Das MB-trac Forum

Normale Version: Zugmaul am MBtrac wieder drehbar machen?
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Besser kann man's nicht ausdrücken, Udo!
Hallo Jungs

Ich glaub ihr habt mich falsch verstanden,das die AHK neu oder repariert gehört wenn sie nicht mehr TÜV fähig ist,ist schon klar!

Nur soviel ich weiß ist Tobias Student,muss außerdem noch den Trac abbezahlen,u an einem Mi beim Stammtisch sagte er was davon das die 750€ für ne neue ziemlich viel Heu für ihn ist!

Versteh ich!!!

Hinzu kommt das wie wir ja alle wissen, Tobias mit seinem Trac nur gelegentlich arbeitet.....
Deshalb meine Meinung,bevor ich wg der Ahk nicht durch dem TÜV komme,u der Rest des Tracs in Ordnung ist,lass ich die (falls möglich) beim TÜV Termin zu Hause!
Natürlich muss dann der Fahrer das Hirn einschalten wenn mal ein Anhänger dran ist,aber das muss man wie Udo schon schreibt bei ner starren Ahk an der Bergstütze auch!
U das das keine Lösung auf Dauer ist u die AHK repariert oder neu gehört,ist schon klar u auch richtig,aber bevor ich aufgrund fehlenden Tüvs den Trac gar nicht nutzen kann,würde ich halt diese Möglichkeit als Überbrückung von einem einzigen TÜV Termin in Erwägung ziehen!

Mfg Geri
Moin Jungs
Es ist so wie Udo es gerade geschrieben hat.
Die Kupplung muß drehbar gelagert sein ,weil bei Fahrt durch den Versatz in der Topographie des Geländes Verwindungskräfte auftreten würden die die Schere am Anhänger verdrehen und dieser unter Volllast die Schere zum knicken bringen würde, da diese die Schubkräfte nicht mehr aufnehmen kann.Der 2.Aspekt ist bei umkippen des Anhängers kann das Zugfahrzeug nicht mit umkippen.
Anders wie bei aufgesattelten Fahrzeugen.Lösung ...Diesel...Wärme...Druck...Und dann sollte es sich drehen.
Mit dem 30er Bolzen und 40er Öse...
Es gibt da im Nutzfahrzeugbereich eine Verschleiß Grenze und da wird es immer bei einem Unfall Interessant.
Ich müßte erst meine Fachbücher wälzen um das genaue Maß mitzuteilen,aber Fakt ist das 10mm viel Spiel sind und wenn das reicht und der Bolzen nicht eingelaufen ist.
Aber es gibt dazu auch eine Ablegereife.
Meine Kupplung prüft der TÜV immer.

Muss mal nochmal nachlesen mitdem Bolzen.

L.G. Ronny von der Ostfront.
Hallo,

So eine Kupplung hatte ich auch mal, tagelang mit Rostlöser behandelt, dann am Traktor befestigt und mit einer Abschleppstange hin und her genoddelt, nach langem hin und her ging hat sie sich zuerst etwas bewegt, dann nach noch mehr Rostlöser und Bewegen ging sie dann ganz zu drehen, später sogar von Hand.

Mir ist auch mal ein Wagen umgefallen mit 7rm Holz drauf, das Ende vom Lied war Zugöse verbogen. Paar Jahre später das gleiche, diesmal zur anderen Seite, Zugöse wieder gerade :-)

Trotzdem ist eine Drehbare Kupplung besser, auch wenn man mal den Oberlenker dran hat und das Zugmaul nicht wegmachen möchte.

mfg Harald
Hallo,

unabhängig davon,dass das Zugmaul voll Eisatzbereit sein soll,-ist mir noch nie beim TÜV aufgefallen,dass der Prüfer Zugmaul oder sonstige Anbauteile geprüft hätte.


MFG
Berni
So sieht's aus Männer:

siehe Zeichnungen

Daher gibt's keine zugelassene Wurfpassung beim Anhängen.
Zu großes Spiel führt zu Schlagen (vor/zurück) in der Anhängung, d.h. die Kombination Zugmaul / Zugöse nebst aller dazugehörigen Konstruktionsteile würde unweigerlich extremer Schlagbelastung ausgesetzt und sich irgendwann selbst zerstören. Wer so mit ausgeleierter Verbindung schonmal mit zwei vollbeladenen Anhängern gefahren ist, kennt das. Da reitet man nach Laramy!

Gruß
Ulli
Hallo Ulli,

jein.
Du hast insofern recht als dass im LKW-Bereich nur der ballige 38er Bolzen üblich ist (bei 40er Öse) und dort eben Verschleißtoleranzen eingehalten werden müssen.

Laut dieser Schweizer Pdf (die Normen sollten aber in D genauso gelten) und der Rückmeldung aus Wörth, sind aber wohl die genormten Steckkupplungen mit 30/32er Bolzen kompatibel laut Gesetz zu genormten 40er Zugösen.

Einen Gesetzestext, der genau das aussagt, habe ich allerdings nicht gefunden.
Moin Tobias,

ja ist richtig, aber nur bis 25 km/h! Die Tracs sind ja "etwas" schneller.
Da gelten die Grenzwerte wie in den Fotos im Bericht vorher ersichtlich.
Habe soeben mit einem befreundeten TÜV-Mann gesprochen. Er sucht die dazugehörige Vorschrift raus - stelle sie dann hier ein.

Gruß
Ulli
Hallo Ulli

Meines Wissens nach hat Tobias die 25 km/h Version des 700ers!

Mfg Geri
Hallo zusammen,

da hat Geri recht.

Wäre natürlich witzig, wenn das in diesem Falle ein Vorteil für mich wäre.Big Grin

Bin allerdings gerade auf ein interessantes Dokument gestoßen:
DLG Merkblatt

Demnach ist die von mir gewünschte Kombination ohne Geschwindigkeitseinschränkung zulässig.
Interessant auch Seite 25, wo explizit Verschleißgrenzen für diese Kombination angegeben sind.
Hallo Leute

Irgendwie driftet ihr etwas ab hier im Thema. Egal wie schnell ein trac läuft ob 25 oder 40+ das Zugmaul ist nicht um sonst so konstruiert dass es sich drehen soll. Das hat keiner aus Langeweile erfunden sondern aus absoluter Notwendigkeit. Jeder der Mathias seinen Unfallbericht gesehen hat weiß warum. Die Aussage dass wenn der Anhänger kippt sich die bis dato feste Anhängerkupplung schon drehen möge kann sein muss aber nicht denn wenn fest dann oft richtig.

Ich finde also die Diskussion hier nicht ganz korrekt. Denn es gibt nur 2 richtige Varianten:


Wenn fest: gängig machen (wurde schon ausgiebig beschrieben)


Wenn nach dem gängig machen das ding schrott ist oder zu viel Spiel hat kann man austauschen oder reparieren.


Wegen der Angst auf zu viel spiel auf das gängig machen verzichten ist am falschen Ende gespart.


Nur ein Beispiel: trifft zwar nicht auf alle zu aber verdeutlicht es: ihr steht mit rückeanhänger im wald und ladet einen stamm auf, stamm zu schwer Hänger fällt um aber trac steht sofern die Kupplung sich dreht! Kostet dich nen Lacher denn mit den kran stellst du den karren wieder auf. Dreht die Kupplung nicht stehst du im aller besten fall heulend daneben im schlechtesten liegst du noch drunter!

Lg Peter
Hallo Peter

TOP praxisbezogenes Beispiel!
Wunderbar erklärt,Daumen hoch!

Mfg Geri
Hallo,

es geht hier auch gerade nicht mehr um das Thema drehbares Zugmaul (worum ich mich sowieso kümmern werde) sondern um die Kombination Zugöse Zugmaul.
Da wurde die Geschwindigkeitsgrenze ins Spiel gebracht, für die ich bisher aber keinen Hinweis hab.
Hallo Tobias,
den Hinweis findest Du auf dem Typenschild der Anhängekupplung. Bei den starren Anhängekupplungen die häufig an 8 to Anhänger zu finden sind und mit zwei 16ner Schrauben befestigt werden, steht auf dem Typenschild, " Anhängelast 8 to; Zulässige Höchstgeschwindigkeit 25 km/h."
Da keine Stützlast angegeben ist, dürfte diese Kupplung dann auch für Einachser unzulässig sein.

Gruß Udo
Moin ihr Drehwürmer,

Also ich weiß nicht, wie ihr ohne Flamme (und die hat an einem Zugmaul definitiv nichts zu suchen, genau wie ein Schweißgerät!) ein dann dermaßen festes Zugmaul losbekommen wollt, das es einen beim kippen eines Anhängers auch den trac umschmeißen würde.

Ich dachte damals bei Mättys Unfall war eine nicht gesperrte Lenkachse der Grund?
Aber ist eh ein anderes Thema...

Aber Recht habt ihr natürlich, und ich nehme meine Aussage (die vielleicht auch etwas falsch formuliert war) ein paar Antworten weiter vorne zurück.
Drehbar und dann auch noch Spielfrei ist natürlich besser! Wink

Nur wenn man das Zugmaul nicht mit einfachen Mitteln losbekommt, ist dann eh ein neues Zugmaul fällig.
Und wenn dann der TÜV es nicht kontrolliert, wird es wohl für die nächste Zeit bei vielen erstmal doch beim festen Zugmaul bleiben Rolleyes

Ich habe letztes Jahr beim 900ér auch noch in neues Zugmaul investiert. Nicht wegen Verschleiß, nicht wegen festem Drehgelenk usw...
Sondern einfach, weil ich die neue aktuelle Ausführung mit Zungenbetätigtem 38mm Bolzen haben wollte (anstatt dem original mit 30mm Bolzen).

Das fährt sich doch um einiges schöner mit 2mm Luft in der Öse als mit 10mm.

Gruss Hartmut admin
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