Hallo Josef,
herzlichen Glückwunsch zu Deinem Versicherungsmann
Du solltest evtl. mal darüber nachdenken, einen kompetenteren Mann Deines Vertrauens zu wählen.
Daß einzige, was er einigermaßen richtig bemerkt hat ist, daß Du bei einem Totaldiebstahl den Zeitwert des Fahrzeuges ersetzt bekommst.
Dies ist aber auch keine absolut richtige Auskunft und äißerst dürftig bzw. unwissend.
Rein bedingungsmäßig ist folgendes schwarz auf weiß geschrieben, das sind in meinen Augen absolute Basics eines guten Vertreters und sollte jeder wissen, der seine Prüfung nicht bei Neckermann gekauft hat.
"Der Versicherer ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges oder seine Teile am Tag des Schadens [...]. Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben."
Dieser wird im Regelfall (soferns nicht gerade ein Oldtimer mit Sammlerwert ist) am "real erzielbaren Verkaufspreis bzw. Kaufpreis von Fahrzeugen gleicher Art, Güte und Ausstattung festgemacht", dies wird normalerweise durch einen Gutachter festgemacht. Siehe oben.
Da es aber für Traktoren keine Schwacke-Liste o.ä. gibt, wird sich dieser auch auf evtl. vorhandene Kaufrechnungen bzw. den Handelswert bei Händlern oder in einschlägigen Börsen stützen müssen.
Somit wirst Du also bei eine vernünftigen Gesellschaft grob und landläufig gesagt Deinen Kaufpreis abzüglich Wertminderung seit Kauf abzüglich der meist obligatorischen SB erstattet bekommen.
Viele Grüße
Michl
herzlichen Glückwunsch zu Deinem Versicherungsmann
Du solltest evtl. mal darüber nachdenken, einen kompetenteren Mann Deines Vertrauens zu wählen.
Daß einzige, was er einigermaßen richtig bemerkt hat ist, daß Du bei einem Totaldiebstahl den Zeitwert des Fahrzeuges ersetzt bekommst.
Dies ist aber auch keine absolut richtige Auskunft und äißerst dürftig bzw. unwissend.
Rein bedingungsmäßig ist folgendes schwarz auf weiß geschrieben, das sind in meinen Augen absolute Basics eines guten Vertreters und sollte jeder wissen, der seine Prüfung nicht bei Neckermann gekauft hat.
"Der Versicherer ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges oder seine Teile am Tag des Schadens [...]. Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben."
Dieser wird im Regelfall (soferns nicht gerade ein Oldtimer mit Sammlerwert ist) am "real erzielbaren Verkaufspreis bzw. Kaufpreis von Fahrzeugen gleicher Art, Güte und Ausstattung festgemacht", dies wird normalerweise durch einen Gutachter festgemacht. Siehe oben.
Da es aber für Traktoren keine Schwacke-Liste o.ä. gibt, wird sich dieser auch auf evtl. vorhandene Kaufrechnungen bzw. den Handelswert bei Händlern oder in einschlägigen Börsen stützen müssen.
Somit wirst Du also bei eine vernünftigen Gesellschaft grob und landläufig gesagt Deinen Kaufpreis abzüglich Wertminderung seit Kauf abzüglich der meist obligatorischen SB erstattet bekommen.
Viele Grüße
Michl
Mb trac - was besseres gibts nicht