Rundumlicht erlaubt oder verboten???
#1

Tach an alle Treckerbesitzer und Fahrer..
Ich habe mir mal die mühe gemacht aus der Profi diesen Bericht abzuschreiben,weil ich mal denke das ganz viele Rundumleuchten auf ihren Fahrzeugen haben...
Was meint ihr denn dazu...???

Immer mehr neue Schlepper werden mit einem gelben Rundumlicht ausgeliefert.
Doch fragen sich gleichzeitig
Lanwirte und Lohnunternehmer:Muss oder darf ich die Rundumleucht nutzen uns ggf. nachrüsten.Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(STVZO) sagt eindeutig,welche Fahrzeuge mit einem gelben Rundumlicht ausgesstattet werden dürfen,darunter zum Beispiel Baustellenfahrzeuge,Fahrzeuge für die Pannenhilfe,Müllfahrzeuge,Schwerlastfahrzeuge und Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite und Länge,sofern die genehmigende Behörde die Führung der Rundumleuchte vorgeschrieben hat.
Fahrzeuge für die Landwirtschaft dürfen im Normalfall nicht mit einem gelben Rundumlicht ausgestattet werden.Erlaubt wäre es bei der Ausführung vo Kommunalarbeiten.zB..die Böschungspflege an Straßen.Wer das Rundumlicht benutzen möchte (zum Beispiel als Warnlicht für Fahrzeuge mit großen Bmessungen),muss die Erlaubnis stets bei der lokalen Straßenverkehrsbehörde beantragen...!!!

Gruß

Basti
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#2

Servus

Bruuuhhahaha!!!! Big Grin
Der war gut! Tongue

Werd morgen gleich beantragen, dass ich ein Blinklicht an den Tracs haben darf. Wink

Immer diese Zwerchfellattacken Big Grin

Mal im ernst: wem haben die grünen Männchen schon mal das (eingeschaltete) Rundumblicklicht moniert?

Gruß Wolfgang
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#3

Also bei mir ists Drehlicht im Fahrzeugausweis eingetragen.
Brauchs aber nur für winterdienst und überbreite Geräte.
Basti hatst schon recht mit seinen ausführungen.
Aber würde mich freuen wenn mein Nachbar mit seinem ausgelutschten MF und nem Anhänger auch eins hätte - das ist ne echte GEFAHR!! aber in diesem Fall ists ja verboten

Wenn die Landmschinenhersteller versagen - dann bauen wirs halt selber
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#4

Naja bei uns gibt es so ein paar bullen die auch landwirtschaft habe nund wenn die diesen atikel auch mal lesen und dann sagen zeig mal deine erlaubnis her naja ich werde denn quatsch bestimmt nicht eintragen ich denke mal die warscheinlichkeit ist 1000 zu 0 das man mal angehalten wird. Big Grin aber trotzdem finde es mal ein interessantes thema weil heut zu tage hat ja schon ast jedes fahrzeug ein runumleuchte und ich glaube auch das da kaum noch einer drauf achtet wenn da was blinkt oder leuchtet weil es einfach schon zur gewohnheit geworden ist dann müsste man schon ein blaulicht drauf machen wer ja auch mal eine gute idee freie fahrt für trac`s... Big Grin Big Grin Big Grin

gruß basti
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#5

Eingetragen sein muss so ein Licht eigentlich schon, auch wenn ess ekiner moniert.
Jedoch bekommt man es für rein ldw. Betrieb nicht eingetragen, da die Überbreite in der ldw. erst bei 3 m beginnt, dann jedoch muss auch eine sondergenehmigung der Behörde vorliegen.
Appelieren kann ich immer nur an Kollegen die mit einem Schwader, einem 6000 l Güllefass o.ä. ungefährlichen Geräten dauerhaft diese Lampen einschalten.
Das hat sann den Erfolg das keinen mehr so ein Licht stört.
Fahre ich dann mit dem Packer für den Pflug in der FH, der sehr weit übersteht, oder einer Sähkombi mit Frontwalze mit etwa 3,20 m aussenbreite eine RKL einschalte wird es ignoriert und man fliegt an einem Vorbei wie nie...

Mfg

Jörg
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#6

....und wie sieht`s dann mit der lightbar aus????

Doppstadt- die Steigerung!
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#7

Servus

Also Ich wollte vor kurzem meine beiden RKL beim TÜV eintragen lassen.Naja der Weg war umsonst :mad: .Er hat mir die RKL nicht eingetragen.Er hat gemeint er kann mir sie nur eintragen wenn ich Winterdienst oder Komunale(Straßenrand mähen ect) arbeiten mache.Er meinte aber,das es sowieso keine S.. interresieren würde.
Also ich sag dazu:Einfach drauf machen und nicht unnötig einschalten Big Grin

Gruß
trac-1100 Cool

Auf die Dauer hilft nur Power .....
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#8

Serwus,
Der Tüv trägts eigentlich ohne probleme ein , dann kommt dann das Landratsamt ,die mugen wieso und weshalb - und wennst dann meinst es ist jetzt vorbei kommt ein paar Wochen später das Finanzamt und de hamt die dann aber richtig am ARSCH- drum VORSICHT :mad: :o

Birki der auch blinkt Big Grin
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#9

tagchen

Also sollte man lieber die Finger von denn beantragen sein lassen???
Naja diese scheiss Ämter mit ihren auflagen das wird auch immer schlimmer wird zeit das die Künast mal von ein anderen abgelöst wird.Wir mussten zb erstmal so ein scheiss spritzmittelschrank kaufen für 400 € :mad: .
So ein dreck das ist ein einfach schrank wie es ihn in jeden Baumarkt gibt aber der ist ja nicht anerkannt :mad:
Naja der steht jetzt wieso nur als Staubfänger in der Werkstatt.Es wird immer beklopter oder wat sagt ihr
dazu :confused:
Gruß Basti
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#10

Also bei uns sind sie seid Jahren auf allen Schleppern drauf, noch nie Probleme, nicht mal beim Tüv mit der Lampe drauf...und wenn nimmt man sie halt ab.

Schaltet sie halt nicht unnötig ein, sondern nur wenn wirklich sehr breite oder sehr lange geräte angebaut sind die schlecht zu sehen sind, oder ihr beim Korn abtanken die Strasse blockiert etc.

Und zu "sehr breit" zähle ich kein 2,70 m Güllefass oder einen 3 m Grubber auf einer überbreiten Bundesstrasse wie es hier viele Kollegen machen.

Schwader und Heuwender sind auch sehr beliebt....
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#11

moin!
...ausserdem sollte man es bei Nachtfahrten eingeschaltet haben, denn Ich denk wenn ein Autofahrer in der Nacht nur 2 rückleuchten sieh, wie von einem LkW etc. fährt er viel zu schnell an den schlepper ran und dann ist es zu spät..oder er möchte über holen und merkt erst sehr SPät das eigentlich 2 anhänger am schlepper hängen...ich könnte jetzt noch stunden rede..aber bringt ja uch nsicht,...naja..dann bis dennsen
felix
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#12

ja, wie in luxemburg, da ist es flicht die rundumleuchte dran und eingeschaltet zu haben, tag und nacht, sogar die hoftracs

Wer MB Trac kennt, fährt niemals einen Fendt!!!!!!
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#13

Hallo
Aber die hatten erst ca vorm jahr probleme damit gemacht das eine ran mußt wegen den vielen unfällen. Hab das halt noch im Hinter Kopf. Und jetzt wollen die wieder das dass eingetragen muß. ( da sag ich nur schwachsinn von den da oben wie die nicht schon viel genug unfug gemacht haben :mad: :mad: Sad

Der Beste Schlepper auf dem Betrieb hat 2 beine..

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#14

Hi Leute,
das ist doch bestimmt gar kein Problem. Ich denke, wenn man sonst keinen Verstoß gegen die StVZO vorzuweisen hat wie Übergewicht oder so und die Leuchte nicht aus Langeweile einschaltet, dann wird einem von den "Men In Green" bestimmt nicht gleich der Kopf abreissen. Sollte man doch angehaltenwerden, einfach "ganz Normal" mit den Behörden reden. Wie man in den Wald schreit kommt es heraus! Die Herren in "grün" sind auch nur Menschen.
Gruß Hobbybauer Smile
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