25.05.2008, 23:00
Hallo.
Erst an Ebay wenden, und dann später zum Anwalt! Oder er soll dir eine "Entschädigung" zahlen. (Ebaygebühr+X für Aufwand).
Er hat ja einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag mit dir abgeschloßen, also MUSS er den Kran auch "theoretisch" abnehmen. Wenn er sich querstellt, und ich denke das wird er, musst du wohl quasi klagen oder versuchen das er die bereits erwähnte Entschädigung zahlt und du den Kran nochmal bei Ebay reinstellt.
Die 6 Bewertungen deines "Käufers" lassen auf einen "neuling" schließen, da sagen wird er wusste nicht das er bei einem angenommen Preisvorschlag automatisch Käufer ist..... sein pech!
Viel Erfolg, und halt mich mal bitte auf dem Laufenden... (habe selber genug Ärger mit "Ebay-Typen" gehabt....)
Grüße aus Südniedersachsen
Alex.
Erst an Ebay wenden, und dann später zum Anwalt! Oder er soll dir eine "Entschädigung" zahlen. (Ebaygebühr+X für Aufwand).
Er hat ja einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag mit dir abgeschloßen, also MUSS er den Kran auch "theoretisch" abnehmen. Wenn er sich querstellt, und ich denke das wird er, musst du wohl quasi klagen oder versuchen das er die bereits erwähnte Entschädigung zahlt und du den Kran nochmal bei Ebay reinstellt.
Die 6 Bewertungen deines "Käufers" lassen auf einen "neuling" schließen, da sagen wird er wusste nicht das er bei einem angenommen Preisvorschlag automatisch Käufer ist..... sein pech!
Viel Erfolg, und halt mich mal bitte auf dem Laufenden... (habe selber genug Ärger mit "Ebay-Typen" gehabt....)
Grüße aus Südniedersachsen
Alex.