10.04.2018, 17:44
Hallo zusammen,
die Berechnung der Kfz-Steuer richtet sich bei Traktoren nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Im Web gibt`s hierzu entsprechende Rechner. Vgl. auch § 9 KraftStG.
die Berechnung der Kfz-Steuer richtet sich bei Traktoren nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Im Web gibt`s hierzu entsprechende Rechner. Vgl. auch § 9 KraftStG.
Viele Grüße
ARTUR aus der EIFEL