Moin,
ich hatte das Problem bei meinem Eicher, der lief in seinem ersten Leben in einer Gärtnerei und war nie Zugelassen.
da ich den Original Pappbrief (ohne eingetragenen Halter) nicht entwerten wollte
(ecke abschneiden), habe ich ihn verloren
hier ist eine Schöne Beschreibung
http://www.motor-talk.de/forum/h-kennzei...99287.html
Zitat:
Vorsicht! Wenn der Wagen noch nie zugelassen wurde, dann wird es mit einer Erstzulassung (ÜBERHAUPT!!!) schwierig.
Wenn Du den Wagen jetzt erstmals zum Straßenverkehr zulassen wolltest, dann müsste der Wagen alle heutzutage geltenden Normen und Vorschriften erfüllen!!!! Technisch und allein schon von den Abgaswerten unmöglich!! Das heißt, offiziell ist der Wagen nur noch was fürs Museum oder als Teilelager. *furchtbarer Gedanke*
Es gibt aber eine Möglichkeit! (die einzige...?)
Du gehst einfach in der Annahme, dass der Wagen schon einmal zugelassen war. (nachvollziehen kann das keiner mehr) Anhand der Fahrgestellnummer kannst Du mit entsprechenenden Typ-Referenten des entsprechenden Marken-Clubs meist sogar die Produktionswoche herausfinden.
Mit diesen Daten, und einer Eidesstattlichen Erklärung, dass der Fahrzeugbrief dieses Fahrzeugs nicht auffindbar ist (Wasja nicht gelogen ist... Er ist ja nicht auffindbar. ) ,
stellst Du beim KBA
www.KBA.de mittels eines Form-Vordrucks einen Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung!
Das KBA prüft nun ob der Wagen als Gestohlen oder verschrottet gemeldet ist... Da der Wagen aber Deiner Auskunft nach, noch nie zugelassen war, dürfte beim KBA auch nichts vorliegen...
Du bekommst dann mit großer Wahrscheinlichkeit eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Gültigkeit 4 Wochen, ab Auststellungsdatum) Mit dieser gehst Du dann zur Zulassungstelle und stellst dort den Antrag auf einen "neuen" Brief. Die Zulassungsstelle leitet den Brief dann an die entsprechende TÜV-Stelle weiter. Dort musst Du dann das Fahrzeug vorführen und eine Vollabnahme ggf, mit H-Kennzeichen machen lassen.
Anschließend tarperst Du dann wieder zur Zulassungsstelle; legst den "neuen" Brief vor und lässt den Wagen ganz normal zu.
Weitere Vorsicht ist geboten bei der Zulassung mit H-Kennzeichen...
Lässt sich der genaue Bauzeitraum nicht herausfinden, dann geht die Zulassungsstelle in den meisten Fällen davon aus, dass ein Fahrzeug, nach dem 30.06.XXXX zugelassen wurde. !!
Diese Infos kannst Du übrigens auch in einer älteren Ausgabe der Oldtimermarkt nachlesen (müsste irgendwann Mitte 2001 gewesen sein... frag mal bei
www.oldtimer.de im Forum nach)
Ich übernehme für diese Tipps keine Verantwortung und garantiere für GARNIX! Weiter weise ich darauf hin, dass diese Vorgehensweise natülich etwas parallel zur Legalität ist.