26.04.2009, 19:40
Hallo Hans.
Wenn Du meinen angefügten Thread genau gelesen hast, weißt Du, dass mein Tüv Prüfer das Datenblatt zur Abnahme auch nicht benötigt hat.
Wichtig war es aber beim Starßenverkehrsamt, weil als Zusatz drinstand: "Fahrzeugbrief alt wurde nicht ausgestellt". Das war für die der Beweis, dass nirgendwo ein Brief existiert, der vor Ausstellung eines neuen erst als verloren gemeldet werden muss. Zum Beispeiel vom Vorbesitzer, oder wenn er auch keinen hatte vom Vor- Vorbesitzer.
Das könnte sonst unter Umständen ganz übel ausgehen...
Aber vielleicht weiß Helmut Schmitz da besser Bescheid. Also Helmut, wenn Du das hier liest, kannst Du uns vielleicht noch näheres erörtern.
Was auch von elementarer Wichtigkeit ist, ist ein Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrages zum Beispiel. Sonst kannste beim Starßenverkehrsamt direkt wieder einpacken. Kenn ich, denn ich hatten den Kaufvertrag nämlich zu Hause glassen...
MfG
Andre
Wenn Du meinen angefügten Thread genau gelesen hast, weißt Du, dass mein Tüv Prüfer das Datenblatt zur Abnahme auch nicht benötigt hat.
Wichtig war es aber beim Starßenverkehrsamt, weil als Zusatz drinstand: "Fahrzeugbrief alt wurde nicht ausgestellt". Das war für die der Beweis, dass nirgendwo ein Brief existiert, der vor Ausstellung eines neuen erst als verloren gemeldet werden muss. Zum Beispeiel vom Vorbesitzer, oder wenn er auch keinen hatte vom Vor- Vorbesitzer.
Das könnte sonst unter Umständen ganz übel ausgehen...
Aber vielleicht weiß Helmut Schmitz da besser Bescheid. Also Helmut, wenn Du das hier liest, kannst Du uns vielleicht noch näheres erörtern.
Was auch von elementarer Wichtigkeit ist, ist ein Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrages zum Beispiel. Sonst kannste beim Starßenverkehrsamt direkt wieder einpacken. Kenn ich, denn ich hatten den Kaufvertrag nämlich zu Hause glassen...
MfG
Andre