Einbau Einleiterbremsventil am MB-trac 900 MS
#1

Hallo Leute,

Ich hab mal wieder ne Frage, (ja ich hab die Suche benutzt aber nix gefunden)

Ich möchte bei mir ein Einleiterbremsventil einbauen,
Da ich mittlerweile 2 Anhänger habe, die eine Einleiterbremse haben, und mir der aufwand auf Zweikreis umzubauen zu aufwendig ist, möchte ich den Trac aufrüsten.

Was brauche ich außer dem Einleiterventil noch, um das Einzubauen, bzw wo (v.a. am Bremskraftverstärker ) man es Anschließen muss.

Vielen Dank

Viele Grüße Michel
Case Farmall 75C

Der neue nach dem Trac....
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#2

Servus Michel

Laut dem Schema von Betriebsanleitung wird das Einbremskreisventil nach dem dem Relaisventil von der Zweileitungs-Anhängerbremse über ein T-Stück angesteuert und über ein T-Stück der Vorratsleitung versorgt.
Also von den Teilen her überschaubar, die T-Stücke und Leitungen sind Kostenmässig überschaubar ist nur die Frage das Anhängersteuerventil der Einkreisanlage.

m.f.G.Harald
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#3

Servus,


sofern ab Werk (nicht mit Nachrüstlösung), die Zweileiter verbaut war, sollten auch die Innereien für die Einleiter und auch die Leitungen etc. verbaut sein. Außer die hat einer der Vorbesitzer generalstabsmäßig herausoperiert!


Grüße
Michl

Mb trac - was besseres gibts nicht
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#4

Hallo,

und das wahrscheinlich aus guten Grund,denn ab 1.1.2018 dürfen keinen neuen Fahrzeuge mit Einleiter in der EU zugelassen werden und ab 1.1.2021 wird die Einleiterbremse ganz verboten, was heissen würde ,diese muss ausgebaut werden!

Gruss
Roby

MB Trac 1000 Turbo Intercooler >> Fahrspass pur Smile Smile
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#5

Servus

Zitat:und das wahrscheinlich aus guten Grund,denn ab 1.1.2018 dürfen keinen neuen Fahrzeuge mit Einleiter in der EU zugelassen werden und ab 1.1.2021 wird die Einleiterbremse ganz verboten, was heissen würde ,diese muss ausgebaut werden!

Dass die Einleiterbremse ab dem 01.01.2021 ausgebaut werden müssen habe ich nicht gewusst. Da dürfte wenn diese noch am Fahrzeug ist auch der TÜV Probleme machen und die Plakette nicht erteilen.
Die Risiken von einer Einleiterbremse sollten ja bekannt sein, auf Privatgrund dürfte es da auch kein Problem sein diese noch weiter zu betreiben so lange da Nichts passiert aber im Bereich der STVO eben nicht mehr.

m.f.G.Harald
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#6

Hallo, ich war bislang der Meinung, dass Einleitetebremse bis 25 km/h und bis 8 to weiterhin erlaubt sei. Gibt es da einen passenden Gesetzestext.
LG Erhard
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#7

Hallo.

Würde es, wenn es dann so weit ist, nicht einfach reichen, den Einleiterkupplungskopf zu entfernen (Stopfen drauf)?
Dann wird der Tüv-Prüfer darauf ja nicht aufmerksam.

Wir haben an unserem Trac den Einleiterkupplungskopf schon lange entfernt, weil dieser wegen Undichtigkeiten vor dem Tüv fast jedesmal erneuert werden musste, obwohl wir diesen nie nutzten.
Es hieß meistens:
Was dran ist muss technisch in Ordnung sein, und was nicht dran ist, wird nicht geprüft.

Gruß Hubert
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#8

Servus Erhard

Zitat:Hallo, ich war bislang der Meinung, dass Einleitetebremse bis 25 km/h und bis 8 to weiterhin erlaubt sei. Gibt es da einen passenden Gesetzestext.
LG Erhard

Da fällt ein Großteil der Tracs schon raus da über 25 Km/h und bis 8to sind auch Auflaufbremsen am Anhänger zulässig.
Darüber wäre demnach sowieso eine 2 Leiterbremse nötig.
Zitat:Würde es, wenn es dann so weit ist, nicht einfach reichen, den Einleiterkupplungskopf zu entfernen (Stopfen drauf)?
Dann wird der Tüv-Prüfer darauf ja nicht aufmerksam.
Hubert das kommt ganz darauf an wie fit der Prüfer ist und wie genau er sein Jop nimmt. Hatte schon Prüfer denen reichte es wenn Licht, Lenkung und Bremse in Ordnung waren aber auch welche die die Fahrgestellnummer vom Schein mit Typenschild und der eingeschlagen Nummer genau überprüft haben und wenn er unter den Schlepper kriechen musste.

m.f.G.Harald
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#9

Bitte mal zurück zum Thema,

Über die Zulässigkeit wurde nicht gefragt, außderdem geht es bei der Einleiterbremse um NEU Zulassungen, die vorhandenen dürfen weiter genutzt werden. (Hauptsächlich aber um die Hydraulische einleiterbremse der Österreicher und Franzosen). Ist wie bei Autos, wenn sie bei der NEU zulassung nicht den Vorschriften entsprechen dann kriegen sie keine.

Schon zugelassene Fahrzeuge sind da ausgenommen. Der Sogenannte Bestandsschutz

25km/h gilt für Anhängerbetrieb, heißt du darfst dann nur 25 fahren auch wenn dein Trac 40km/h geht. (Zumindest in Bayern)

Und ja, mein Trac hat serienmäßig Zweileiterbremsanlage drin, sowie die Einleiter mal gehabt, wurde aber (schätzungsweise wg Undichtigkeiten) ausgebaut.

Die Halterung fürs Bremsventil habe ich dran. Nur fehlt mir der Rest, und an welche Leitungen ich das Anschließen muss

Viele Grüße Michel
Case Farmall 75C

Der neue nach dem Trac....
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#10

Hallo Michel,

im Anhang mal ein Leitungsübersicht der Druckluft.

Vielleicht kannst ja damit was anfangen.

Gruß
Hubert


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#11

Hallo zusammen,

wir haben einfach alle Einleiter Anhänger umgerüstet, ist das beste. Der 65/70 hatte nur Einleiter, den haben wir jetzt auch umgerüstet und dabei das Einleiterventil gar nicht eingebaut und die Leitung abgebaut.
Die Einleiter Anhänger umzubauen ist auch nicht die Arbeit und da es sich dabei ja nur um 25 Km Fahrzeuge handeln kann auch ohne TÜV möglich. Di e Teile kosten nicht die Welt und der Arbeitsaufwand hält sich in Grenzen. Auf das eigentlich erforderliche Druckbegrenzungsventil (5,3 bar) haben wir dabei meist verzichtet.
Auf jeden Fall ist man so zukunftssicher und man hat keine Probleme mehr mit der kompatibilität wenn mal zwei Anhänger hintereinander sollen. Bei dem ersten den wir umgerüstet haben, hatten wir den Einleiteranschluss noch durchgeleitet um so einen anhängen zu können, geht aber den 2. Anhänger umzurüsten ist besser und nicht viel mehr Aufwand


Gruß Robert

MB-Trac 65/70 Bj 1976 MB Trac 1000 BJ 1989
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