07.03.2010, 14:18 
	
	
	
		Hallo Sammy,
wenn bei einem Fahrzeug länger als 1 Jahr über dem Tüvtermin sind, wird eine Neuabnahme fällig, diese ist dan 2 Jahre gültig!
Gruß Thorsten
	
	
	
wenn bei einem Fahrzeug länger als 1 Jahr über dem Tüvtermin sind, wird eine Neuabnahme fällig, diese ist dan 2 Jahre gültig!
Gruß Thorsten

