Das MB-trac Forum

Normale Version: Kaufberatung MBtrac 700 MS Niederlande
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Tag, zusammen!

Also, der Trac soll laut dem Händler 35 km/h fahren, keine Ahnung wie gemessen.

War heute trotzdem mal beim TÜV, schließlich machen die ja auch H-Gutachten und wissen, was bei der Zulassung nötig ist.
Das Gespräch war kurz, denn der TÜV-Mann meines Vertrauens (im Übrigen laut Kollege von ihm Zulassungsexperte) hat mir das Ganze sehr kurz und prägnant beantwortet:
Alle Gesetze in Deutschland beziehen sich auf die Erstzulassung. Bisher keine Zulassung bedeutet, dass die Erstzulassung auf heute datiert werden muss. Nicht möglich wegen Euro6 etc. H-Kennzeichen natürlich noch weniger.
Fazit von ihm: Bisher keine Zulassung gleich Finger weg, so schade es ist.

Habe den Verkäufer nochmal angeschrieben, ob der Trac nicht vielleicht doch irgendwann schon mal in Deutschland oder in den Niederlanden zugelassen war.

Was ich mich gerade noch frage: Wenn demnächst auch in den Niederlanden eine Zulassungspflicht kommt, müsste doch das Baujahr o.ä. als Erstzulassung eingetragen werden, da die Fahrzeuge ja die aktuellen Zulassungsbestimmungen nicht erfüllen. Dann wäre das Problem doch eigentlich erledigt, oder?

Viele Grüße
Tobias
(11.12.2015, 14:19)U 1600 A schrieb: [ -> ]War heute trotzdem mal beim TÜV, schließlich machen die ja auch H-Gutachten und wissen, was bei der Zulassung nötig ist.
Das Gespräch war kurz, denn der TÜV-Mann meines Vertrauens (im Übrigen laut Kollege von ihm Zulassungsexperte) hat mir das Ganze sehr kurz und prägnant beantwortet:
Alle Gesetze in Deutschland beziehen sich auf die Erstzulassung. Bisher keine Zulassung bedeutet, dass die Erstzulassung auf heute datiert werden muss. Nicht möglich wegen Euro6 etc. H-Kennzeichen natürlich noch weniger.
Fazit von ihm: Bisher keine Zulassung gleich Finger weg, so schade es ist.

Das kann so nicht stimmen, schließlich wäre das nicht der erste Schlepper der aus den Niederlanden hier nach Deutschland importiert und dann auch erfolgreich zugelassen wurde.

Auch der Irrglauben, das für ein H-Kennzeichen das Datum der Erstzulassung ausschlaggebend ist, hält sich hartnäckig.
Auch Straßenverkehrsämter kennen sich dort oft nicht richtig aus...
Fakt ist, das Baujahr ist entscheidend! Dieses muss man nur eben zweifelsfrei nachweisen können.

Und das sollte mit einer Anfrage bei Daimler in Wörth kein Problem sein, das auf den Tag genau heraus zu bekommen.

Der TÜV Nord schreibt hier z.B. -> http://www.tuev-nord.de/de/auto/oldtimer-2747.htm

Zitat:Ab wann gilt ein Auto oder Kraftrad als Oldtimer?

Ihr Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in Betrieb genommen worden sein.
Das Erstzulassungsdatum bisher nie zugelassener Fahrzeuge kann, bei Vorliegen entsprechender Nachweise, bezüglich der Oldtimer-Richtlinie mit dem Produktionsdatum gleichgestellt werden.

Der Tüv Süd schreibt hier z.B. -> http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1...dtimer.pdf

Zitat:Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erst-
mals in Verkehr gekommen sind, aber die bezüglich der Erstzulassung diese Bedingung nicht
erfüllen, unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eine
Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Das nehm also nicht alles so gutwollend hin, was dir die Blaukittel da erzählt haben!

Andre hat seinen 800ér ja auch zugelassen bekommen.
Den Weg hat er ja beschrieben...

Gruss Hartmut admin
(11.12.2015, 14:19)U 1600 A schrieb: [ -> ]Tag, zusammen!

Also, der Trac soll laut dem Händler 35 km/h fahren, keine Ahnung wie gemessen

Hallo
Ich bilde mir ein hier im Forum gelesen zu haben das das nicht möglich ist,denn wenns die 25km/h Version ist,ist durch Drehzahlanhebung 30km/h drin,dann ist aber Schluss!
Und wenn es die 40km/h Version ist wird er auch keine 35 laufen sondern 40km/h Big Grin

Mfg Geri
Guten Abend,

Ich weiß das es früher ein eher kleines Problem war EU-Auslands-Maschinen in DE zuzulassen.

Es gibt einen Stichtag auf den sich die Zulassungsbehörden beziehen und ab dem es sehr schwer wird Maschinen zuzulassen welche keine Zulassungsbescheinigung in irgendeiner Form haben, oder der Nachweis durch z.B. Versicherungspolicen oder ähnliches.

Andre hat seine Maschine sicher vor diesem Datum zugelassen!

Ich würde mich genau erkundigen vorm Kauf um keine böse Überraschung zu erleben.
Einfach einen Tag Zeit nehmen und die freundlichen Damen und Herrn der Zulassungsstelle besuchen und am besten gleich die Sachlage mit dem Behördenleiter direkt klären.

Grüße Jochen
Hallo Trackollegen,

hierzu kann ich auch mal wieder mein Fachwissen und Erfahrungen einbringen.
Mein Trac aus Holland stammend Bj 91 war dort auch nie zugelassen!
Der Tüv Prüfer meines Vertrauens hatte damals zu mir gesagt:

Sag ja nicht das der Trac noch nie zugelassen war!!!

Sage: Der Trac war in Holland zugelassen aber die Papiere verloren gegangen sind!!! Und erbringe eine Nachweis das die Maschine offiziell gekauft wurde.
Dies habe ich mit der Händlerrechnung gemacht, diesen Kaufpreis musste ich in Deutschland versteuern zu 19% und zur Tüv Abnahme reichte die Fahrzeugscheinkopie eines baugleichen 900er. Danke nochmals an HeinzWink

Er übernahm die Daten, ich mit der Kaufrechnung zur Zulassungsstelle und problemlos zugelassen bekommen!

Hätte ich gesagt er wäre nie zugelassen gewesen hätte er auch die aktuellen Abgasvorschriften in 2012 erfüllen müssen!

Erstzulassungsdatum wenn nicht bekannt da die Papiere ja verloren gingen wird dann der 1.1 und 1.7. des Jahres genommen in dem die Maschine gebaut wurde. Meine Datenkarte hat das Datum 15.3.1991 und somit steht bei mir im Schein EZ: 01.07.1991

Hoffe das hilft dirWink

Grüße Wolfi
Hallo Leute.

Also jetzt stehe ich irgendwie auf dem Schlauch...

Ist es in unserem Land heute tatsächlich so, dass ein Fahrzeug keine Zulassung mehr bekommt, wenn es zum Beispiel am 01.12.2015 eingeführt wurde und somit nie in Deutschland zugelassen war?

Wie machen es dann die ganzen Liebhaber älterer Amerikanischer Fahrzeuge, die diese aus den Staaten importieren, hier dann restaurieren und auf die Straße bringen wollen?

Unser Forumsmitglied Heiny, als kompetenter Händler, hat bestimmt auch öfter mit dieser Problematik zu tun.
Und nicht zuletzt kann Carsten Hahne hierzu vielleicht auch etwas beisteuern. Meines Wissens hat er aus Afrika MB trac´s zurück in die Heimat geholt.
Läuft von denen denn keiner offiziell zugelassen bei uns? Oder waren das nur "Teileträger"?

Ich denke, dass viele Kollegen hier auch gerne mal rüber nach Frankreich oder England schauen, wenn sie auf der Suche nach einem MB trac sind. Das kann noch nicht wahr sein, dass man diese trac´s in Deutschland nicht auf die Straße bekommt.

Hier sprechen wir immerhin von einem deutschen Erzeugnis.

In meinem Falle war damals in der Datenbestätigung von Mercedes der Eintrag unter Ziffer 23 entscheidend:
(23) Raum für interne Vermerke des Herstellers: "Fahrzeugbrief alt wurde nicht ausgestellt. Baujahr 1984"


Dieser Eintrag belegte, dass unter Vorbehalt des Eigentumsnachweises ein Brief ausgestellt wurde.

@ Wolfi: Zu verschweigen, dass der trac noch nie zugelassen war, bringt auf der Zulassungsstelle meiner Meinung nach ziemlich wenig.
Denn ohne vorliegendem Brief, machen die Kollegen der Zulassungsstelle über die Fahrgestellnummer einen Check, ob das Fahrzeug nicht eventuell als gestohlen gemeldet wurde. Glaube mir, dass der Kollege gegenüber am Schreibtisch dann ganz schnell darauf kommt, dass der trac überhaupt keine Historie bzw. Einträge über Vorbesitzer oder vorherige Zulassungen in Deutschland ausweisen kann. Im Zuge der Globalisierung dürfte es heute auch kein Problem sein binnen kürzester Zeit Informationen von dem anderen EU Mitgliedsstaat über das Fahrzeug zu bekommen, von dem Du auf der Zulassungsstelle angibst, es sei dort zugelassen gewesen.
Irgendwie recht dünnes Eis, finde ich.

@ Tobias: Wenn Du noch ernsthaftes Interesse am dem trac haben solltest, dann lasse Dir die Fahrgestellnummer vom Händler geben und rufe einfach mal im DB Werk in Wörth an entsprechender Stelle an und schildere Dein Vorhaben. Ich denke dort bist Du an erster Adresse und Dir wird gesagt, was zu tun ist.

Die aktuelle Telefonnummer habe ich leider nicht, aber Hartmut kann hier bestimmt helfen.

MfG
Andre
Guten Abend!

Erstmal danke an alle für eure Beteiligung!

Die Links von Hartmut sind ja schonmal interessant, da dort ja eindeutig steht, dass beim H-Kennzeichen die Inbetriebnahme zählt.
Ist halt die Frage, was "entsprechende Nachweise" sind. Reicht da die Bestätigung von Mercedes, dass der Trac verkauft wurde, braucht man da den originalen Kaufvertrag von '76 oder wie?
Gilt das jetzt auch für die Zulassung?

Mit den 19% Mehrwertsteuer: Sind die dann auf den Kaufpreis noch fällig? Das Inserat besagt ja "Mehrwertsteuer nicht ausweisbar". Womit muss ich da jetzt rechnen?

Am Trac bin ich schon noch interessiert, nur muss ich mir natürlich zu hundert Prozent sicher sein, bevor ich den Kauf tätige. Werde den Händler wegen der FIN nochmal anschreiben, wäre für die Telefonnummer sehr dankbar.

An "MB 800": Es geht ja darum, dass das Fahrzeug überhaupt schonmal zugelassen war. Ob das jetzt in Bielefeld, Nairobi oder London der Fall war, ist der Zulassungsstelle egal. Das Problem ist ja, das das Fahrzeug vermutlich nie zugelassen war.

Vielen Dank.

Viele Grüße
Tobias
Moin! Ich habe zwar nicht das ganze Thema gelesen, kann aber zum Zulassungsverfahren der von mir aus Südafrika importierten Tracs was beitragen:Um einen Trac, der aus Südafrika nach Deutschland eingeführt wurde, hier zuzulassen, fordere ich mir aus dem Werk Wörth die Datenbestätigung für das Fahrzeug an. Dann benötigt man für die Zulassungsstelle entweder den alten Brief aus Südafrika oder, wenn es diesen nicht mehr gibt, eine Bestätigung , das der alte Brief nicht mehr auffindbar ist! Dann wird, wie von Andre schon richtig vermutet, geprüft, ob das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist, und zwar über eine Anfrage der hier zuständigen Zulassungsstelle im entsprechenden Land ( bei mir also Südafrika )! Und, wer glaubt, Kfz-Briefe oder Zulassungsbescheinigungen, gibt es dort nicht, der bekommt ganz schnell die Auskunft, das wir ( die Deutschen ) dort unten schonmal waren und unseren Stempel ( und das Beamtentun! ) dort hinterlassen haben, deshalb gibt es das dort auch! Wenn dann also entweder der alte Originalbrief oder eine Bescheinigung, das der Originalbrief eben nicht mehr verfügbar ist vorliegt ( und das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist ), fährt man mit der Datenbestätigung zum TÜV - und danach, wenn der "Inschinör" sein OK gegeben hat, zur Zulassungsstelle...
Gruss Carsten
Guten Tag!

Also, ich habe jetzt mal intensiv recherchiert und hoffe, dass ich die Angelegenheit zweifelsfrei klären kann.

Der Händler hat mir zwischenzeitlich die Fahrgestellnummer zukommen lassen und über eine Anfrage bei der Firma Daimler habe ich jetzt von der Technikberatung des Unimog-Museums einen Scan der Datenkarte sowie die E-Mail Adresse des zuständigen Mannes in Wörth bekommen.

Habe mal in eurer Übersicht nach den verbauten SA's geschaut:

B15 = Bremsverstärkungsanlage Druckluft
C57 = Drehgriff für Lenkrad
F40 = Heizung und Belüftung
G11 = Vorschaltgetriebe mit Zwischen- und Kriechgängen
G45 = Doppelkupplung
H22 = Krafthydraulik Landwirtschaft 3zellig mit KH und HSTA vor und hinten 4fach
H29 = Regelhydraulik
H36 = Fernbetätigung des Heckkrafthebers
H40 = Frontkraftheber Kat. II
H69 = Separate Rücklaufleitung hinten
H89 = Separate Rücklaufleitung vorn
N07 = Motor-Zapfwellenantrieb umschaltbar
N20 = Zapfwelle vorn 1 3/8", Keilwellenprofil
N32 = Zapfwelle hinten 1 3/8", geteilt Keilwellenprofil
Q43 = Dreipunktgestänge Kat. II mit verstellbaren Unterlenkern
S35 = Scheibenwaschanlage

Insbesondere finde ich die Druckluftanlage interessant, bei einem Fahrzeug, das auf 25km/h zugelassen ist.
Interessant ist weiterhin, dass in der Datenkarte das Jahr 1978 als Baujahr angegeben ist, nicht 1976.

Viele Grüße
Tobias
Hallo Tobias.

Na das geht doch schonmal in die richtige Richtung.

Die Fahrgestellnummer hast Du und die E-Mail Adresse eines zuständigen Kollegen bei Daimler.

Die "Datenkarte" als solches wird Dir nicht viel helfen. Sie ist zwar der Personalausweis des tracs, zeigt aber lediglich, mit welchen Ausstattungen er das Werk verließ.

Von dem Kollegen aus Wörth brauchst Du eine "Datenbestätigung". In diesem Dokument, was extra für den trac ausgefertigt wird (Fahrgestellnummer bezogen) sind alle Daten vermerkt, die in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Angefangen über "A", wie ABE-Nr. bis "Z", wie zul. ges. Gewicht.
Zum Schluss natürlich ein offizieller Stempel vom Werk.

Halte uns doch bitte auf dem Laufenden, was der Kollege aus Wörth vorgeschlagen bzw. zurück geschrieben hat.

Weiterhin viel Erfolg bei Deinen Recherchen.

MfG
Andre
Guten Abend!

Also an den Herren in Wörth habe ich mich noch nicht gewendet.
Meine Anfrage beim Daimler wurde direkt an das Unimog-Museum weitergeleitet, von dort kam die Ansage, dass der Herr aus Wörth nur für kostenpflichtige Bestätigungen zuständig sei und eben der Scan der Datenkarte.
Diese Bestätigung brauche ich dann doch auch eigentlich nur, wenn ich den Trac tatsächlich kaufe, oder stehe ich da auf dem Schlauch?

Viele Grüße
Tobias
Stimmt!

Wenn du die Datenkarte hast und dir dann doch einen anderen Trac kaufst ist sie so gut wie wertlos, da die Karten ja nur zu dieser Fin passt und auch akzeptiert wird bei der Zulassung.

Grüße Jochen
Datenblatt und Datenkarte sind 2 paar Schuhe!

Für die Zulassung wird (allerdings nicht zwingend!) das Datenblatt benötigt!

Die Datenkarte sagt nur aus, wie der MBtrac mit welcher Ausstattung das Werk verlassen hat.

Gruss Hartmut admin
Guten Abend!

Also halten wir fest. Ich habe jetzt den Scan der Datenkarte bekommen.

Das Datenblatt brauche ich im Zweifel erst, wenn ich den Trac gekauft habe.

Jetzt schauen wir mal weiter, werde die Tage nochmal mit einem Experten vom TÜV telefonieren und mir das Fahrzeug dann auch mal anschauen.

Wer weiß, vielleicht steht dann ja ein Trac unter dem Weihnachtsbaum. Versammt, da brauch ich dann aber einen großen...Big Grin

Was jetzt für mich noch ganz wichtig wäre ist:
Auf einen gebrauchten MBtrac ist dann doch keine Mehrwertsteuer in Deutschland mehr fällig, oder?
Manche sagen hier, sie haben die bezahlt, andere wiederum nicht und das Internet sagt, dass keine bezahlt wird, nur bei Neufahrzeugen!?


Viele Grüße
Tobias
Hallo Tobias.

Es ist richtig, dass Du das Datenblatt => Datenbestätigung erst für die Abnahme/Zulassung brauchst. Die Datenkarte ist unverbindlich.
Weiter oben habe ich geschrieben, dass die Datenkarte der "Personalausweis" für den trac ist.
Sorry, aber das stimmt so nicht.
Die richtige Vokabel für die Datenkarte ist wohl eher "Geburtsurkunde".
Das Datenblatt erfüllt erst den Status "Personalausweis".


Zu den Steuern:
Hier stellt sich dann die Frage, ob Du als Privat- oder Geschäftsmann den trac in Holland kaufst.

Als Privatmann ist der Kaufpreis (in diesem Fall in den Niederlanden) für Dich immer netto, egal ob Mehrwertsteuer auf der niederländischen Rechnung ausgewiesen ist oder nicht. Netto bedeutet, dass Du in Deutschland keine Vorsteuer geltend machen kannst. Mehrwertsteuer musst Du auch keine mehr zahlen, denn die hast Du in Holland schon gezahlt.

Wenn Du gewerbetreibend bist und von einem Privatmann aus den Niederlanden den trac kaufst, dann gilt das Gleiche, wie oben.
Dein Kaufpreis ist netto. Verkaufst Du den trac dann z.B. 1000€ teurer, als eingekauft, allerdings inkl. deutscher MwSt. an einen Privatmann, wird es ein Verlustgeschäft. Denn hier musst Du dann 19% vom Verkaufspreis an das deutsche Finanzamt abführen.
Wenn Du gewerbetreibend bist und eine USt-ID hast, kannst Du mit dem niederländischen Verkäufer, sofern er auch eine USt-ID hat, über eine "innergemeinschaftliche Lieferung" verhandeln.
Das bedeutet, wenn sein aufgerufener Preis in den Niederlanden brutto inkl. MwSt. ist und er die Mehrwertsteuer ausweisen kann, dann kannst Du den trac netto ohne Steuer dort kaufen, musst allerdings dann in Deutschland auf den Kaufpreis 19% Mehrwertsteuer bezahlen.
Diese Prozedur ist allerdings etwas "tricky" für den Verkäufer, da er für sein Finanzamt und seine Buchhaltung verschiedene Dokumente benötigt, um den Verkauf ohne Mehrwertsteuer glaubhaft (revisionssicher) zu dokumentieren.
Und gerade deshalb muss man aufpassen, wie die anvisierte Maschine im EU-Ausland "aus-" oder "angepreist" wird. Ein gängiger Begriff ist hier "netto Export". Das bedeutet in normalen Geschäftsleben netto zzgl. Mehrwertsteuer und dass der gewerbliche Käufer die Mehrwertsteuer in seinem Land abführen muss.

Etwas anderes, als die Mehrwertsteuer ist die Einfuhrumsatzsteuer. Diese brauchst Du nicht zu fürchten, da die Niederlande EU-Mitgliedsstaat ist.

Mit diesen paar Zeilen kann ich allerdings nur einen kurzen Umriss über meinen Wissensstand geben.
Ausführlich gibt es ganze Bücher dazu.
Als Privatmann war es bei meinem trac damals so, dass hier in Deutschland keiner mehr irgendwelche Forderungen gestellt hat. Niederländischer Kaufvertrag inkl. MwSt. wurde vorgelegt und mehr nicht.

MfG
Andre
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