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		Hallo Jürgen,
was kostet ein 800ter an Steuern im Jahr, hast Du jetzt Einschränkungen bezüglich irgendwelcher Fahrten?
Gruß Udo
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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 22.11.2014, 16:18
 
		
		22.11.2014, 16:18 
	
	 
	
		Hallo Udo,
Steuern richten sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht.
Mein 700er liegt bei 6to. und kostet ca. 375€.
Gruß JÖRG
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Hallo Udo,
der 800 er würde wie der 700er bei zul. Gesamtgewicht mit 6 to 375 Euro kosten.
Einschränkungen sind klar, wie Zackie geschrieben hat. Ich nutze den MB Trac ja auch nur für die Bewirtschaftung meiner Streuobstwiesen, insofern passt ja alles.
	
	
	
Gruß
Jürgen M.
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Moin zusammen,
 wer seinen Trac nicht wirklich für die Land- und Forstwirtschaft einsetzt, unterliegt mit dem grünen Kennzeichen den o.g. Beschränkungen. Selbst das Fahren für eine Biogasanlage wird vielfach schon nicht mehr der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet. Viele Landwirte, die zeitweise für Biogasanlagen fahren, zahlen zeitlich begrenzt bereits Steuern für ihre Schlepper. Ebenso ist es bei Erdtransporten für Baustellen oder auch Winterdienst. Auch das Brennholz holen aus dem Wald für den privaten Verbrauch ist kein land- und forstwirtschaftlicher Zweck, wenn ich nicht Land- oder Forstwirt bin. Ebenso wenig ist es das Sand- oder Baumaterial holen für die eigene Baustelle oder die von Freunden und Bekannten.
Übrigens ist die Befreiung im Kraftfahrzeugsteuergesetz (nicht Kraftfahrzeuggesetz) geregelt.
Selbst wenn ich die Steuer einsparen könnte, kommt für mich ein grünes Kennzeichen nicht in Frage, da mir die Einschränkungen zu stark sind.
Gruß Dirk
Am Ende dieses Themas sind ja auch noch verwandte Themen aufgelistet, in denen diese Problematik schon ausführlich diskutiert wurde.
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Servus DSM! 
Winterdienst wird als LOF gewertet, solange sie von einem Landwirt mit dessen eigener Maschine zur Ausübung einer Zuerwerbstätigkeit betrieben wird. Auch der  Transport von Baumaterial auf (landwirtschaftliche!!!) Baustellen fällt darunter. Biomassetransport ist nur dann steuerpflichtig, wenn er für eine gewerblich geführte BGA durchgeführt wird. 
Bitte lest die einschlägigen Normen erst und schreibt dann was dazu!
 
Gruß, Jochen
	
1000er im Winterdienst - Der Gerät!
Mb Trac: Working farmers`s style!
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Genau aus diesen gründen fährt mein MB trac mit schwarzem Kennzeichen. 
Dann kann ich tun und lassen was ich will. 
 
	
Viele Grüße Michel
Case Farmall 75C
Der neue nach dem Trac....
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Hallo Zusammen,
da gebe ich Michel absolut recht, meiner fährt auch mit schwarzen Kennzeichen, damit ich keine Einschränkungen habe.
Viele grüße von der sonnigen Untermosel
Ingo
	
	
	
Viele Grüße von der sonnigen Untermosel
Ingo
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Du trinkst um diese Uhrzeit schon Bier??????
Nein.... das ist ein Weizensmoothie 

_____________________________________________
 
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Ja aber wenn ihr schwarze Schilder habt nutzt euch der T Führerschein auch nichts mehr oder wie ist dass? 
Gruss Fabi
	
	
	
MB-trac was sonst
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		12.12.2014, 13:50 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.12.2014, 13:57 von 
holgi63.)
 
	
		Hallo Jürgen,
Zitat:So habe ich die Steuerbefreiung bei meinem MBtrac durchbekommen!
Gratulation!
Hallo Fabi,
das Eine hat mit dem Anderen nix zu tum:
der T Führerschein ist für lof Zwecke und inzwischen noch ein paar Ausnahmefälle mehr. 
Dabei spielt die Zulassungsfreiheit oder -pflicht des eingesetzten Fahrzeuges keine Rolle. Der Einsatzfall bestimmt, ob der Führerschein T für eine Fahrt gilt oder nicht.
Beispiel:
Wenn jemand mit seinem Fahrzeug mit schwarzer Nummer dem benachbarten Landwirt hilft, seine Ernte einzufahren, ist das ein lof Einsatzzweck und dann fährt er mit T richtig. Dann gelten auch all die anderen lof-Sonderregeln, wie beispielsweise das Folgekennzeichen und die Zulassungsbefreiung von Anhängern bis 25km/h.
Wenn er mit dem entsprechenden Gespann nur durch die Gegend kutscht, ist T nicht gültig.
Genauso ist aber auch eine Fahrt mit grünen Kennzeichen nur zum Vergnügen (oder eben außerlandwirtschaftlicher Art) mit Führerschein T unzulässig.
Gruß
Holger
	
406.120 '72,  440.161 '75,  440.167 '83
Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		26.12.2014, 17:27 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.12.2014, 17:39 von 
uniwirth.)
 
	
		Hallo Jungs,
ich wollte kein neues Thema beginnen hoffe das ist okay .Folgendes Problem hab ich momentan.Wir haben selbst zwei Wiesen und ein Stück Wald zusammen ca.0,2 ha.Wir zahlen unseren Law.Berufsgenossenschaftsbeitrag usw.Zugelassen auf grüne Nummer sind mein Forsttrac und ein 411er Unimog,jetzt (7/2014) habe ich meinen 1000er Trac auf grüne Nummer zugelassen und bekomme jetzt am 24.12.2014 einen Bescheid vom Zollamt das unsere Flächen zugering seien.


 
Gibt es eine Regelung wie viele Law genutzte Maschinen man auf Grüne Nummern zulassen kann???? Hab nix in der Richtung gefunden.Kann das nicht verstehen hatten auch schon 4 Fahrzeuge laufen ohne Probleme.
Hier die Vorgaben zum Grünen Kennzeichen.
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern..._node.html
Werde jetzt erstmal Einspruch einlegen. 

 Nutze die Sterne ausschliesslich zum Brennholz und der Flächenpflege.
	
lg
Markus
MB TRACfahrer aus Leidenschaft
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		26.12.2014, 17:56 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.12.2014, 20:47 von 
R.W..)
 
	
		Hallo Markus ,
ob deine Argumentation mit Brennholz Bergung so gut ist wage ich zu bezweifeln, denn steuerlich betrachtet ist das Brennholz für deinen privaten Haushalt kein landwirtschaftliche Nutzung. Keine Steuerbefreiung .
Lieber nur Pflege .
Beste Grüße 
Ralph
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Hallo Ralph,Hallo Holger,
danke für eure Einschätzungen.Uns gehören ja eigentlich mehr Flächen die law.genutzt werden.Diese sind aber an meinen Nachbarn verpachtet.Daher auch nur die 0,2 ha "eigener Nutzfläche". Zusammen sind es über 5 ha. Werd am Montag mal dort anrufen mal sehen was ich da zuhören bekomme.
Wenn eine nicht Artgerechte Nutzung vorliegen würde könnte ich es ja verstehen..... Wäre Schade wenn es kein Einlenken seitens der Behörde geben würde 

 Wenn nicht, der Trac bleibt bei mir ist ja mein ein und alles genau wie meine anderen Sterne. 
 
	
lg
Markus
MB TRACfahrer aus Leidenschaft