24.11.2014, 01:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.11.2014, 01:05 von deutzjoe87.)
Servus Christoph!
Etwas hast du daran noch falsch verstanden: Es spielt keine Rolle, ob du hobbymäßig Ldw. oder sonst etwas treibst. Mit Klasse T und L ist es dir erlaubt, landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen zum Zwecke lnadwirtschaftlicher Transporte(FahrelaubnisVO) und Fahrten zu führen.
Im Klartext heisst das, du darfst sämtliche Zugmaschinen und Fahrzeuge führen, die die Klassen erlauben, solange du dies zu landwirtschaftlichen Zwecken tust. Nachzulesen ist das z.B. im Fahrzeugschein da steht bei Traktoren i.d.R "Land- und forstwitschaftliche Zugmaschine" in der Zeile, die den Fahrzeugcharakter beschreibt. Meistens ist damit auch eine steuerbefreite ( grüne) Zulassung verbunden, aber nicht zwingend!
Wichtig ist, dass das was du fährst etwas für die Ldw. oder die im Gesetz genannten Anschlussbereiche erledigt und mit Kl T oder L auch geführt werden darf.
D.h. nicht, dass du dazu ausgebildeter Landwirt o.ä. sein musst.
@ Brüllrohr: Gaanz einfach: Fahrzeuge und Züge mit BbH 80 Kmh/h bis 7,5t (Züge bis 12t ZGg). Nicht!!!!Aber landwirtschaftliche Zugmaschinen mit BbH größer 32 Km/h
Gruß, Jochen
Etwas hast du daran noch falsch verstanden: Es spielt keine Rolle, ob du hobbymäßig Ldw. oder sonst etwas treibst. Mit Klasse T und L ist es dir erlaubt, landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen zum Zwecke lnadwirtschaftlicher Transporte(FahrelaubnisVO) und Fahrten zu führen.
Im Klartext heisst das, du darfst sämtliche Zugmaschinen und Fahrzeuge führen, die die Klassen erlauben, solange du dies zu landwirtschaftlichen Zwecken tust. Nachzulesen ist das z.B. im Fahrzeugschein da steht bei Traktoren i.d.R "Land- und forstwitschaftliche Zugmaschine" in der Zeile, die den Fahrzeugcharakter beschreibt. Meistens ist damit auch eine steuerbefreite ( grüne) Zulassung verbunden, aber nicht zwingend!
Wichtig ist, dass das was du fährst etwas für die Ldw. oder die im Gesetz genannten Anschlussbereiche erledigt und mit Kl T oder L auch geführt werden darf.
D.h. nicht, dass du dazu ausgebildeter Landwirt o.ä. sein musst.
@ Brüllrohr: Gaanz einfach: Fahrzeuge und Züge mit BbH 80 Kmh/h bis 7,5t (Züge bis 12t ZGg). Nicht!!!!Aber landwirtschaftliche Zugmaschinen mit BbH größer 32 Km/h
Gruß, Jochen
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