09.11.2017, 14:29
Hallo Harald,
Eine juristische Grenze überschreitest Du, sofern Dein Trac nach dem Umbau die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von (vermutl.) 40 km/h plus Toleranz überschreitest und dabei erwischt wirst.
Änderung der Achsübersetzung von i=14,02 auf i=12,85 ergibt ein um ca. 9% erhöhte Endgeschwindigkeit. Hier stellt sich die Frage wo diese vor dem Achsumbau (Bereifung?) tatsächlich lag?
lt. Tabellenbuch kann die je nach Reifengröße zwischen 38,8 und 40,5 km/h liegen.
Die Toleranz die bei Geschwindigkeitsmessungen abgezogen wird, wird landläufig mit 3km/h angegeben.
Eine Freigabe für höhere Geschwindigkeiten (als 40 km/H) oder den Achsumbau auf die schnelle Achse vom Werk (Wörth) ist kaum zu erwarten, da diese Kombinationen seinerzeit (im Bauzeitraum) nicht vorgesehen und daher vermutl. auch nicht getestet wurde.
beste Grüße
Wulf
Eine juristische Grenze überschreitest Du, sofern Dein Trac nach dem Umbau die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von (vermutl.) 40 km/h plus Toleranz überschreitest und dabei erwischt wirst.
Änderung der Achsübersetzung von i=14,02 auf i=12,85 ergibt ein um ca. 9% erhöhte Endgeschwindigkeit. Hier stellt sich die Frage wo diese vor dem Achsumbau (Bereifung?) tatsächlich lag?
lt. Tabellenbuch kann die je nach Reifengröße zwischen 38,8 und 40,5 km/h liegen.
Die Toleranz die bei Geschwindigkeitsmessungen abgezogen wird, wird landläufig mit 3km/h angegeben.
Eine Freigabe für höhere Geschwindigkeiten (als 40 km/H) oder den Achsumbau auf die schnelle Achse vom Werk (Wörth) ist kaum zu erwarten, da diese Kombinationen seinerzeit (im Bauzeitraum) nicht vorgesehen und daher vermutl. auch nicht getestet wurde.
beste Grüße
Wulf