Frontmähwerk - Sondergenehmigung erforderlich ?
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Hallo zusammen,

Ich hab mal ne Frage zu den Straßenverkehrsvorschriften ...

Ich hab ein Schmetterlingsmähwerk an meinem Mb-Trac dran, ein Kuhn FC 313 F vorne und eine FC 883 hinten.
Am Frontmähwerk habe ich vorne und hinten Warntafeln , und am Heckmähwerk hinten ebenfalls. Am Frontmähwerk sind vorne weiße Begrenzungsleuchten und zusätzliche Blinker dran, am Heckmähwerk habe ich eine Komplette Anhängerbeleuchtung dran, mit Brems, Blinker, und Rücklicht.

Das Frontmähwerk hat eine Arbeitsbreite von 3,10 m und ist im Transport ca. 3 m breit.

Jetzt habe ich teilweise schon gehört, daß man eine Sondergenehmigung für solche Frontgeräte braucht , um die im Straßenverkehr einzusetzen ?

Das ist ja ein ganz ordentliches Stück vom Lenkrad und Fahrersitz entfernt ...
wobei, an nem Standardschlepper wär der Abstand noch ein Meter größer ...

Ist das so ? speziell in Baden Württemberg ?

Wie verhält es sich auf schmalen Straßen, wo kein Auto mehr an einem vorbeikommt ? wenn es dann kracht ? weil das Auto trotzdem versucht vorbeizukommen ? Und man kann ja nur max. rechts fahren, mehr geht ja nicht..

Wer ist dann schuld ?

Gruß Bernd
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Frontmähwerk - Sondergenehmigung erforderlich ? - von Kramer714AS - 25.04.2016, 07:04
RE: Frontmähwerk - Sondergenehmigung erforderlich ? - von MauMog - 25.04.2016, 08:23
RE: Frontmähwerk - Sondergenehmigung erforderlich ? - von Unitrac1000 - 25.04.2016, 17:50
RE: Frontmähwerk - Sondergenehmigung erforderlich ? - von dsm - 29.04.2016, 22:30

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