Oldtimer Zulassung, endlich dreißig!
#1

Hallo Kollgen,

endlich habe ich meinen Trac als Oldtimer zulassen können. Seit Juli ist er 30 Jahre alt und laut TÜV in einem erhaltenswerten Zustand.
   

Seit heute läuft er offiziell als Oldtimer. Wer Fragen dazu hat oder ein paar Tips dazu benötigt, kann sich gerne melden.

Eben noch sein erster Einsatz als historisches Fahrzeug:

   

Viele Grüsse, Tobias
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#2

...Glückwunsch! Formal auch richtig, wenngleich er für Bulldog u. Dampfmaschinen-Freaks, als ein noch viel zu moderner Schlepper eingestuft wird u. bei Denen der mb-trac wohl erst in 40, 50 Jahren diesen Status erlangt...Shy

greetzWink
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#3

Moin Tobias! Interessant! Was musstest Du alles beantragen, veranstalten, in die Wege leiten, bis es soweit war? Hast Du jetzt ein grünes oder schwarzes H-Kennzeichen -oder bibt es das nur in schwarz? Sind ldw. und/oder auch gewerbliche Einsätze erlaubt? Was ändert sich versicherungstechnisch? Viele Fragen, von denen Du hoffentlich einige beantworten kannst...
Gruss Carsten
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#4
ZTRAC15 

Hallo Tracfreunde,
Da ich hierzu auch mal etwas weiß, möchte ich gerne einen konstruktiven Beitrag leisten.
Bin gerade am Ende meiner Restauration von meinem 800 er MS, 33 Jahre alt! War deshalb gestern auf der Zulassungsstelle in Offenburg und habe genau diese Frage von Carsten gestellt. Die Frau am Schalter meinte, dass man mit schwarzem H- Kennzeichen alles machen dürfte! Sicherheitshalber hat Sie mich aber mit den Hausinternen Finanzamt verbunden, da dies steuerliche Dinge sind. Der Mann vom Finanzamt hat eindeutig gesagt, dass ein H- Kennzeichen nur der Erhaltung der Fahrzeuge dient und dazu gehören auch die Veranstaltungen wie Schleppertreffen und Maschinenvorführungen. Sonst darf man steuerlich gesehen mit dem H- Kennzeichen nicht mal Rüben vom Acker Heim fahren, also im Prinzip nichts mehr machen, kein Brennholz, keine Transportfahrten mit Kipper, usw....
Habe mich deshalb für ein normales Grünes Kennzeichen entschieden, wie unser anderer Schlepper auch. Er soll ja auch noch was arbeiten!,,

Ich hoffe ich konnte was beisteuern. Übrigens, grünes H- Kennzeichen hab ich noch nie gesehen, gibt's das überhaupt?

Gruß Ralf
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#5
VTRAC16 

Hallo Trac'er "Gugst du hier"
http://www.automativ.de/special-h-kennze...-3152.html
Gruß aus Nordhessen Werner.
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#6

Richtig, Ralf, das H-Kz mit der Steuermäßigung (pauschal 192,- € p.a.) für ist gedacht zur Förderung der Erhaltung historisch wertvoller Fahrzeug, nicht zur Umgehung bestehender Abgasgesetze oder Umweltzonen. Fahrzeuge mit H-Kz dürfen daher nicht dem Erwerb dienen. Beim Heimholen des eigenen Brennholzes würde ich das nicht so eng sehen.
Grüne Kz mit H gibt es nicht.
Gruß
Reinhard

Ich habe eine Phobie: Dat geit mi allns am mors phobie.
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#7
BSmile 

Hallo Zusammen,

ja, mit der Nutzung stimme ich da voll und ganz zu. Die ist als H-Fahrzeug sicherlich eingeschränkt.

Das schwierige an der Zulassung war, eine Versicherung zu finden.

Nicht jeder versichert H-Fahrzeuge und bisher habe ich keine gefunden, die nicht auch das Alltagsfahrzeug mitversichern will.
Für 40€ / Jahr macht wohl kein Versicherer einen Finger krumm. Natürlich geben sie andere Gründe an, weshalb dem so ist.

Einige wollen dann auch mindestens eine Teilkaskoversicherung mitverkaufen.
Für diese ist meistens noch ein Wertgutachten des Fahrzeugs, sowie Zusatandsgutachten (mindestens 3) bei einem Vorgeschriebenen Gutachter nötig.

Das Gutachten beim TÜV für die Oldtimerbestätigung war Problemlos. Einfach die drei Fragen:

-Alles original?
-Licht geht?
-Bremsen auch?

mit JA beantworten und glücklich sein Cool

Viele Grüsse, Tobias
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#8

Hallo Zusammen,

also ich hab meinen MBtrac auch mit H-Zulassung und die Gute Dame vom
Straßenverkehrsamt hat mir erklärt.
1. Sie dürfen NICHT Gewerblich mit dem Fahrzeug fahren = Geld verdienen.
2. Nicht mehr als 10.000 km im Jahr Big Grin Big Grin
3. Ein anderes Fahrzeug (PKW) auf Ihren Namen das VOLL versteuert wird / ist.

Moral von der Geschichte Wink der MBtrac wurde auf Namen meiner Frau angemeldet, den unser Privatwagen ist auf Grund des Öffentlichen Dienstes auf Sie zugelassen.

Da wenn ich mal beim Hartmut Mais fahre oder Gülle untergrubbe,
ich das nur mache,
weil ich diesen Geruch liebe und mein MBtrac so gerne Wasche!

Sonst fahre ich nur zu Treffen und ich es klasse Finde so schön oben zu Sitzen und auch mal mit 40 km/h einen weiteren Weg zurück zu legen.
Ganz zu schweigen von der "Telefonzelle" mit Heizung.

Versicherungstechnisch hab ich mich für die Vollkasko entschieden mit Wertgutachten, wobei als Fahrer nur ich eingetragen bin.

Gruß Thorsten

Trage nicht, was Du fahren kannst ! Fasse nicht an, was liegen bleiben kann !
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#9

(16.08.2013, 21:56)agrar_leo schrieb:  Das schwierige an der Zulassung war, eine Versicherung zu finden.
Nicht jeder versichert H-Fahrzeuge und bisher habe ich keine gefunden, die nicht auch das Alltagsfahrzeug mitversichern will.
Viele Grüsse, Tobias
Da kann ich mein Erlebnis mit TÜV, Vers. und Zulassung beisteuern:
Mein Schlüter ist in 08/78 erstmalig zugelassen worden.
Ich besorgte mir die Maschinenkarte und stellte fest, dass der Schlepper bereits in 1977 produziert wurde. Ich setzte mich mit der Zulassungsstelle Neuss auseinander. Die bestand darauf, dass ich den Schlepper erst im August 2008 als Oldtimer zulassen kann, da er dann erst 30 Jahre alt ist. Auch beim Leiter des Amtes biss ich auf Granit.
Daraufhin habe ich Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingelegt mit folgender Begründung:
§ 2 Nr. 22 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) definiert Oldtimer als "Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen". Die FZV verlangt ausdrücklich nicht die Zulassung für den Straßenverkehr. Folgerichtig wird in vielen Oldtimer-Foren die Altersvoraussetzung definiert als "vor mehr als 30 Jahren hergestellt oder erstzugelassen".
Der Begriff "in Verkehr gekommen" ist ebenfalls gesetzlich geregelt, und zwar u.a. im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) vom 01.05.2004. Das GPSG gilt für das Inverkehrbringen von Produkten (§ 1 Abs. 1 GPSG), wobei das Inverkehrbringen definiert wird als das Überlassen an andere (§ 2 Abs. 8 GPSG). Als in Verkehr bringen wird jedes Überlassen eines Produkts- gleich ob neu, gebraucht oder wieder aufbereitet - an einen anderen verstanden. Da jeder Begriff in jedem Gesetz gleich definiert sein muss (sonst wäre das Gesetz verfassungswidrig; ein Fahrzeug kann nicht in einem Gesetz als Fortbewegungsmittel und in einem anderen als Möbelstück definiert werden), gilt diese Definition auch für die FZV.
Mein Schlüter ist ausweislich der Maschinenkarte im April 1977 produziert (Endabnahme 29.04.1977) und am 15.11.1977 an einen Händler in Neumünster ausgeliefert worden. Dort diente er als Vorführfahrzeug und wurde nach Verkauf im August 1978 erstmals zum Straßenverkehr zugelassen. Nach der o.g. gesetzlichen Definition ist der Schlepper mit der Auslieferung an den Händler am 15.11.1977 in Verkehr gekommen und damit vor mehr als 30 Jahren. Bei der ausschließlichen Bezugnahme auf die Erstzulassung könnte ein Hofschlepper nie zum Oldtimer werden, da er nie zugelassen wurde.
Meine Beschwerde wurde Anfang 2008 abgewiesen. Begründung: die Zulassungsstellen haben eigenen Ermessensspielraum und der sei nicht überschritten worden.
Im Februar 08 fuhr ich zum TÜV. Dann ging es los. Der Prüfer vom TÜV wollte das Gutachten nicht erstellen, weil der Schlüter seit EZ noch keine 30 Jahre alt ist. Er habe seine Anweisungen. Ich habe ihn zwar überzeugen können, dass er darüber gar nicht zu urteilen habe, sondern nur die Zulassungsstelle, darüber war er aber wohl etwas stinkig, weshalb er sich den Trecker sehr genau angesehen hat. Er fand auch einen Grund, das Gutachten zu verhindern, nämlich die Standheizung, die nachgerüstet war und damit nicht Original. Sie wurde ausgebaut und jetzt steht im H-Gutachten hinter jeder Rubrik: guter Originalzustand!
Ich bin auf gut Glück am 01.04.2008 zu einer Außenstelle des Straßenverkehrsamtes gefahren um, habe mich dumm gestellt und wollte einen Oldtimer zulassen.
Nach einem Blick in den Brief sagte der Beamte:
"Nä, der Schlepper ist noch keine 30 Jahre alt, is nich mit Zulassung!"
"Ja nee, is klar", sagte ich, "April, April!"
"Nix April, April - ich bin Beamter, ich bin prinzipiell humorlos".
"Beamter bin ich auch, aber trotzdem mit Humor".
"Au weia, auch das noch".
Dann ging die ganze Diskussion über die Definition "in Verkehr kommen" von vorn los. Er wollte weder die Maschinenkarte, noch Ausdrucke von Gesetzeskommentaren gelten lassen. Ich bekam langsam einen dicken Hals. Auf einmal sagte er: "Sie können argumentieren, wie Sie wollen, ich darf Ihren Trecker nicht als Oldtimer zulassen, weil er seit Erstzulassung noch keine 30 Jahre alt ist - Order von oben".
Dann grinste er von einem Ohr zum anderen und meinte: "Das heißt ja nicht, dass ich es nicht trotzdem tue. Wäre doch zu schade, wenn Sie mit dem schönen Stück nicht zu den Frühjahrstreffen fahren können, bloß weil dem Schlepper 4 Monate an 30 Jahre fehlen".
Ich bin fast vom Stuhl gefallen. 15 Minuten später und 90,- ärmer hatte ich die Kz.
Versicherung war kein Problem, die Züricher versichert Oldtimer für 43,- € auch ohne TK und ohne weitere Versicherungen.
Reinhard

Ich habe eine Phobie: Dat geit mi allns am mors phobie.
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#10

Moin Ekke! Dann kann ich Dir auch sagen, wo der Schlüter als Vorführschlepper eingesetzt wurde: Bei Fa. Kurt Anders in Neumünster - zu damaligen Zeiten "die" Adresse hier oben in Schleswig-Holstein, was Schlüter betraf, der damalige Starverkäufer Paul Holm war auch privat ganz dicke mit dem alten "Anton", der sich von dem damaligen Vorführer (Fischer?) zu den Vorführungen chauffieren liess (standesgemäss natürlich im 7er BMW!
Gruss Carsten
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#11

Moin Carsten,
völlig richtig, mein Schlüter ist an Anders ausgeliefert worden, steht in der Maschinenkarte.
Auf den Bildern, die ich vom letzten Schlüter-Feldtag habe, kam der alte Anton in der damaligen S-Klasse (W 140).
Noch ein kleiner Nachtrag zu meinem H-Kz: ich hatte auch mit anderen Zulassungsstellen im Umkreis telefoniert, bevor ich die Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung eingereicht habe. Die meisten lassen das Zulassungsjahr gelten und stellen nicht auch noch auf den Monat ab (z.B. EZ 12/83, H-Kz möglich ab 01/13). Nur Neuss stellte sich stur (bis auf den kulanten Bearbeiter in der Nebenstelle Big Grin).
Gruß
Reinhard

Ich habe eine Phobie: Dat geit mi allns am mors phobie.
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#12

Moin,
meines Wissens nach ist die gewerbliche Nutzung des H Kennzeichens inzwischen völlig legal, vielleicht ist hier ja jemand der beim Finanzamt Arbeitet und das in seiner Arbeitszeit in Erfahrung bringen kannBig Grin

Hier mal ein aktueller link
http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/gr...ennzeichen


MfG
Jonas
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#13

Moin! So, wie es auf dem Auszug hier zu lesen ist, darf man dann ja praktisch doch (fast) alles mit dem H-Kennzeichen machen, also auch gewerbliche Einsätze, sprich, wenn ich irgendwo im Lohn mit meinem "H-Trac" in der Kette beim Lohnunternehmer mitfahre, müsste das auch erlaubt sein! Oder?
Gruss Carsten
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#14

Hallo Carsten,
ich habe mal gegoogled und in einem Oldtimerforum diese Antwort gefunden:
"Nu hab ich‘s schriftlich!
Die gewerbliche Nutzung mit H-Kennzeichen ist zulässig!
Habe mal den ADAC angemailt, bei welchem ich nun dieses Jahr 30-jährige Mitgliedschaft feiere und endlich haben die Jungs was ausgegraben. Die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung, die man im allgemeinen im Internet und auch gedruckt findet, hat im § 2 meist nur 25 Absätze.
In Wirklichkeit hat sie aber viel mehr Absätze und in § 2 Abs. 36 der FZV steht:
Zitat:
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen können im Hinblick auf die mit Inkrafttreten der FZV geänderten Begriffsbestimmungen des Oldtimers auch der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, wenn sie als Transportmittel im Alltagsverkehr eingesetzt werden; BLFA-Fz, 1./2.2.2007, TOP 2a. Die Nutzungsart ist weder durch die o.a. Rechtsvorschriften noch durch die Bestimmungen des § 9 Abs. 4 KraftStG eingeschränkt, sodass Oldtimerfahrzeuge mit H-Kennzeichen auch zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden dürfen.
Zitat Ende
Das habe ich als PDF-Datei vom ADAC so bekommen."

Der ADAC veröffentlicht auf seiner HP:
Keine Nutzungseinschränkungen, bei LKW allerdings keine gewerbliche Nutzung.
http://www.adac.de/infotestrat/oldtimer-...fault.aspx

Ein Problem ist auch die Versicherung, die günstige Oldie-Versicherung schließt solche Nutzungen aus.
Reinhard

Ich habe eine Phobie: Dat geit mi allns am mors phobie.
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#15

Moin!
@Ekke: Gut, das Du diesen Passus vom ADAC schriftlich erhalten hast - allerdings bereitet mir das trotzdem noch etwas Grund zur Sorge: Wenn man jetzt z.B. beim gewerblichen Maistransport von den "Grünen", die ja jetzt eigentlich schwarze Kleidung tragen und blau-silberne Autos fahren, angehalten wird, könnten diese versuchen, das Schleppergespann mit einem LKW gleichzusetzen... das wäre in meinen Augen noch zu klären. Vielleicht können das ja mal die hier im Forum tätigen Staatsdiener, die Mitglied dieser Vereinigung sind, klären. Das mit der Versicherung und dem Ausschluss gewerblicher Transporte werde ich mal mit meinem Versicherungsmakler besprechen - dieser ist hauptsächlich im ldw. Sektor tätig und wird mir eine Antwort geben können!
Gruss Carsten
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