Wie bekomme ich eine Betriebserlaubnis für einen Kronos Rückewagen?
#1

Hallo

Ich versuche auch mal hier mein Glück.
Hab schon in anderen Foren nach Antworten gesucht und bin überall etwas schlauer geworden.

Folgendes Problem habe ich, bzw mein Vater.

Der Rückewagen kam vor 20 Jahren zu uns.
Er wurde gebraucht, und per Handschlag, gekauft.
Geschätztes alter des Rückewagen 25-30 Jahre.
Papiere gab es damals keine.

Das ist nun das Problem.
Ein Anhänger, auch einer für 25KM/h, braucht eine Betriebserlaubnis um damit auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen.
Ist schon länger so, hat aber bisher, jedenfalls in SH keiner kontrolliert.

Nun haben wir hier aber seit neusten einen sehr aufmerksamen Ordnungshüter,
der schon diverse Bauer "erwischt" hat mit ihren alten Hängern, die allesammt auch keine Papiere hatten.

Seit dem steht unser Hänger nur noch auf dem Hof, aber er muß auch mal wieder in den Wald überführt werden.

Es muß also eine Betriebserlaubnis her.

Leider gibt es auch kein Typenschild mehr an dem Hänger.
Und auch nirgens eine Nummer eingeschlagen.
Könnte sein das das Typenschild mal abgefallen ist,
aber da wo es bei anderen Kronos Rückewagen wäre,
ist bei uns gar kein Platz.

Was mir der Hersteller ,Kronos, bestätigt hat,
ist, das es ein Kronos 100 ist.
Ohne FIN kommen die aber auch nicht weiter.

Desweiteren habe ich von Kronos ein Datenblatt bekommen, wer die Bremse gebaut hat und was die für Werte hat.

Aber ob es wirklich die Bremse ist, ist bei Kronos nicht hinterlegt.
Zu der Zeit gab es bei Kronos keine so gute Dokumentation.

Was ich noch versucht habe.

Bei der Generalvertretung für Kronos in Deutschland angerufen.
Ohne FIN können die mir nicht helfen.

Das Problem mit der BE haben auch andere Kronoseigner,
mit denen ich schon Kontakt habe.
Die haben Typenschilder, aber da steht auch keine FIN drauf.
Nur Typ und Hersteller.
Und auch sonst sind keine Papiere oder Nummern vorhanden.

Ich war beim TÜV.
Die können ihn aber nur abnehmen wenn sie Daten über Achsen Bremsen und Deichsel haben.
Hab ich nicht.

Deichsel geht noch,kann man ja eine andere ranschrauben, aber bei Achsen und Bremsen wird es schon schwieriger.

Wir wohnen an der Grenze zu NWM.
Dort ist die DEKRA die Prüfgesellschaft die Eintragungen vornehmen darf
und die sind entspannter als der TÜV.
Aber auch die trauen sich da nicht so recht ran.

Es wäre ausreichend wenn der Hänger unbeladen auf der Straße fahren dürfte.
Er hat sowieso keine Betriebsbremse nur eine hydraulische Hangbremse.

[Bild: 21209558eb.jpg]

[Bild: 21209646kq.jpg]

[Bild: 21209560wj.jpg]

[Bild: 21209563as.jpg]

[Bild: 21209566xs.jpg]

[Bild: 21209567th.jpg]

Mein Vater muß noch ein Paar Jahre arbeiten.
Eine Neuanschaffung ist aber nicht drin und auch nicht sinnvoll.

Bin für jeden Hinweis dankbar.

Gruß Mario
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#2

(08.01.2016, 19:05)416_lang schrieb:  Hallo



Es wäre ausreichend wenn der Hänger unbeladen auf der Straße fahren dürfte.

Ist alleine das Überführen des unbeladenen Anhänger nicht per roter Nummer oder Kurzzeitkennzeichen erlaubt ?
Ok für des beantragen des Überführungskennzeichen ist eigentlich auch eine FIN erforderlich, aber mit "roter Nr." müsste das doch erlaubt sein.


M.f.G. Dieter
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#3

Hallo Mario

Ich glaube im Moment laufen alle Prüfingenieure an der kurzen Leine. Die Leizenzgebende Stelle in Berlin ist wohl mit der Arbeit nicht zu 100 % einverstanden, so wie es der Presse vor Weihnachten zu entnehmen war.

Daher wird die Erlangung einer BE für solch einen alten Wagen sehr schwer. Wie auf den Bildern zu sehen hat er ja auch schon einiges gearbeitet.

Ich würde mir daher einen Prüfer das Vertrauens suchen und klären, ob eine Abnahme grundsätzlich möglich ist. Und dann den Wagen vor der Begutachtung ein wenig Aufarbeiten. Denn auch hier zählt der optische erste Eindruck.

Nach den bisherigen Infos kann ich mir nicht vorstellen, dass sich da jemand für begeistern kann.

Gruß Jan
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#4

Schau mal hier,

Einachsanhänger und Zweiachsanhänger mit einem Achsabstand von weniger als 1 Meter benötigen
keine eigene Bremsanlage wenn:
• der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht,
• die Achslast des Anhängers nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs beträgt,
• die Achslast des Anhängers nicht größer als 0,75 t ist.

Beträgt bei diesen Anhängern die bbH nicht mehr als 30 km/h, darf die Achslast mehr als 750 kg bis
max. 3 t betragen.

So nun gehst du von 1.5 to. Stützlast aus und dein ZG ist 4.5to.

Alte Ladewagen waren immer 3to Achslast und 700Kg Stützlast ZG 3700 KG.

Notfalls eigenes Typenschild anbringen.

Gruss Rolf
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#5

Hallo Mario.

Ich habe mir auch gerade mal die aktuelle Gesetzeslage zu Deinem Thema "reingezogen". Speziell den Bußgeldkatalog...
Wirst Du oder Dein Vater erwischt kostet es Dich 75€ und einen Punkt Sad . Somit wird man auch als Wiederholungstäter schnell härter bestraft. Sad Sad

Ein Typenschild selbst zu erstellen und an zu bringen, wie es der Vorschlag von Rolf ist, halte ich auch nicht für so glücklich.

1. ZGG, Achslast, Stüzlast: Welche Zahlenwerte sollst Du drauf schreiben? Shy
2. Wirst Du erwischt und den "Spaßbremsern" gefällt das Tyenschild nicht, dann kommt evtl. noch ein Tatbestand der "Urkundenfälschung" hinzu Sad

Zugdeichsel und Achsen brauchen in der heutigen Zeit zwingend ein Typenschild.
Somit wäre auch eine Einzelabnahme von den DEKRA Leuten kaum machbar. Stichwort Materialprüfung.
Und (entschuldige bitte), wenn ich mir die Reifen so anschaue, ist hier auch die gesetzliche Mindestprofiltiefe erreicht oder unterschritten.

Das einzige, was mir jetzt auf dem "kleinen Dienstweg" einfällt, wäre ein 6km/H Schild an den Wagen zu schrauben, um ein einigermaßen legales Umsetzen zu ermöglichen Rolleyes

MfG
Andre


MB trac.

Yes we can!

-> "Mein Steckbrief" <-
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#6

Moin

Danke für eure Hinweise.

Zum Fahrzeugzustand.
Da gebe ich euch recht.
Die bilder sind aber nicht die neuesten,
sondern von März 15.

Die Räder werden ersetzt wenn er wieder auf die Straße dürfte,
wäre nicht das Problem und soviel wirft das Holzgeschäft ab.

Ansonsten hat der Ladewagen im Sommer etwas Zuneigung bekommen.

Sieht man hier etwas.

[Bild: 24223473md.jpg]

Bevor aber nicht klar ist,
ob er nochmal auf die Straße kommt, wird natürlich nicht übermässig investiert.
Verrotten lassen wir ihn auch nicht, dafür ist er sicher zu schade und eben zu wichtig.

Über Urkundenfälschung hab ich auch schon nachgedacht, geb ich zu.Sad

Sehe ich auch nicht so als Option.

Die Kronos Typenschilder die ich bisher aus der Baureihe kennen,
sehen aber sowieso aus wie selbst gemacht.Rolleyes

Ob man nun jemanden glaubt das er mit einem 1000'er nur 6km/h fährt.Shy

Wie gesagt ich freue mich über Hinweise und Anregungen.

Gruß Mario
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#7

Hallo Mario,

ein ganz eifriger Uniformträger hat mich mal gebührenpflichtig überzeugt, daß ein 6 km/h Anhänger nur an einem 6 km/h Traktor betrieben werden darf..., im Gegensatz zu 25er, 40er oder 80er Anhänger an anderen schnelleren Fahrzeugen.
Viel Erfolg bei Deiner Mission,

Gruß Peter
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#8

Moin

Danke für's Mut machen und für den Hinweis.

Ich gebe noch nicht auf, aber es sieht wirklich nicht gut aus.

Gruß Mario
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