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Normale Version: 2-Kreis-Anhängerbremsanlage am MBtrac 700 nachrüsten in Hessen?
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Hallo Kollegen,

speziell an die hessischen Trackollegen. Wer hat beim hessischen TÜV die, hier schon so oft beschriebene https://www.trac-technik.de/Forum/showth...p?tid=9332&highlight=2-Kreis, Nachrüstung der 2-Kreis-Anhängerbremse abgenommen und eingetragen bekommen ???

Ich war heute beim TÜV und habe nachgefragt ob es bei Verwendung dieser Nachrüstung eine Eintragung gibt. Kurze Antwort des zuständigen Prüfers : " Auf gar keinen Fall, nur original !" Sad

Gibt es einen hessischen Kollegen, die Erfahrung auf dem Gebiet hat ?

In den umliegenden Bundesländern, sei es laut TÜV-Prüfer kein Problem, da es die Kollegen in Bayern oder Rheinland-Pfalz wohl anders handhaben.

Wäre super, wenn jemand weiterhelfen könnte !
Hallo Sven,

das mit den Eintragungen ist mittlerweile so eine Sache in Hessen. Die Herren Ingenieure haben Anweisung nur noch nach Herstellerfreigabe oder entsprechender Prüfung nach Formular wasweisich einzutragen. Irgend ein hohes Tier beim TÜV Hessen schießt da wohl übers Ziel hinaus. Ich habe jedenfalls die Erfahrung gemacht, das da, obwohl ich einige Prüfer sehr gut kenne, ohne Freigaben gar nichts mehr geht. Mit dem Motorrad zum Beispiel fahre ich jetzt nach NRW. Da gibt es auch bei Fahrwerkseintragungen ohne ABE usw. wenig Probleme. Das geht da noch mit gesundem Menschenverstand.
Armes Deutschland. Alle reden vom vereinten Europa und hier kriegen es die Bundelsänder untereinander nicht geregelt.

Gruß Dirk
Hallo Dirk,

es hat mich auch überrascht wie schnell und konsequent der " nette TÜV-A..." die Eintragung der Nachrüstversion verneint hat.

Deshalb wäre es schön wenn mir jemand diese Unbedenklichkeitsbescheinigung / Freigabe / Nachrüstanweisung, oder wie sich das Schriftstück von DB nennt, zukommen lassen könnte !

Das würde mich in der Sache vllt. weiterbringen !

Wer kann helfen ?
Hallo Sven,

wende dich mal an den nächsten Unimoghändler oder Sternenonkel Er soll dir diese Freigabe von mercedes die Du brauchst, raussuchen und kopieren.
Fragen kostet nichts.

Gruß
Hans-Peter
Guten Morgen Sven,


in dem von Dir erwähnten Thema ist alles detailliert beschrieben. Besorg Dir einfach die von Marcus (Handeule) zitierte Freigabe von Daimler, die gabs irgendwann 88/89, und damit dann zum TÜV.

Die Freigabe ist vom Hersteller und damit amtlich!

Da können die Herren TÜV-Prüfer drauf sein wie sie wollen, so müssen Sie dir die Bremsanlage definitiv eintragen, egal was sie darüber denken oder auch nicht.

Herstellerfreigabe sticht nun mal TÜV-Philisophie... Big Grin


Grüße

Michl