17.04.2018, 18:14
Hallo Wernen,
es gibt keine Einschränkungen eines Saisonkennzeichens, mal von der nicht möglichen Nutzung im "zulassungsfreien" Zeitraum abgesehen.
Auch ein H-Kennzeichen hat zulassungsrechtlich keine Einschränkungen, vom §23 Gutachten als Voraussetzung mal abgesehen. Allein bei der Zulässigkeit der gewerlichen Nutzung gibt es m.W. unterschiedliche Aussagen.
Gruß
Uwe
es gibt keine Einschränkungen eines Saisonkennzeichens, mal von der nicht möglichen Nutzung im "zulassungsfreien" Zeitraum abgesehen.
Auch ein H-Kennzeichen hat zulassungsrechtlich keine Einschränkungen, vom §23 Gutachten als Voraussetzung mal abgesehen. Allein bei der Zulässigkeit der gewerlichen Nutzung gibt es m.W. unterschiedliche Aussagen.
Gruß
Uwe
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