§23 StVZO Untersuchung zur Erlangung eines H-Kennzeichen?
#1

Hallo Tracler,
Ein frohes neues Jahr wünsche ich euch noch…. Leider muss ich meinen 1000er mit schwarzer Nummer anmelden. Versicherung ist alles schon klar…
Ich bin aber noch am H Kennzeichen mit mir am hardern.
Muss der Trac wie aus der Fabrik sein? Ohne Rost und nützliche Anbauteile? Ich möchte ungern vom Prüfer wieder weggeschickt werden… wäre toll wenn jemand seine Erfahrung mit mir teilen würde…
Vielen Dank
Liebe Grüße
Ingo
Zitieren
#2

Ähm, ganz einfach.

Rufe den Prüfer/Tüv stelle an, und erkundige dich. Die geben die genau auskunft was sein muss und was nicht.


Allerdings würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen, aber ich glaube mit der H Zulassung darfst du nicht gewerblich arbeiten. Also quasi nur zu freizeit zwecken.

Viele Grüße Michel
Case Farmall 75C

Der neue nach dem Trac....
Zitieren
#3

Moin,

Mit dem H-Kennzeichen darf auch gewerblich gearbeitet werden.
Lediglich die entsprechende Fahrzeugversicherung muss das auch gestatten.
In den meisten Oldtimerversicherungen ist das nämlich ausgeschlossen.

Sollte man eine Versicherung finden die das zulässt, sollte man sich das auf jedenfall ausdrücklich schriftlich geben lassen.

@Ingo,

Hier kannst du alles zu den Bedingungen nachlesen:

https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden.../oldtimer/

Für den TÜV Süd wird es das auch online geben.

Am Ende ist es immer Ansichtssache des Prüfers dir Gegenüber.
Ich habe schon manch "restaurierte" Fahrzeuge mit H-Kennzeichen gesehen wo man die Hände über den Kopf zusammen schlägt, aber im Gegenzug auch wirklich tolle erhaltenswerte Originalzustände die abgewiesen wurden.

Einfach ausprobieren, und wenn es beim ersten Prüfer nicht klappt einfach mal im nächsten Ort probieren. Wink

Gruß Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
Zitieren
#4

Kleine Ergänzung noch...

Seit einiger Zeit (1-2-3 Jahre?) ist das nicht mehr das Monopol des TÜV-Nord/TÜV-Süd.

Mit entsprechenden Lehrgängen dürfen das nun auch Prüfer von anderen Prüforganisationen abnehmen.
Wenn dir da jemand bei der DEKRA, TÜV Rheinland, oder sonstwo die Nase besser gefällt, dann frag dort einfach an ob die das auch schon machen können/dürfen.

Gruß Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
Zitieren
#5

Schönen guten Morgen aus dem Schaumburger Land,
Erstmal vielen Dank für die Tips, ich habe Verbindung mit dem TÜV bei uns aufgenommen, der sagte auch, einfach vorbei kommen und dann kann man schauen wie das Fahrzeug aussieht. Wenn nicht allzu viel Umbauten dran sind, und das Gesamtbild passt, sollte es kein Problem sein…
Ich werde es einfach versuchen und schauen was kommt.
Bericht folgt…
Einen schönen Tag an alle und viele Grüße
Ingo
Zitieren
#6

Aus eingener Erfahrung kann ich dir auch sagen, dass diese Abnahme sehr stark vom Prüfer abhänig ist.
Tendenziell kann ich sagen, dass bei Nutzfahrzeugen etwas mehr Spielraum ist, was die Optik betrifft, als bei einem PKW.
... aber das ist auch stark vom Prüfer abhängig.

Schöne Grüße aus Oberbayern
Holger
Zitieren
#7

Hi Ingo,
Du kannst Mal bei Peter.winkler@unimog-club-Gaggenau.de nachfragen.
Er ist Regionalleiter im UCG und ist beim TÜV.
Der berät gerne.

Gruß
Christian
Zitieren
#8

Moin in die Runde,

als aktueller Nichtlandwirt bleibt mir bei der Schlepper- bzw. Trac-Zulassung nur die Möglichkeit mit dem schwarzen Kennzeichen. Bei kleinen Schleppern ist die Differenz zwischen Gewichtsbesteuerung und dem H-Kennzeichen gering. Beim 1100er aber mit 260,- € schon erheblich.
Der oldtimerfreundliche TÜV-Prüfer wurde mir vom örtlichen Oldtimerverein empfohlen. Der Trac befindet sich im unrestaurierten Zustand, ist allerdings rostmäßig gut erhalten, fast beulenfrei und von "Verschönerungsmaßnahmen" der Vorbesitzer verschont geblieben. Einzig die Anzahl der Arbeitsscheinwerfer habe ich vorbereitend etwas reduziert.

Ergebnis: Bremsprüfung bestanden und die Oldtimereigenschaft nach der einschlägigen TÜV-Richtlinie bescheinigt. Kosten: 113,65 EUR

Jetzt steht noch das Gutachten des freien SV für die Versicherung aus.
Zitieren
#9

Moin, was ich von allen gefragten Sachverständigen zur H-Abnahme einstimmig zu hören bekam ist die Tatsache das LED-Arbeitsscheinwerfer ein NoGo ist und keine Chance bekommt weil es die vor 30 Jahren noch nicht gab
Gruß Heiko
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste