Meiner Ansicht nach besteht ein Zusammenhang zwischen dem zGG und der zulässigen Anhängelast.
Dazu habe ich einen Auszug aus einem älteren MB-trac Tabellenbuch (1988) beigefügt.
Die Summe aus zGG und Anhängelast ergibt beim BM 443 immer 40t. (Im Ausland auch teilweise mehr).
Soweit ich das technisch durchschaue basiert dieser Zusammenhang aus der Formel für den D-Wert der Anhängekupplung.
z.B. für Deichselanhänger:
D(kN)=g x (zGGZugfzg x zGGAnhänger)/(zGGZugfzg + zGGAnhänger)
der errechnete Wert darf gleich oder kleiner dem Wert auf der Kupplung sein.
Fakt ist aber auch, daß die zulässigen Anhängelasten nicht immer in den Zulassungspapieren angegeben sind.
beste Grüße
Wulf
Dazu habe ich einen Auszug aus einem älteren MB-trac Tabellenbuch (1988) beigefügt.
Die Summe aus zGG und Anhängelast ergibt beim BM 443 immer 40t. (Im Ausland auch teilweise mehr).
Soweit ich das technisch durchschaue basiert dieser Zusammenhang aus der Formel für den D-Wert der Anhängekupplung.
z.B. für Deichselanhänger:
D(kN)=g x (zGGZugfzg x zGGAnhänger)/(zGGZugfzg + zGGAnhänger)
der errechnete Wert darf gleich oder kleiner dem Wert auf der Kupplung sein.
Fakt ist aber auch, daß die zulässigen Anhängelasten nicht immer in den Zulassungspapieren angegeben sind.
beste Grüße
Wulf