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		06.03.2010, 17:10 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.03.2010, 17:14 von 
Hartmut.)
 
	
	 
	
		Hallo alle miteinander,
ih habe mir kürzlich einen MB Trac 800 gekauft. Der TÜV bei diesem Trac ist im Juli 2009 abgelaufen. Meine Frage nun:
Wenn ich den Trac hier zum TÜV fahre, habe ich dann bis Juli 2011 TÜV, oder gibt es eine Möglichkeit die vollen zwei Jahre ab TÜV Termin(z.B. 08.03.2010) zu erhalten
Danke und Grüße aus Oberbayern
Stagen
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Hallo,
wenn er abgemeldet ist und Du dann eine neue Hauptuntersuchung machen lässt, bekommst Du 2 Jahre Tüv neu !!
Viele Grüsse
André
	
	
	
Viele Grüße
André 
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Danke für die schnelle Antwort. 
Stagen
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Also das wäre mir neu wenn du bei der Hauptuntersuchung nach §29  StVZo zwei Jahre ab jetzt bekommen würdest wenn du überzogen hast. Ob das KFZ angemeldet war oder nicht sollte egal sein.
Es gäbe da noch die Vollabnahme nach §21. Da gäbs dann deine zwei Jahre.
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		in NRW geht das, da ich aus dem KFZ-Handel komme, ist das für uns Alltag!!
Viele Grüsse
André
	
	
	
Viele Grüße
André 
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		also wenn der trac abgemeldet ist und du jetzt tüv neu machst bekommst du ganz sicher 2 jahre TÜV
wenn er nicht abgemeldet wird wird zurück datiert und du hast tüv bis 2011
mfg severin
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Volle zwei Jahre bekommst du nur bei einer Neuabnahme, so wie Wolli es schon geschrieben hat.
Wenn die HU überzogen wurde (Juli 09), dann gibt es auch nur neu HU bis Juli 11. Ich habe darüber mal mit jemandem vom Tüv gesprochen und ihn gefragt, wie er die HU-Plakette aufklebt, wenn jemand 23 Monate überzogen hat. 
Anwort: Weiß ich nicht, hatte ich noch nicht....
Gruß Sascha
Das ergibt sich aus der Anlage VIII (StVZO)
Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen. Bei Fahrzeugen, die erstmals in den Verkehr kommen, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Monat und Jahr der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens. Bei Fahrzeugen, die wieder zum Verkehr zugelassen werden oder die vorher außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zum Verkehr zugelassen waren, beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr der Begutachtung nach § 21.
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		bis 24 monate wird zurückdatiert nach 24 monaten ab dem datum bei dem man beim tüv war
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Hallo Stagen,
ist dein Trac abgemeldet oder nicht?
Volle 2 Jahre TÜV gibt es dann wenn: das Fzg. abgemeldet ist, länger als 24 Monte überzogen oder bei einer Vollabnahme(Fzg.brief verloren oder zu lange abgemeldet, Umbau auf Forst); Ist das Fzg angemeldet wird zurückdatiert.
Eine Anmeldung bei der Zulassungsstelle gibt´s nur bei mindestens 1 Monat gültigen TÜV / AU, ist das abgelaufen gibts keine Zulassung.
Wie könnte sonst ein Autohändler seine Fahrzeuge immer mit TÜV/ AU neu verkaufen?
Ich mache in meiner Werkstatt selber AU´s u. der TÜV kommt alle 14 Tage zu mir.
Gruß Timo
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Hallo Leute,
den Gesetzestext habe ich zwar nicht zur Hand. Als ich aber 2003 mit 3 Monaten Verspätung zum TÜV bin, bekam ich keine Zeit abgezogen. Der Prüfer hatte aber auch beim Aufnehmen der Fahrzeugdaten übersehen, daß die Hauptuntersuchung überfällig war. Ich habe aber den Eindruck, daß das teilweise im Ermessen der Prüfer liegt. Ich kenne außerdem mehrere Leute, die ebenfalls Glück hatten. Gibt es denn so etwas wie einen Ermessensspielraum? Ich meine, wenn "notorische TÜV-Schwänzer" wiederholt antreten, so alle 3-5 Jahre, da würde ich auch kein Auge zu drücken. Andererseits ändert daß ja nichts am technischen Zustand des Fahrzeugs.
Grüße Alex
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Hallo,
ich bitte alle Autoren, ihr Bundesland mit anzugeben, offensichtlich gibts da Unterschiede...?
Gruß Cliff
	
	
	
Trac - warum mehr wollen? Da war doch was mit dem Sinn des Lebens???
 
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Hallo Leute.
meine Erfahrung: Wiederaufbau MB 800,TÜV abgelaufen April 2008!
20.01.2010 Fahrzeug nach Wiederaufbau zu TÜV Prüfung vorgestellt,
Ergebnis, keine Mängel, Plakette zugeteilt, nächste Prüfung Januar 2012!!
Grüße Hansjörg
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Hallo Sammy,
wenn bei einem Fahrzeug länger als 1 Jahr über dem Tüvtermin sind, wird eine Neuabnahme fällig, diese ist dan 2 Jahre gültig!
Gruß Thorsten