Auf was für ein Kennzeichen kann ich meinen Bauwagen zulassen?
#8

Hallo Volker,
bitte nicht übelnehmen:
Der Verweis auf § 18 StVZO ist nicht mehr korrekt, da dieser Paragraph bereits seit 2011 oder 2012 entfallen ist. Das Zulassungsverfahren ist nun in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) geregelt. In § 3 Abs. 2 FZV sind die Ausnahmen von der Zulassungspflicht geregelt und in § 4 FZV sind dann die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme genannt.

... und hallo Bernie,
auch Dir möchte ich nicht zu nahe treten: Es sind immer zwei Dinge, was man macht und wie es nach dem Gesetz sein sollte. Außerdem habe ich nicht geschrieben, daß ein Trecker mit schwarzem Kennzeichen nicht einen Anhänger mit grünem Folgekennzeichen ziehen darf. Es muß sich bei dem grünen Folgekennzeichen des Anhängers um ein Folgekennzeichen eines land- und/ oder forstwirtschaftlichen Betrieb handeln und ebenso muß die Fahrt land- und/ oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen. Ich kann nur empfehlen, die beiden vorgenannten Paragraphen einmal durchzulesen, z.B. hier http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/index.html

Gruß Dirk
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste