Hallo ich bin neu im Forum und habe leider ein Riesen Problem mit dem Verkauf eines MB-Trac 800.
Wir haben einen Landwirtschaftlichen Betrieb in dem seit je her 1-2 Tracs ihre Arbeit verrichten, einen von diesen besagten Tracs, einen 800, BJ 1980 mit Mittelschaltung verkauften wir Anfang 2007 , etwas über 10000h gelaufen ohne Druckluft technisch bis dahin OK, natürlich vom Lack und den 27 Jahren Arbeitseinsatz unter anderem mit Aufbauspritze deutlich gezeichnet. Ich bot diesen Trac zunächst bei erfolglos bei Ebay an, doch bei einem Nächsten einstellversuch meldete sich ein Vermeindlicher Berufskollege mit einem nach seinen angaben kleinen Land und Forstwirtschaftlichen Betrieb.
Man einigte sich auf einen Termin zur Besichtigung, und der Käufer kam mit einem Bekannten, zwar wunderte mich das doch sehr imposante Auto des kleinen Landwirts doch etwas, machte mir doch leider keine weiteren gedanken darüber.
Es wurde eine Probefahrt gemacht alles begutachtet bis mann sich schließlich über den Kaufpreis von 4000 Euro einig war.
Ich ging mit dem Käufer ins Büro und wir schlossen einen Schriftlichen Kaufvertrag in höhe von 4000 Euro ab unter ausschluss jeglicher Garantie oder Gewährleistungsansprüche !! den auch beide Parteien unterschieben. Wer möchte auch schon für einen 27 Jahre alten Schlepper noch Garantie geben.
Das Geld wurde bezahlt und auch am gleichen Tag von mir auf der Bank eingezahlt. Der Schlepper wurde von mir zu einer Spedition gefahren und von dieser in den Nächsten Tagen zum Käufer gebracht, bis dahin alles gut und schön, bis einige Tage später ein Brief ins Haus flattere in dem der Käufer eine Minderung des Kaufpreises geltend macht 2500 Euro wollte er zurück haben. Ich nahm darauf hin Telefonischen Kontakt auf um mir weiteren Ärger zu ersparen und er begnügte sich vorerst mit einer minderung um 500 Euro. Ich war über die ereignisse zwar nicht sonderlich begeistert aber in anbetracht dessen das wir mitte 2004 3700 euro mir 8 Fach Bereifung und über 1000 Stunden weniger für den Trac bezahlten ( Alles mit Originalem Kaufvertrag und Bankbewegung belegbar) doch noch zufrieden.
Wieder einige Tage später meldete sich der Käufer und brichtete das er seit 2 Stunden versuche den Trac rückwärts aus der Garage zu fahren was ihm trotz massiven Gewalteinsatz auf das Schaltgestäge nicht gelang, eine kurze erklärung das in der hohen Ganggruppe 5-8 sich der Rückwärtsgang nicht einlegen lasse behoben das Problem.
Doch leider blieben die Fahrversuche des neuen Besitzers nicht ohne folgen der Rüchwärtsgang sprang seit dem Permanet herraus
und so kam es das wir in den darauffolgen Tagen wieder Post von dem Käufer erhielten in dem er uns einen Getriebeschaden mitteilte und das Fahrzeug wandeln also zurück geben wolle. Nur waren aus den 4000 Euro Kaufpreis mittlerweile fast 12000 Tausend geworden. Der Käufer der mittlerweile kein kleiner Landwirt sonder Rechtsanwalt war forderte allen ernstes fast den Dreifachen Betrag zurück. Sein damals zum Schlepperkauf mitgereister Bekannter könnte den Kaufpreis bezeugen!!!
Es kam wie es kommen musste, zur Gerichtsverhandelung.
obwohl wir über Nachbarn und Bekannte die den Schlepper bis kurz vor dem Verkauf noch täglich bei uns fahren sehen haben oder auch selbst ohne Probleme gefahren haben sah das Gericht dem Käufer im Recht heist im Klartext 2 Jahre Gewährleistung unsererseits und die damit verbundene Rücknahme des Schleppers.
Auch beim Kaufpreis sah das Gericht den Käufer im Recht, dem Ankaufsvertrag mit nachweisbarer Bankbewegung und dem Verkauf mit Nachweisbarer Bankbewegung schenkte und eine Zeugenaussage das der Mitgereiste Bekannte des Käufers nicht bei uns mit im Büro und bei der Geldübergabe zu gegen war keine Beteutung. Der Aussage des Käufers er habe das Geld aus seinem Tresor genommen aber schon.
Trotzdem gingen wir in die 2 Instanz wo der neue Richter zwar nicht den Gewährleistungsanspruch in Frage stellte den Kaufpreis aber schon, die Aussagen stehen gegenüber der Kaufvertrag zählt eigentlich nichts. So kam es das der Richter einen Gutachter damit beauftragete einen durchschnittlichen Preis 2006/ 2007 zu ermitteln.
Dieses tat dieser zwar nicht, aber er kam zu der Auffassung das diese Schlepper heute in 2010 für 10000 Euro gehandelt werden also wieder eine Deutliche Ohrfeige für uns.
Ich bitte nun Mitglieder dieses Forums mir ihre Verkaufserlöse oder Kaufpreise des Typs MB 800 BJ 1977-1980 mit Mittelschaltung
mitzuteilen bitte keine Fahrzeuge angeben die Voll oder Teilresturiert sind sonder nur solche die meiner Fahrzeugbeschreibung ähneln.
Für eine Übersendung einer Kopie eines Kaufvertrages der dem Kaufpreises 2000-5000euro und Typ unserem Tracs entspricht währe ich unentlich Dankbar weil ich nur so noch eine Chance habe dem Gericht darzulegen das zum Verkaufszeitpunkt MB-Tracs 800 zu diesem Preis gehandelt wurden.
Alles in allem liest sich dieser Beitrag wohl wie eine Ziehmliche Räuberpistole doch beruht alles auf Tatsachen. Ich möchte auch keinem davon Abraten seien Ausgedienten Schlepper Privat zu verkaufen, doch möchte ich allen Verkäufern dazu raten sich den Käufer ihreres Gebrauchten genau anzuschauen und sich im klaren zu sein das beim Verkauf vom Landwirt an Privat immer eine Gewährleistung von 2 Jahren gilt. So sind aus den 4000 euro (2500 euro hatte mir damals ein Landmaschinenhändler geboten) fast 20.000 Euro Forderung geworden. Die wir auch zahlen werden müssen wenn ich keine anderen Belege liefern kann.
Wir haben einen Landwirtschaftlichen Betrieb in dem seit je her 1-2 Tracs ihre Arbeit verrichten, einen von diesen besagten Tracs, einen 800, BJ 1980 mit Mittelschaltung verkauften wir Anfang 2007 , etwas über 10000h gelaufen ohne Druckluft technisch bis dahin OK, natürlich vom Lack und den 27 Jahren Arbeitseinsatz unter anderem mit Aufbauspritze deutlich gezeichnet. Ich bot diesen Trac zunächst bei erfolglos bei Ebay an, doch bei einem Nächsten einstellversuch meldete sich ein Vermeindlicher Berufskollege mit einem nach seinen angaben kleinen Land und Forstwirtschaftlichen Betrieb.
Man einigte sich auf einen Termin zur Besichtigung, und der Käufer kam mit einem Bekannten, zwar wunderte mich das doch sehr imposante Auto des kleinen Landwirts doch etwas, machte mir doch leider keine weiteren gedanken darüber.
Es wurde eine Probefahrt gemacht alles begutachtet bis mann sich schließlich über den Kaufpreis von 4000 Euro einig war.
Ich ging mit dem Käufer ins Büro und wir schlossen einen Schriftlichen Kaufvertrag in höhe von 4000 Euro ab unter ausschluss jeglicher Garantie oder Gewährleistungsansprüche !! den auch beide Parteien unterschieben. Wer möchte auch schon für einen 27 Jahre alten Schlepper noch Garantie geben.
Das Geld wurde bezahlt und auch am gleichen Tag von mir auf der Bank eingezahlt. Der Schlepper wurde von mir zu einer Spedition gefahren und von dieser in den Nächsten Tagen zum Käufer gebracht, bis dahin alles gut und schön, bis einige Tage später ein Brief ins Haus flattere in dem der Käufer eine Minderung des Kaufpreises geltend macht 2500 Euro wollte er zurück haben. Ich nahm darauf hin Telefonischen Kontakt auf um mir weiteren Ärger zu ersparen und er begnügte sich vorerst mit einer minderung um 500 Euro. Ich war über die ereignisse zwar nicht sonderlich begeistert aber in anbetracht dessen das wir mitte 2004 3700 euro mir 8 Fach Bereifung und über 1000 Stunden weniger für den Trac bezahlten ( Alles mit Originalem Kaufvertrag und Bankbewegung belegbar) doch noch zufrieden.
Wieder einige Tage später meldete sich der Käufer und brichtete das er seit 2 Stunden versuche den Trac rückwärts aus der Garage zu fahren was ihm trotz massiven Gewalteinsatz auf das Schaltgestäge nicht gelang, eine kurze erklärung das in der hohen Ganggruppe 5-8 sich der Rückwärtsgang nicht einlegen lasse behoben das Problem.
Doch leider blieben die Fahrversuche des neuen Besitzers nicht ohne folgen der Rüchwärtsgang sprang seit dem Permanet herraus
und so kam es das wir in den darauffolgen Tagen wieder Post von dem Käufer erhielten in dem er uns einen Getriebeschaden mitteilte und das Fahrzeug wandeln also zurück geben wolle. Nur waren aus den 4000 Euro Kaufpreis mittlerweile fast 12000 Tausend geworden. Der Käufer der mittlerweile kein kleiner Landwirt sonder Rechtsanwalt war forderte allen ernstes fast den Dreifachen Betrag zurück. Sein damals zum Schlepperkauf mitgereister Bekannter könnte den Kaufpreis bezeugen!!!
Es kam wie es kommen musste, zur Gerichtsverhandelung.
obwohl wir über Nachbarn und Bekannte die den Schlepper bis kurz vor dem Verkauf noch täglich bei uns fahren sehen haben oder auch selbst ohne Probleme gefahren haben sah das Gericht dem Käufer im Recht heist im Klartext 2 Jahre Gewährleistung unsererseits und die damit verbundene Rücknahme des Schleppers.
Auch beim Kaufpreis sah das Gericht den Käufer im Recht, dem Ankaufsvertrag mit nachweisbarer Bankbewegung und dem Verkauf mit Nachweisbarer Bankbewegung schenkte und eine Zeugenaussage das der Mitgereiste Bekannte des Käufers nicht bei uns mit im Büro und bei der Geldübergabe zu gegen war keine Beteutung. Der Aussage des Käufers er habe das Geld aus seinem Tresor genommen aber schon.
Trotzdem gingen wir in die 2 Instanz wo der neue Richter zwar nicht den Gewährleistungsanspruch in Frage stellte den Kaufpreis aber schon, die Aussagen stehen gegenüber der Kaufvertrag zählt eigentlich nichts. So kam es das der Richter einen Gutachter damit beauftragete einen durchschnittlichen Preis 2006/ 2007 zu ermitteln.
Dieses tat dieser zwar nicht, aber er kam zu der Auffassung das diese Schlepper heute in 2010 für 10000 Euro gehandelt werden also wieder eine Deutliche Ohrfeige für uns.
Ich bitte nun Mitglieder dieses Forums mir ihre Verkaufserlöse oder Kaufpreise des Typs MB 800 BJ 1977-1980 mit Mittelschaltung
mitzuteilen bitte keine Fahrzeuge angeben die Voll oder Teilresturiert sind sonder nur solche die meiner Fahrzeugbeschreibung ähneln.
Für eine Übersendung einer Kopie eines Kaufvertrages der dem Kaufpreises 2000-5000euro und Typ unserem Tracs entspricht währe ich unentlich Dankbar weil ich nur so noch eine Chance habe dem Gericht darzulegen das zum Verkaufszeitpunkt MB-Tracs 800 zu diesem Preis gehandelt wurden.
Alles in allem liest sich dieser Beitrag wohl wie eine Ziehmliche Räuberpistole doch beruht alles auf Tatsachen. Ich möchte auch keinem davon Abraten seien Ausgedienten Schlepper Privat zu verkaufen, doch möchte ich allen Verkäufern dazu raten sich den Käufer ihreres Gebrauchten genau anzuschauen und sich im klaren zu sein das beim Verkauf vom Landwirt an Privat immer eine Gewährleistung von 2 Jahren gilt. So sind aus den 4000 euro (2500 euro hatte mir damals ein Landmaschinenhändler geboten) fast 20.000 Euro Forderung geworden. Die wir auch zahlen werden müssen wenn ich keine anderen Belege liefern kann.