Anhängerumrüstung auf 40 km/h Zulassung
#3

Hallo Wolli,

Wenn Du von dem Achsenhersteller auch rausbekommst, wieviel Zylinderkraft bei wieviel Achslast nötig sind, Du die passenden Zylinder montierst, Leitungen mit der Entsprechenden be- und entlüftungszeit montierst, die Deichsel ohne zu schweißen feststellst, die Deichsel auch eine 40 km/h-Zulassung hat (anderer D-Wert) oder Du eine Deichsel ohne Auflaufeinrichtung montierst sollte die Eintragung nach bezahlung der etwa 10 Arbeitsstunden des Tüv-Prüfers kein Problem sein.
Kotflügel sind bei 40 noch kein Problem, erst bei 50 müssen die drann. Zumindest bei angehängtem Arbeitsgerät (Güllefass, Sämaschine)

Es sei denn, Du findest einen sehr sehr kulanten Prüfer oder es gibt deinen Anhänger als 40 km/h Version mit entsprechendem Gutachten...

Meines wissens ist fahren mit 40 statt 25 km/h "nur" eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 15 km/h, also etwa 20 oder 30 €.
Nur wenn kein Geschw. schild oder eins mit 40 km/h angebracht ist, geht es in die teureren Bußgeldbereiche. Das müsste man aber nochmal nachlesen, die entsprechenden Gesetze sind alle online zu Googlen.

Als dann, viel Erfolg!
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