Welche neue Reifen für den MB Trac 1300 Bj 79 mit 30 Zoll Felgen?
#12

Hallo zusammen,

bei der ganzen Eintragerei geht es doch nur um Eines. Nämlich darum, wer im Schadensfall haftet.

Beim PKW kann eine Rad-/Reifenkombination sowohl vom Fahrzeug- als auch vom Reifenhersteller freigegeben werden. Von wem die Freigabe kommt, ist egal, wichtig ist nur, daß es eine Freigabe gibt.

Bei Nutzfahrzeugen sieht das etwas anders aus, da zählt die Freigabe der Fahrzeugherstellers, in sofern hat Hartmut Recht. Wobei Mercedes sich da in erster Linie an der ETRTO orientiert, die auch für die Reifenhersteller zunächst gültig ist.

Nun kann ein Reifenhersteller aber, in Bezug auf die Felgenbreite, auch um jeweils eine Stufe nach oben oder unten abweichen. In aller Regel wird er das zugunsten von MEHR Möglichkeiten tun, also Kombinationen frei geben, die der Fahrzeughersteller/die ETRTO nicht vorsieht. Einfach um seine Reifen an noch mehr Kunden verkaufen zu können. Der umgekehrte Fall wäre zwar auch denkbar, aber wohl eher unwahrscheinlich, damit würde der Reifenhersteller sich ja selber das Geschäft versauen.


Was resultiert nun daraus?
Mit einer Freigabe von Mercedes für eine bestimmte Rad-/Reifenkombination ist man eigentlich immer auf der sicheren Seite, denn die ist im NFZ-Bereich zunächst mal bindend. Und ich denke, daß -im Falle eines Unfalls bei einer vom Fahrzeughersteller freigegebenen, vom Reifenhersteller aber nicht freigegebenen Kombination- es dem Fahrzeughalter nur schwerlich zur Last gelegt werden könnte, daß der Reifenhersteller die Kombination nicht frei gibt, da er sich auf die Angaben des Fahrzeugherstellers verlassen können sollte. Bin aber kein Jurist.


Es gibt aber auch noch eine andere Möglichkeit, nämlich die Einzelabnahme. Da kommt es dann darauf an, wie der Prüfer drauf ist, d.h. ob er nur Papier lesen, oder auch denken kann.

Ein Beispiel dafür ist die Eintragung der Bereifung 14.00R20 bei meinem Unimog, die von Mercedes für diesen Typ nicht freigegeben ist. Hier brauchte es den Nachweis,
  • daß die Freigängigkeit gegeben ist (ist sie, da 14.00R20 ähnlich groß ist wie 14,5R20, und das ist freigegeben)
  • daß Traglast und Geschwindigkeitsindex ausreichen (steht auf dem Reifen)
  • daß die Felgen für die Reifen passen (Felgen in 10.00V20 sind lt. ETRTO Standard für 14.00R20, paßt also) und
  • daß die Felgen zum Fahrzeug passen (13.00R20 gab es auf diesen Felgen beim Unimog)
Dann brauchte es noch einen Prüfer, der, wie oben geschrieben, nicht nur lesen, sondern auch denken kann... Smile

Grüße
DaPo (Daniel)
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