Mit grüner Nummer auf Schleppertreffen?
#20

Damit das geschriebene immer für uns erhalten bleibt, kopiere ich es mal hier hinein mit Hinweis auf die Herkunft!

TRAKTOR CLASSIC 02/09, Seite 78 schrieb:Schwarz oder Grün?

Auf fast jedem Oldtimertreffen stehen Traktoren mit grünen Kenn­zeichen. Hinterziehen ihre Besitzer die Kraftfahrzeugsteuer? Oder kommen Ausnahmen in Betracht? Peter Böhlke hat recherchiert (Text)

Die Diskussion um das „richtige“ Kennzeichen hat eine lange Tradition und ist von Halbwahrheiten geprägt. Daher rollen wir die Sache jetzt mal grundsätzlich auf: Ich habe mir einen Traktor gekauft. Was ist für seine Kennzeichnungspflicht relevant?

Da kann man überall mit hin
Eigentlich ist es ganz einfach: Wenn ich beruflich nichts mit Landwirtschaft zu tun habe, also weder Voll- ,Neben-, noch Zuerwerbslandwirt bin, muss ich mir für den Schlepper ein schwarzes Kennzeichen holen um damit am Straßenverkehr teilzunehmen.

Denn generell gilt: Kraftfahrzeuge – auch Traktoren - müssen nach § 3 der Fahrzeugzulassungsordnung (FZO) für den Straßenverkehr zugelassen sein. Damit einher gehen die Kraftfahrzeugsteuerpflicht sowie die Haftpflichtversicherungspflicht (gemäß Pflichtversicherungsgesetz).

Hat der Fahrzeughalter beide Bedingungen nachgewiesen, erhält er das amtliche schwarze Kennzeichen. Will ich mit meinem Traktor nur Spazierfahrten zum Kesselberg machen, meine Oma in Buxtehude zum Kaffee besuchen oder in die AOL-Arena nach Hamburg fahren, führt an einem schwarzen Kennzeichen leider nichts vorbei.

Der Traktor in der Landwirtschaft
Von der Kraftfahrzeugsteuer sind Fahrzeuge gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) befreit, die ausschließlich in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden und die nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Dokumentiert wird die Steuerbefreiung durch das „Grüne Kennzeichen“ (grüne Schrift auf weißem Grund).

Verstöße
Für Fahrten, die in keinem Zusammenhang mit der Landwirtschaft stehen, unterliegt das Fahrzeug der Kraftfahrzeugsteuer. Wer die nicht bezahlt, begeht ein Steuervergehen. Weil die Haftpflichtversicherung nur für den land- und forstwirtschaftlichen Einsatz gilt, andere Fahrten also nicht gedeckt sind, liegt außerdem ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Wer dabei mit dem so genannten Traktorenführerschein der Klasse T und L unterwegs ist, begeht auch noch ein Führerscheinvergehen. Denn dieser Führerschein gilt nur in der Land- und Forstwirtschaft. Sind Fahrer und Fahrzeughalter nicht identisch, gibt es sogar zwei Beschuldigte: Den Fahrer, der die Tat begangen hat, und den Halter, der sie zugelassen hat.

Die Kernfrage dabei ist jedoch immer, WELCHE Arten von Fahrten in keinem Zusammenhang mit der Landwirtschaft stehen! Denn einen landwirtschaftlichen Zweck erfüllen beispielsweise Leerfahrten zum Einsatzort und retour, auch Logistikfahrten für den landwirtschaftlichen Betrieb. Eindeutig erlaubt (»steuerunschädlich«), weil der Landwirtschaft zuzurechnen, ist auch die Teilnahme an Schleppergeschicklichkeitswettbewerben wie dem Preispflügen (Verkehrsrecht, Peter Mindorf, Boorberg-Verlag, März 2007).

!!!WICHTIG!!!
Fahrten zu Traktorentreffen zur Suche nach Ersatzteilen oder (Anbau-) Geräten, stehen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft. Vor allem, wenn Passgenauigkeit und Kompatibilität vor Ort geprüft werden sollen.
!!!WICHTIG!!!

Wer an einer landwirtschaftlichen Brauchtumsveranstaltung teilnimmt, braucht keine Ausnahmeregelung. Die landwirtschaftliche Brauchtumsveranstaltung ist durch das Steuergesetz gedeckt. Komplizierter wird es, wenn kein Zusammenhang zwischen Brauchtum und Landwirtschaft besteht. Dann müsste für den Traktor mit grünem Kennzeichen eine vorübergehende Umschreibung bei der Zulassungsstelle beantragt werden.

Theoretisch. Denn: »Hiervon wird aber wohl – auch mit Rücksicht auf die relativ kurze Veranstaltungsdauer – abgesehen werden« (zitiert nach: Kraftfahrzeugsteuer, Kommentar, Strodthoff, Luchterhand-Verlag).

Spielraum durch Begründung
Bei den grünen Kennzeichen kommt es auf die Begründung der Fahrten an. Polizeihauptkommissar Werner Sülflow ist stellvertretender Leiter eines Polizeikommissariats in der niedersächsischen Ostheide. Traktoren bestimmen dort den Alltag.

Über die grünen Kennzeichen sagt der Polizeibeamte: »Wir wissen, dass es da einen großen Begründungsspielraum gibt!« Eine Priorität im Kontrollieren grüner Kennzeichen scheint die Polizei nicht zu sehen. Zumindest nicht nach den Recherchen von TRAKTOR CLASSIC.

Peter Böhlke

TRAKTOR CLASSIC 02/09, Seite 78 schrieb:Info:
Ausnahmeverordnung: nicht vonnöten
In der Traktor-Szene ist zu hören, Ausnahmen von der Steuerpflicht für Traktoren mit grünen Kennzeichen ergäben sich aus einer Ausnahmeverordnung für Brauchtumsveranstaltungen. Da scheint ein Behördenmitarbeiter eine irreführende Auskunft gegeben zu haben. Die Zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (StVOuaVsAusnV 2) ist eine Bundesvorschrift. Sie regelt aber nur, bei welchen Gelegenheiten Fahrzeuge ohne Zulassung fahren dürfen (z. B. mit einem roten Kennzeichen). Weil ein Traktor mit einem grünen Kennzeichen bereits eine Zulassung hat, braucht er keine Ausnahme. Logisch.

Schwarz oder Grün? Die Merksätze
1. Schwarzes Kennzeichen.
Keine Einschränkungen beim Einsatzzweck. Die Regel für Traktorbesitzer ohne Landwirtschaft. Für Landwirte überlegenswert, wenn sie ihren Traktor auch außerhalb der Landwirtschaft nutzen wollen.

2. Grünes Kennzeichen.
Steuerbefreit. Traktoren mit grünen Kennzeichen können in ihrem Einsatzbereich eingeschränkt sein. Denn bei allen Fahrten ist ein Zusammenhang mit der Landwirtschaft Pflicht!

3. Traktorentreffen.
Mit grünen Kennzeichen kein Problem, wenn ein Zusammenhang mit der Landwirtschaft besteht bzw. begründet werden kann.

MBtrac, alles andere ist Behelf!
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Nachrichten in diesem Thema
Mit grüner Nummer auf Schleppertreffen? - von mada - 01.06.2009, 21:37
RE: Mit grüner Nummer auf Schleppertreffen? - von Hartmut - 02.06.2009, 11:19
RE: Mit grüner Nummer auf Schleppertreffen? - von salchen - 02.06.2009, 11:42
RE: Mit grüner Nummer auf Schleppertreffen? - von Hartmut - 02.06.2009, 11:50
RE: Mit grüner Nummer auf Schleppertreffen? - von mada - 02.06.2009, 12:42
RE: Mit grüner Nummer auf Schleppertreffen? - von Hartmut - 02.06.2009, 12:58
RE: Mit grüner Nummer auf Schleppertreffen? - von benzdriver 87 - 02.06.2009, 22:03
RE: Mit grüner Nummer auf Schleppertreffen? - von Brüllrohr67 - 02.06.2009, 22:24
RE: Mit grüner Nummer auf Schleppertreffen? - von Peter - 02.06.2009, 23:45
RE: Mit grüner Nummer auf Schleppertreffen? - von benzdriver 87 - 03.06.2009, 22:01
RE: Mit grüner Nummer auf Schleppertreffen? - von Sammy - 03.06.2009, 23:53
RE: Mit grüner Nummer auf Schleppertreffen? - von salchen - 04.06.2009, 08:48
RE: Mit grüner Nummer auf Schleppertreffen? - von Hartmut - 04.06.2009, 10:32
RE: Mit grüner Nummer auf Schleppertreffen? - von Rolandofurioso - 12.03.2010, 14:46
RE: Mit grüner Nummer auf Schleppertreffen? - von Axel Bode - 12.03.2010, 15:51
RE: Großes trac-technik.de MBtrac Treffen mit Fella Grünlandtag 19.-21.06.2009 - von Hartmut - 01.06.2009, 21:53
RE: Großes trac-technik.de MBtrac Treffen mit Fella Grünlandtag 19.-21.06.2009 - von erschonwieder - 01.06.2009, 21:55
RE: Großes trac-technik.de MBtrac Treffen mit Fella Grünlandtag 19.-21.06.2009 - von jan - 01.06.2009, 21:59
RE: Großes trac-technik.de MBtrac Treffen mit Fella Grünlandtag 19.-21.06.2009 - von salchen - 01.06.2009, 22:11
RE: Großes trac-technik.de MBtrac Treffen mit Fella Grünlandtag 19.-21.06.2009 - von MichiKopka - 01.06.2009, 22:17
RE: Großes trac-technik.de MBtrac Treffen mit Fella Grünlandtag 19.-21.06.2009 - von salchen - 01.06.2009, 22:21
RE: Großes trac-technik.de MBtrac Treffen mit Fella Grünlandtag 19.-21.06.2009 - von Brüllrohr67 - 01.06.2009, 22:26

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