Wie soll es mit dem Forum nach dem 31.12.2010 und dem JMStV weitergehen?
#17

Hallo Wolfgang,

und doch sind diese Unterschiede da!
(Bitte sei mir nicht böse, aber herbeireden müssen wir die Probleme ja nun wirklich nicht...
...wo bleibt Dein Restoptimismus?)

Wo siehst Du konkret die Probleme? (Gern auch per PN, wenn Du irgendwelche Befürchtunen hast, schlafende Hunde zu wecken). Das neue Gesetz regelt den Umgang mit gegen dieses Gesetz verstoßende Webseiteninhalte! Wenn wir diese Inhalte nun aber doch gar nicht haben, bzw. alles daransetzen, die evtl. vorhandenen „Altlasten“ rechtzeitig zu entfernen!!!

trac-technik ist nicht kommerziell!
trac-technik verfolgt auch keinerlei kommerzielle Interessen!
trac-technik verlinkt auf keinerlei zwielichtige Werbung, auch keine mit fremdgesteuerten Inhalten (rollierende Banner)!
trac-technik hat keinerlei Werbeeinblendungen mit zwielichtigen Inhalten!
trac-technik verkauft keinerlei zwielichtige Produkte!
trac-technik dreht sich um ein bis zum Babyalter runtergehend jugendfreies Thema!
trac-technik verfolgt nicht mal im Ansatz irgendwelche Themen, die Berührungspunkte zum Jugendschutz darstellen!
Trac-technik erfüllt sicher auch soziale Bedürfnisse, aber doch in einer Qualität, die von dem, was sich heute „soziales Netzwerk“ nennt, Welten entfernt ist.
trac-technik mag ein paar anzügliche Witze enthalten, aber es ist für einen Blinden erkennbar, dass solche Inhalte nicht Zweck des Forums sind!

Die einzige Gefahr, die ich derzeit sehe, sind Inhalte von vorhandenen Beiträgen, die etwas enthalten könnten, was gegen dieses neue Gesetz verstoßen könnte.
Dafür überlegen wir uns Suchalgorithmen, und tauschen die gesuchten Begriffe per Standalone-Programm im „Drüberrutschen“ aus. Notfalls frage ich dafür, wenn Du willst, meinen Sohn, der ist Vollprofi-Programmierer. Web- oder browserbasierte Programmierung hat der in den Genen...

Das Programm sieht dann so aus: Du gibst einen Suchbegriff ein und das Programm rauscht über die Datenbank und ersetzt jeden Treffer durch ein Ersatzwort. Am besten so, dass das Ergebnis im User-View des Threads erkennbar geändert wurde, also die Änderung beispielsweise in einer anderen Farbe und ein kleiner Hinweis „gelöscht wegen JMStV“.

Nachdem dieses Programm ein erstes Mal seine Spuren“ hinterlassen hat, kannst Du schon jedem Staatsanwalt gegenüber nachhaltig beweisen, dass Du dieses neue Gesetz ernst nimmst und sichtbare Schritte unternommen hast, diesem Gesetz Rechnung zu tragen! Dies trägt im Verdachtsfall wesentlich zur Entkriminalisierung bei (auch wenn ich derzeit nicht mal den Ansatz für den Verdachtsfall erkennen kann...)

Die verlinkten externen Inhalte stellen ein etwas größeres Problem dar. Hier empfehle ich, darüber nachzudenken, ob man zum 31.12. eine Mirrorversion lokal auf einem Rechner speichert, die die Links zum Nachvollziehen bei Bedarf enthält und in der Online-Version diese einfach tabula rasa entfernt.
Dabei kann man sich Gedanken mache, ob man Links, die man kennt (die auch ein Standalone-Programm filtern kann) drin lässt (z.B. alle Links auf Seiten im eigenen Forum, Links auf Seiten unserer persönlich bekannten Mitglieder, Links auf Herstellerseiten, etc.)

Vielleicht siehst Du ja konkret noch weitere Punkte, die ich nicht erkenne und übersehen habe, dann nenne bitte mal Ross und Reiter, wo Du darüber hinaus Handlungsbedarf siehst, dann können wir uns auch konkret Gedanken machen, was getan werden kann.

Dieses Gesetz ist nicht die große unabwendbare Katastrophe! Die subjektive Sicht von VZlog kann ich auf trac-technik nicht anwenden...

Mein Facebook account habe ich gelöscht, deshalb kann (und werde) ich mich jetzt auch nicht mehr anmelden, nur um Dir zu zeigen, wer Angst vor diesem neuen Gesetz haben muss, aber wenn Du einen account hast, dann melde Dich mal an und studiere mal nur die ganz rechte Spalte (Werbung) von oben bis unten. Klick die mal an und warte ab, wer Dir plötzlich alles SMS’sen sendet, Dir mails schickt etc, um Dir irgend einen Schmuddelkram zu verkaufen oder Dich in irgendwelche teuren Abbonements hineinzudrücken..

Schau auch mal in vzlog.de rein und zähle mal die externen Links! Dass diese Sorte Webseiten kalte Füße kriegen, ist für mich zwingend logisch!!! Aber selbst für vzlog halte ich die Reaktion der Betreiber für überzogen! Auch diese Seite lässt sich vernünftig gestalten.

Prinzipiell halte ich aber alle für den User kostenlosen sogenannten "sozialen Netzwerke" die uboot, facebook, wkw etc. für hochgradig kriminell, denn die Logik gebietet, sich zu fragen, wer denn die für die Millionen User erforderlichen extrem schnellen Rechner mit Hochleistungsprozessorentechnologie und die ebenfalls notwendigen schnellen Datenleitungen bezahlt. Das kostet Millionen und irgendwo kommen die her und keiner bezahlt etwas, wovon er keinen Nutzen hat, also muss es Leute geben, die die dafür erforderliche Kohle irgendwie vom Publikum wieder reinholen, anders wäre es ein neuzeitliches Wunder...
...ob allerdings die großen Namen, welche hier zahlend dahinterstecken, sich dem neuen Gesetz überhaupt unterwerfen müssen, möchte ich bezweifeln...


http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendmedie...atsvertrag :

Zitat:Der JMStV bezweckt den einheitlichen Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in Rundfunk und Telemedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, sowie den Schutz vor solchen Angeboten in Rundfunk und Telemedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen (vgl. §§ 1, 2 Absatz 1 JMStV). Somit deckt er den Jugendmedienschutz in vom Jugendschutzgesetz, das einschlägige Regelungen für Trägermedien enthält, nicht erfassten Medien (eben Rundfunk und Telemedien) ab.

Wesentliche Inhalte des JMStV sind unter anderem:

* Regelungen zu unzulässigen Angeboten (§ 4 JMStV)
* Regelungen zu entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten (§ 5 JMStV)
* Jugendschutz in Werbung und Teleshopping (§ 6 JMStV)
* Jugendschutzbeauftragte (§ 7 JMStV)
* Festlegung der Sendezeit, Programmankündigungen und Kenntlichmachung von Sendungen im Rundfunk (§§ 8 ff. JMStV)
* Jugendschutzprogramme und Kennzeichnungspflichten bei Telemedien (§§ 11 f. JMStV)
* Sperrverfügungen (§ 20 Abs. 4 JMStV i.V.m. § 59 Abs. 4 RStV)[2]

Die Einhaltung des JMStV wird durch die zuständige Landesmedienanstalt bzw. durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) überprüft (vgl. §§ 14 ff. JMStV). Dabei wird sie durch das Unternehmen jugendschutz.net unterstützt (vgl. § 18 JMStV). Zusätzlich überprüfen Einrichtungen der Freien Selbstkontrolle (z. B. die FSM) die Einhaltung der staatsvertraglichen Bestimmungen (vgl. § 19 JMStV).

Im Zuge des geplanten 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen die Ministerpräsidenten am 10. Juni 2010 eine Novellierung des JMStV.[3] Das Änderungsgesetz, das zum 1. Januar 2011 in Kraft treten soll, wurde kontrovers diskutiert. Kern der Debatte ist die geplante Einführung einer Alterskennzeichnung von Inhalten im Internet,[4] die den Zugang beschränkt, und von Gegnern für inpraktikabel und Rechtsunsicherheit schaffend gehalten wird.[5] Zudem wies u.a. der Informationsrechtler Thomas Hoeren auf schwere handwerkliche Mängel hin.[6]

Die Neuerung bezieht sich also auf die Kennzeichnung. Wo ist das uns betreffende konkrete Problem, wenn über die Kennzeichnung hinaus aufgrund fehlender Tatbestände keinerlei Einschnitte hinsichtlich des Zugriffes auf die Seiten erfordert?

FG
Holger

PS: Sage es noch einmal: Das Forum von oben regulieren zu wollen, wird eine Sysiphos-Arbeit, von unten ist es doch jetzt schon so gut wie geregelt, dass es jugendfrei ab 0 Jahren bleiben kann.

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

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