Was darf ich mit der Klasse L oder T ohne landwirtschaftlichen Hintergrund fahren?
#3

Moin liebe Kollegen,
hier erstmal der Auszug aus § 6 Fahrerlaubnisverordnung:
"Klasse T: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Klasse L: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern."

Damit ist auf jeden Fall klar, daß die beiden Fahrerlaubnisklassen nur für Einsätze zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken gültig sind. Die entscheidende Frage ist also jeweils, ob der einzelnen Fahrt ein land- und forstwirtschaftlicher Zweck zugrunde liegt. Nun entsteht eine vergleichbare Diskussion wie bei der Frage nach dem grünen bzw. schwarzen Kennzeichen oder der Zulassungsfreiheit von Anhängern bis 25 km/h.
Habe ich keinen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb und fahre auch nicht konkret für einen solchen, liegt kein land- und forstwirtschaftlicher Zweck (LOF) vor. Zu Deiner konkreten Frage, Christoph, fährst Du einen Trac zur Probe, um ihn selbst zu erwerben, nützen Dir die Klassen L und T nichts. Fährst Du ihn dagegen zur Probe, weil ein mit Dir befreundeter Landwirt Dich im Rahmen eines geplanten Kaufes darum gebeten hat, gelten die beiden Klassen. Gleiches gilt natürlich für auch sonstige Fahrten. Interessant wird es dann, wenn Du mit Deinem Trac bei einem befreundeten Landwirt gearbeitet hast (eindeutig LOF) und anschließend zur Tankstelle fährst, weil nach dem Einsatz der Tank leer ist. Meiner Ansicht ist das LOF, da ja der Sprit bei einem entsprechenden Einsatz verbraucht wurde. Ebenso lässt sich die Fahrt zur Werkstatt beurteilen. Beruht der notwendige Werkstattbesuch auf dem Einsatz bei Deinem befreundeten Landwirt, dann gelten die Klassen L und T, sonst nicht.
Damit sind sicher alle Klarheiten beseitigt.
Gruß Dirk
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Was darf ich mit der Klasse L oder T ohne landwirtschaftlichen Hintergrund fahren? - von Kawasaki - 23.11.2014, 13:46
RE: Führerschein- Frage! - von philipple - 23.11.2014, 18:18
RE: Was darf ich mit der Klasse L oder T ohne landwirtschaftlichen Hintergrund fahren? - von dsm - 23.11.2014, 21:16
RE: Was darf ich mit der Klasse L oder T ohne landwirtschaftlichen Hintergrund fahren? - von Kawasaki - 23.11.2014, 21:42
RE: Was darf ich mit der Klasse L oder T ohne landwirtschaftlichen Hintergrund fahren? - von Brüllrohr67 - 23.11.2014, 23:42
RE: Was darf ich mit der Klasse L oder T ohne landwirtschaftlichen Hintergrund fahren? - von deutzjoe87 - 24.11.2014, 01:02
RE: Was darf ich mit der Klasse L oder T ohne landwirtschaftlichen Hintergrund fahren? - von Brüllrohr67 - 24.11.2014, 10:04
RE: Was darf ich mit der Klasse L oder T ohne landwirtschaftlichen Hintergrund fahren? - von DaPo - 24.11.2014, 10:34
RE: Was darf ich mit der Klasse L oder T ohne landwirtschaftlichen Hintergrund fahren? - von MB1500 mit Kran - 24.11.2014, 10:36
RE: Was darf ich mit der Klasse L oder T ohne landwirtschaftlichen Hintergrund fahren? - von Kawasaki - 24.11.2014, 19:00
RE: Was darf ich mit der Klasse L oder T ohne landwirtschaftlichen Hintergrund fahren? - von Brüllrohr67 - 24.11.2014, 19:06
RE: Was darf ich mit der Klasse L oder T ohne landwirtschaftlichen Hintergrund fahren? - von Kawasaki - 24.11.2014, 19:29
RE: Was darf ich mit der Klasse L oder T ohne landwirtschaftlichen Hintergrund fahren? - von DaPo - 25.11.2014, 08:28
RE: Was darf ich mit der Klasse L oder T ohne landwirtschaftlichen Hintergrund fahren? - von Brüllrohr67 - 25.11.2014, 09:47
RE: Was darf ich mit der Klasse L oder T ohne landwirtschaftlichen Hintergrund fahren? - von Robert Meyboom - 25.11.2014, 10:11

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