09.09.2018, 22:00 
	
	
	
		Glückwunsch, Jörg!
Die Fortsetzung des Verfahrens wäre für die Verwaltung teurer gekommen, als die Stattgabe des Einspruches.
Gruss
Reinhard
	
	
Die Fortsetzung des Verfahrens wäre für die Verwaltung teurer gekommen, als die Stattgabe des Einspruches.
Gruss
Reinhard
Ich habe eine Phobie: Dat geit mi allns am mors phobie.

