Zulassung und Führerschein für MBtrac 1500? Was ist das richtige für mich?
#1
XTRAC15 

Hallo zusammen,

Nachdem ich bereits eine Datenwiederzulassung von DC habe, müssen vom Tüv noch die Maße (L X B X H und Leergewicht) eingetragen werden da mein Trac ja ziemlich verändert wurde..
Ebenso das Fahrzeugaufbau ( wie zB. Arbeitsmaschiene , Landwirtschaftliche Zugmaschiene etc.)

Was lass ich da jetzt eintragen?
Arbeitsmaschiene darf ich Sonntags nicht fahren und auch keien Anhänger ziehen, kommt also nicht in Frage...
Als Zugmaschiene mit schwarzem Kennzeichen darf ich ja fahren wann ich will..
ABER was brauch ich dann für einen Führerschein?
Gesamtzuggewicht 40t CE oder T?

   

Vielen Dank im Vorraus

Grüße Patrick

Die Zukunft liegt in der Vergangenheit. MB -Trac

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#2

Servus,

Die Farbe des Kennzeichens ist egal. Mit dem T-Schein darf ich ja auch Traktoren mit schwarzer Nummer fahren.
Es müsste eigentlich genug Radlader mit 40 km/h Zulassung geben (die auch am Sonntag Silo walzen). Wie sind die eingetragen? Als selbstfahrende Arbeitsmaschine? Haben die alle grüne Nummer damit sie am Sonntag fahren dürfen?
Leiht sich keiner am Sonntag einen Radlader vom Kieswerk aus (der da natürlich rumsteht) weil er mit der schwarzen Nummer nicht auf die Straße darf? (Schraubt man in so einem Fall die Nummer ab und fährt nur 20 km/h zulassungsfrei? Oder nimmt man eine rote Nummer oder ein Kurzzeitkennzeichen und fährt trotzdem 40?)
Gibt es wirklich einen Zusammenhang zwischen dem Sonntagsfahrverbot und der Farbe des Kennzeichens? Ist doch hirnrissig!
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#3

Hallo Wolfi,
das Sonntagsfahrbot gilt für Fahrzeuge über 7,5t, außer LOF,
aber auch für LKW mit Anhänger. Also aufgepasst mit Geländewagen
mit LKW Zulassung.
Grüße Hansjörg
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#4

Naja, mit T-Schein darfst du auch Schlepper mit schwarzer Nummer fahren, aber eben nur zu LuF-Zwecken.

Hatte mal so ne Gaudi damit an der Backe. Mein trac mit grüner Nummer und T-Führerschein, bloß mal schnell für einen Verein eine Werbetafel für eine Veranstaltung auf einem Anhänger an den Ortsrand gefahren. Kam die VePo vorbei. Das läuft dann erstens auf Steuerhinterziehung plus Fahren ohne Führerschein hinaus, da kein LuF Zweck. Kostenpunkt damals 700,- Teuros! Sad

Der MB trac - Alles andere ist nur Behelf!
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#5
XTRAC15 

Danke für eure Antworten...,

Also ich werd mein Trac jetzt als Landwirtschaftliche Zugmaschine mit Kranaufbau eintragen lassen.. Müsste machbar sein.
Dann schwarzes Kennzeichen und voll versteuern! ca 800€... Rolleyes

Dann darf ich LuF fahren mit Anhänger wann ich will.
Mit T Führerschein...

Im Sommer bin ich sogut wie jedes Wochenende auf Schleppertreffen unterwegs mit Bauwagen. Dann darf ich auch fahren,da es ja kein Lkw ist...
Dann benötige ich ja auch kein CE weil der Trac als landwirtschaftliche Zugmaschine unter 60km/h ist...

Zusätzlich wird der Trac noch bei uns im Betrieb gewerblich eingesetzt als Baumaschine.. langt dann normalerweise auch T Führerschein!

Grüße Patrick

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#6

(07.11.2010, 19:00)MB1500 mit Kran schrieb:  Zusätzlich wird der Trac noch bei uns im Betrieb gewerblich eingesetzt als Baumaschine.. langt dann normalerweise auch T Führerschein!
Hallo,

T-Führerschein ist NUR für LoF Zwecke.

Mfg Michi
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#7

So viel ich weis musst du wenn du für gewerbliche Zwecke fahren willst im Besitzt des C-Führerscheins sein.
Weiß ich da wir eine Biogasanlage haben (Gewerbe). Für die Biogasanlage giebt es zwar eine Ausnahme das man auch hier noch mit T fahren darf aber wer weis wie lange noch.

gruß
Erhard

MB-trac - the power of my dreams
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#8

...soweit ich mich erinnere, kann man eine eigentliche LOF Maschine mit grünem Kennzeichen auch nur für z.B. 2 Tage in Jahr voll versteuern.

Ich meine zu Hause hatten wir das mal, wo wir im Karneval mit dem 900er einen Karnevalsverein e.V. "am Haken" hatten.

Obacht auch bei Transporten von Biogasmaterial:

Da spielt es zum Beispiel auch ein große Rolle "§- technisch", wo der Gefahrenübergang stattfindet.

Wird der Mais ab Feld verkauft bzw. von der BGA gekauft, ist der Transport gewerblich mit allen daraus folgenden Konsequenzen. CE Führerschein, Fahrtenschreiber, RUHEPAUSEN.

Liefert der verkaufende Landwirt den Mais (lt. Kaufvertrag) frei Siloplatte, so findet der Gefahrenübergang erst auf dem Gelände der BGA statt und der Transport ist landwirtschaftlich.

Das hört sich nach Haarspalterei an, aber ich kann aus eigener Erfahrung mitreden, zumindest, was den Zuckerrübentransport in dieser Hinsicht angeht. Dieser wird bei uns in "Nachbarschaftshilfe" erledigt. Dabei ist es normaler Weise so, dass jeder Landwirt seine Quote an Tonnage abfährt. Dabei helfen sich eben alle untereinander und der eine fährt bei dem anderen mit ab. Diejenigen, die nicht über entsprechende Fahrzeuge verfügen "heuern" eben gegen Entgeld einen Nachbarn zum abfahren an und somit bliebt der Transport rein Landwirtschaftlich und somit mit T- Schein machbar.

Hoffentlich einigermaßen verständlich ausgedrückt Rolleyes

MfG
Andre


MB trac.

Yes we can!

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#9

Hallo Andre,

dachte das Thema ist seit Anfang 2010 endlich geklärt und ich darf mit der Fahrerlaubnis der Klasse T für gewerbliche Biogas-Anlagen fahren?

Biomassetransport mit Klasse T

Beitrag Biomassetransport

Gruß Thomas

"Leidenschaft für Landwirtschaft"
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#10

(07.11.2010, 22:59)MB 800 schrieb:  ...soweit ich mich erinnere, kann man eine eigentliche LOF Maschine mit grünem Kennzeichen auch nur für z.B. 2 Tage in Jahr voll versteuern.

....Wird der Mais ab Feld verkauft bzw. von der BGA gekauft, ist der Transport gewerblich mit allen daraus folgenden Konsequenzen. CE Führerschein, Fahrtenschreiber, RUHEPAUSEN.

Falsch

und

Falsch...

Steuerbefreite Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen kannst du das ganze Jahr voll versteuern, und sie dementsprechend dann auch einsetzen.
Kürzester Zeitraum ist aber ein Monat!

Und die Geschichte mit den Biogastransporten hat Thomas ja schon geklärt...

Gruss Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
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#11

Ja muss dann Das Fahrzeug mit der ich die Biomasse zu einer Gewerblichen Anlage fahre Versteuert sein oder nicht bzw. dar ich die Biomasse auch an Sonn-und Feiertagen fahren ? Und wie schaut es mit den Lenkzeiten aus?

Gruß Markus
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#12
XTRAC15 

Hallo zusammen,

Also mal ehrlich das ganze hat jetzt nicht mehr viel damit zu tun was ich ursprünglich Wissen wollte Rolleyes ...

Mal ganz einfach zusammengefasst:

Da jeder was anderes weiß, ist es am besten man klärt das ganze auf der zuständigen Zulassungsstelle.
Es blickt soderso niemand durch, da es auch soviele Ausnahmefälle und Sondergenehmigungen für jeden Berieb gibt. Smile

Da ich den CE habe ist mir das auch relativ egal... Wenn ein Bekannter mit dem
Trac fährt un nur den T hat muss er das selbst wissen oder sich ein guten LoF Grund einfallen lassen.Smile

Also Schwarzes Kennzeichen un gut ist... Staat kann das Geld gebrauchen!!!Cool
Wer so ein Fahrzeug zum spazieren fahren hat wie ich, sollte auch die Steuern zahlen können.
Gruß Patrick

Die Zukunft liegt in der Vergangenheit. MB -Trac

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#13

(08.11.2010, 14:26)MB1500 mit Kran schrieb:  Da ich den CE habe ist mir das auch relativ egal... Wenn ein Bekannter mit dem
Trac fährt un nur den T hat muss er das selbst wissen oder sich ein guten LoF Grund einfallen lassen.Smile



Hallo Patrick,

achte aber darauf, dass der Fahrer von dem Trac eine Straftat begeht, wenn er glaubt, diesen ohne Lof-Zweck mit T fahren zu dürfen und du als Fahrzeughalter leider genauso.
Das Thema hier zu verallgemeinern (Transport Biomasse, Schleppertreffen mit Bauwagen, Kennzeichenfarbe, Steuern, usw.) ist hier ja nicht dein Ziel, habe aber das Gefühl, dass du von diesen Sachen nicht soviel Ahnung hast (und das ist ganz und gar nicht böse gemeint). Außerdem wird dir die Zulassungsstelle nur bedingt Angaben zum Thema machen können, weil es sehr komplex ist.

Wenn du dazu noch einzelne Fragen hast, solltest du diese vielleicht ganz gezielt stellen.
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#14

Guten Tag namenloser Schuelerlotse,

ja ich will das Thema auch nicht verallgemeinern, es geht mir darum alles best möglich unter einen Hut zu bekommen und was für ein Führerschein notwentig ist!!

Es war von mir nie die Frage wie es bei Biogasanlagen ist(wurde von jemand anderem aufgegriffen).
Meine Zulassungsstelle, konnte mir das recht genau sagen, da gibts eben auch unterschiede zu den Zulassungsstellen....Smile

Das man mit dem T Führerschein nur LoF fahren darf ist mir in der zwischenzeit auch klar und das daher ein Bekannter mit T Führerschein der nicht LoF fährt, ohne Führerschein fährt ist nun auch logisch, genau so wie die folgen darraus.

Von meiner Seite hatt sich das jetzt alles geklärt und habe auch keine Frage mehr Wink möchte hier jetzt keine weiteren Diskusionen über das Thema führen, da es überall sehr umstritten istSmile

Aber trotzdem Danke das ihr alle sehr bemüht darum seid einem weiterzuhelfen.
Habe zuvor noch nie ein Forum gesehen in dem so aktiv gearbeitet wird. Freut mich sehr und großen RespektSmile

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#15

Hallo Patrick,

wenn du sicher gehen willst, daß du nichts falsches machst, wirst du beim Gewicht deines Boliden um den C/CE-Führerschein nicht herum kommen, falls du ihn nicht nur für LoF-Zwecke nutzen willst. Dann versteuerst du ihn auch und bekommst ein schwarzes Kennzeichen.
Ich selbst stand vor einem halben Jahr vor dem selben Problem. Da mein 1300er aber keine schweren Aufbauten besitzt, habe ich ihn kurzer Hand auf 7450kg abgelastet, damit mein alter Klasse 3-Führerschein ausreicht (= CE79 -> C1E>12to; für alle die ihn umgeschrieben haben).
Im Fahrzeugschein ist meiner als "Zugmaschine" eingetragen. "Landwirtschaftliche Zugmaschine" geht nur in Verbindung mit Steuerbefreiung für LoF, wobei Zugmaschine letzteres mit einschließt. Ein nicht steuerbefreites Fahrzeug mit einem Klasse-T-Führerschein würde ich persönlich nicht fahren ohne entsprechende allgemeingültige Fahrerlaubnis für Nicht-LoF-Zwecke. Wenn man kontrolliert wird, weis man nie, wie der Zweck der Fahrt von den Ordnungskräften ausgelegt wird. Die verlassen sich eher auf die Farbe des Kennzeichens, als auf Sprüche vom Fahrer - das ist einfach so.
Ich will hier niemandem den Spaß verderben, aber wenn man sicher gehen will, daß man im recht ist bleiben kaum mehr Möglichkeiten.
Gut finde ich es aber nicht, daß man für einen 40km/h-Schlepper in Abhängigkeit des Zwecks verschiedene Fahrerlaubnisklassen braucht. Die Physik bleibt gleich. Ausserdem ist es ungerecht, daß ich bei 100-200h im Jahr genausoviel Steuern bezahle, wie jemand der mit seinem LKW 1000h und mehr im Jahr unterwegs ist.

Nachdenkliche Grüße

Alex
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