Das MB-trac Forum

Normale Version: Wie hoch ist das zulässige Gesamtgewicht beim MBtrac 443?
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Bei meinem 1600er sind im Schein und Brief nur 7500Kg.
zul. Gesamtgewicht eingetragen, hab dann hier im Forum bei den Technischen Daten gelesen von 10000Kg.
Wo liegt der Hacken??
Hallo,


ich denke das hängt mit dem "alten" deutschen Führerschein zusammen. Früher konnte man mit dem PKW-Führerschein auch LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5t fahren. Darüber hat man den LKW-Führerschein gebraucht. Um diese Hürde zu umgehen und um die große Baureihe auch mit PKW-Führerschein fahren zu können hat man diese auf 7,5t "abgelastet". Meines wissens war dies nur ein Eintrag im Brief ohne bauliche Änderungen.

Gruss Alex
Hallo,

ich habe dasselbe Problem am 1500er.
Im neuen Schein 7500kg

im neuen Brief (Zulassungsbesch. Teil II) keine Angabe.
im alten Brief (original von Erstzulassung) stehen jedoch noch die 10000kg drin.

Lässt sich dies problemlos wieder in den neuen Schein eintragen, oder ist dazu eine technische Stellungnahme seitens DB oder TÜV ect notwendig?
Hat das jemand schon gemacht?

Danke für Eure Antworten,

Grüße Philipp
Hallo Philipp,

müsste eigentlich ohne weiteres Eingetragen werden.

MFG
Berni
Hallo,
habe das damals bei meinen 443 1300er auch wieder ändern lassen, war ursprünglich 30km/h und 10tonnen, danach 40km/h und 7,5 tonnen wegen den Führerschein vom vorbesitzer, und habe es wieder auf 10tonnen und 40km/h vom Tüv ändern lassen, war kein problem

Gruß
Bernd
Meiner Ansicht nach besteht ein Zusammenhang zwischen dem zGG und der zulässigen Anhängelast.

Dazu habe ich einen Auszug aus einem älteren MB-trac Tabellenbuch (1988) beigefügt.

Die Summe aus zGG und Anhängelast ergibt beim BM 443 immer 40t. (Im Ausland auch teilweise mehr).

Soweit ich das technisch durchschaue basiert dieser Zusammenhang aus der Formel für den D-Wert der Anhängekupplung.
z.B. für Deichselanhänger:

D(kN)=g x (zGGZugfzg x zGGAnhänger)/(zGGZugfzg + zGGAnhänger)

der errechnete Wert darf gleich oder kleiner dem Wert auf der Kupplung sein.

Fakt ist aber auch, daß die zulässigen Anhängelasten nicht immer in den Zulassungspapieren angegeben sind.

beste Grüße

Wulf
Hallo Wulf,

das hat weniger mit dem D-Wert zu tun als viel mehr mit dem Gesamtzuggewicht von 40to Wink

Erst spät sind die Beamten dahinter gekommen, daß man mit einem Fahrzeug, daß zwar 10to wiegen darf, aber nur 8to wiegt, 32to ziehen kann, ohne über 40to zu kommen Wink

Mein U1700 hatte beispielsweise 9to zGM und 32to Anhängelast, mit dem Vermerk, daß das zulässige Gesamtzuggewicht 40to nicht übersteigen darf.
Hallo zusammen,

das hat ganz klar nur mit dem Führerschein zu tun, hier in der Nähe hat auch einer der ersten 1300 er gelaufen, da der Kollege keinen Klasse 2 hatte (ich damals mit 19 auch noch nicht) hat er ihn auf 7490 kg zgM ablasten lassen. So konnte er, (und ich auch schon mal) damit fahren. Haken bei der Sache ist nur das man ihn so mit einem angebauten Pflug auf dem geduldigen Papier schon überladen hatte. Tongue

Gruß vom Niederrhein
Robert
Hallo Robert,

es kann aber auch sein,dass der Trac beim Vorbesitzer eine schwarze Nummer hatte und dadurch Steuern gespart wurden.Das wären rund 200 Euro pro Jahr Ersparnis

MFG
Berni
Danke für eure Antworten!

ich werd das die nächsten Wochen mal in Angriff nehmen (Zulassungsstelle und wenn nötig TÜV) und dann berichten wies gelaufen ist.

Grüße Philipp
Hallo,

- Hatte bei der Zulassungsstelle angerufen, dort erhielt ich die Auskunft, dass die Umtragung nur mit Bescheinigung von TÜV/Dekra zu machen sei.
- bei Dekra vorgefahren, mit originalem Brief (10000kg) war die Bescheinigung kein Problem.
- mit der Bescheinigung heute zur Zulassungsstelle und Fahrzeugschein korrigieren lassen. Auch problemlos.


Leider habe ich gerade festgestellt, dass jetzt das Gesamtgewicht passt, die einzelnen Achslasten aber wohl auch mal verändert wurden.
Pro Achse sind jetzt statt wie im original Brief 5080kg nur 4500kg eingetragen.
Zu dumm, dass mir das jetzt erst aufgefallen ist... Werd ich wenn ich das nächste mal bei der Hauptuntersuchung bin werd ich das nochmal angehn und dann wieder zur Zulassungsstelle..

ALSO: Bitte Achslasten beachten!!

(zumal 2x4500kg mit einem zGG von 10000kg nicht wirklich zusammen passen...)

Grüße Philipp