Onlinepetition zu den Führerscheinklassen L und T
#16

Hallo Udo,

wer statt einem Auto unbedingt jeden Tag einen Lkw oder Traktor fahren möchte, kann das heute auch schon. Da würde mein Anliegen nichts wesentliches ändern.

Der Begriff Brauchtumsveranstaltung ist vom Gesetzgeber genau definiert.
In einem Beitrag einer Oldtimertraktorzeitschrift wurde ausdrücklich betont, dass Oldtimertreffen nicht dazu zählen!

Eine Gewichtsgrenze gibt es bei L und T nicht.
Das hast du falsch verstanden.
Ich hatte geschrieben, dass Traktoren für den Autoführerschein meist zu schwer sind und dann eigentlich der Traktorführerschein passend wäre.

Hallo Unimog Waste (?),

wenn man es streng nimmt, wäre das gewerblich. Du fährst ja für das Bauunternehmen.
Außerdem transportierst du ja keine land- oder forstwirtschaftlichen Produkte, sodass das Rausreden bei einer Kontrolle wohl auch eher wenig erfolgreich sein dürften.

Ich bin aber weder Polizist, noch Anwalt oder Richter.
Also keine Garantie für rechtliche Aussagen.


Viele Grüße
Tobias
Zitieren
#17

Macht euch mal nicht in die Hosen wegen Oldtimertreffen:

http://traktorclassic.de/schwarz-oder-gruen
http://www.guenther-felbinger.de/pressem...2011-09-24
Zitieren
#18

Hallo,

http://www.xn--msc-gemnden-zhb.de/wordpr...ktoren.pdf

auf wie viel Oldtimertreffen hat der Zoll oder die Polizei kontrolliert?

Gruß Udo
Zitieren
#19

Morgen, allerseits!

Gut, vielleicht sieht das in steuerlicher Sicht unkritisch aus mit Oldtimertreffen, von der Fahrerlaubnis war dort aber nirgends die Rede.

Sicherlich wird nicht auf Oldtimertreffen regelmäßig kontrolliert.
Aber das "wenn" ist das Problem. Im Zweifel ist das dann halt "nur" Fahren ohne Führerschein.

Vor allem steckt ihr nicht drin, dass nicht einer euch mal in den Traktor fährt.
Dann könnt ihr nix dafür, habt aber trotzdem die Arschkarte gezogen.
Und vor Gericht wird das garantiert ein wenig enger gesehen, als das mancher kulanter Polizist sehen würde.

Oldtimertreffen sind ja auch nur ein Beispiel. Was hilft es mir als Nicht-Landwirt, wenn ich zu einem Oldtimertreffen fahren darf, aber beispielsweise nicht zur Werkstatt?

Mir wäre eine allgemeingültige Regelung, wie sie durch die Petition gefordert wird, um Einiges lieber.


Viele Grüße
Tobias
Zitieren
#20

(11.07.2016, 22:45)tricotrac schrieb:  Nabend Wolli;

Was die örtliche Rennleitung feststellt und ein Richter darüber urteilt sind zwei völlig verschiedene Schuhe.

Bis das bei einem Richter landet, vergeht eine Weile. Dazwischen ist der Staatsanwalt der übereifrige Polizisten einbremst.
Dass sowas bei einer Hauptverhandlung vor einem Richter breit getreten wird, muss schon ein Wiederholungstäter am Werk sein. Schlimmstestenfalls eine Geldstrafe vom Staatsanwalt. Auch das ist praxisfremd.

Leerfahrten sind immer erlaubt. Leerfahrt zur Werkstatt zwecks Reparatur. Fahrt zu einem Treffen um die Passgenauigkeit von Ersatzteilen zu prüfen...

Ich weiß ja nicht wo ihr lebt, aber bei uns hat die Polizei und der Zoll sowieso wichtigeres zu tun.
Zitieren
#21

Hallo an alle,

zunächst mal möchte ich nochmal klarstellen, dass es sich hier um das Thema Fahrerlaunis L und T dreht und nicht um das grüne Kennzeichen.
Mir scheint es, als würden gerade die Themen ein bisschen vermischt, was auch zum Teil zu Missverständnissen führt/führen kann.

Hallo Wolli,

bei einer einfachen Kontrolle und Fahren ohne Führerschein (was immerhin Punkte gibt und ein hohes Bußgeld) mag das nicht beim Richter landen.
Wie das aber aussieht, wenn man in einen Unfall verwickelt ist, kann man sich dann aber ja vorstellen. Da steht dann nicht nur Fahren ohne Führerschein im Raum...

Gilt das für die Leerfahrten auch für Privatpersonen und auch für die Fahrerlaubnis?
Mir scheint das eher auf das grüne Kennzeichen und lof-Betriebe bezogen zu sein?
Mir wäre das nicht bekannt, dass man das als Privatmann dürfte. Schließlich steht als Voraussetzung zum Führen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen mit Klasse L oder T, dass diese "(...) für solche Zwecke eingesetzt werden" (Quelle: http://www.flvbw.de/fuehrerscheinklassen...en-lt.html)
Letzteres wäre nach meinem Ermessen bei einem Privatmann nicht gegeben, bei Leerfahrten genauso wenig wie bei allem anderen auch.
Ich darf ja auch keinen Lkw fahren, nur weil er gerade in die Werkstatt muss.

Es mag ja sein, dass man auch ein Jahr lang jeden Tag mit 100 zuviel auf der Autobahn ins Geschäft kommt, ohne erwischt zu werden. Irgendwann ist dann aber immer das erste Mal...
Spätestens bei einem Unfall erwischen sie einen...
Die Argumentation erschließt sich mir nicht so ganz.question

Was ich auch nochmal schreiben wollte: Dieses Thema sollte eigentlich als Hinweis auf die Petition dienen.
Der hier inzwischen praktizierte Informationsaustausch ist ja auch sinnvoll und kann ja auch gerne weitergeführt werden.

Im Sinne der Petition gibt es bezüglich der Diskussion nur zwei Sichtweisen: Dafür und dagegen.
Würde mich freuen, wenn ihr mich unterstützen würdet, wer es nicht für sinnvoll erachtet, hat natürlich sein gutes Recht, nicht daran teilzunehmen.


Viele Grüße
Tobias
Zitieren
#22

Mir ging es bei den Leerfahrten darum, dass eine Leerfahrt kein Grund für einen Anfangsverdacht darstellt.
Eine Leerfahrt kann immer einen gewerblichen Hintergrund oder einen lof Hintergrund haben oder einfach nur eine Probefahrt wegen erfolgter Reparaturen sein. Im Zweifel hat einen Leerfahrt somit einen LoF Zusammenhang. Der Anfangsverdacht einer Verkehrsstraftat ist damit nicht gegeben. Für einen Polizisten gibt es somit keine handhabe. (Gehen wir bei dem Beispiel mal davon aus, dass Klasse T vorhanden ist)

Es ist auch erstmal egal wer das Fahrzeug führt im Sinne eines erlernten Berufes. Der Erwerb von Führerscheinklassen ist ja nicht auf bestimmte Personengruppen beschränkt (Jeder bekommt mit der Klasse B die Klasse L dazu geschenkt). Der Artikel 2 des Grundgesetzes garantiert schließlich die freie Entfaltung der Persönlichkeit.

(12.07.2016, 21:08)tricotrac schrieb:  Befahren einer Umweltzone ohne gültige Plakette. Das Verfahren wurde eingestellt.
Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot, auch das Verfahren wurde eingestellt.

Wie du an deinen Beispielen schon merkst, ist das Problem das fehlende Wissen der Polizisten (das sind keine ausgebildeten Juristen), bzw. einfach deren Willkür.
Es ist egal welche Gesetze wir haben, wenn sich die Exekutive daran nicht hält. Außerdem gehen deine Beispiele jetzt aber wirklich am Thema vorbei.
Zitieren
#23

Hallo, allerseits!

Die Petition ist nun online. Sie geht noch bis zum 17.08.Cool

https://epetitionen.bundestag.de/petitio...n_66582.nc.$$$.a.u.html

Die Details der Petition stehen dann nochmal auf der Seite.

Zum Unterzeichnen ist eine Anmeldung mit E-Mail-Adresse und persönlichen Daten nötig (zur Vermeidung von Missbrauch, ist ja eine Seite vom Deutschen Bundestag, also seriös), das dauert aber nur ca. 5 Minuten.
Ich habe unten mal eine Anleitung für die weniger internetaffinen Nutzer angehängt.

Wäre euch für zahlreiche Unterzeichnungen sehr dankbar. Ich bedanke mich schonmal im Voraus.

Ihr könnt ja gerne auch hier rein schreiben, wenn ihr unterzeichnet habt, dann kann ich mich persönlich bedanken.Smile


Angehängte Dateien
.pdf Anleitung zur Unterzeichnung der Petition.pdf Größe: 87,44 KB  Downloads: 22


Viele Grüße
Tobias
Zitieren
#24

Unterzeichnet.

Nur ein Knecht sitzt auf der Hinterachse!
Zitieren
#25

Hallo salchen,

danke schön.Wink Freut mich.


Viele Grüße
Tobias
Zitieren
#26

Hallo Tobias,

die Hürde von 50 000 ist bei dieser Vorgehensweise (Anemldung, Passwort, ...) nicht leicht erreichbar.
Ja, es hat nur 5 Minuten gedauert, aber eben dennoch typisch "deutsch".

Ich wünsche viel Erfolg.

Gruß
Franz-Josef
Zitieren
#27

Hallo Franz-Josef,

es müssen auch nicht 50000 Unterzeichnungen werden.
Die Petition wird auf jeden Fall geprüft, die Stimmenanzahl unterstreicht halt die Relevanz.
Bei 50000 Stimmen werden nur zusätzliche Schritte unternommen.

Ich finde die Anmeldung schon sinnvoll, damit es halt nicht so einfach ist, Petitionen zu manipulieren (mehrmals abstimmen etc.).

Auf jeden Fall noch danke für deine Unterzeichnung und deine Wünsche.Wink


Viele Grüße
Tobias
Zitieren
#28

Hallo zusammen,

was ich noch hinzufügen wollte:
Sollte jemand noch Fragen zur Anmeldung auf der Petitionsseite oder Schwierigkeiten damit haben, darf er sich natürlich jederzeit hier in diesem Thread oder per PN bei mir melden.

Ich bin für jede Unterzeichnung dankbar, daher würde es mich freuen, wenn eure Familien auch unterzeichnen würden, falls ihr von der Petition überzeugt seid.
Wenn jemand anderes aus eurem Freundes-/ Bekanntenkreis an dem Thema interessiert sein könnte, dann gebt demjenigen doch auch die Info weiter, dass diese Petition existiert.
Je mehr Leute diese Petition unterschreiben, desto wahrscheinlicher ist der Erfolg.

An dieser Stelle nochmal mein Dank an diejenigen, die schon unterzeichnet haben.Wink


Viele Grüße
Tobias
Zitieren
#29

Guten Tag, alle zusammen!

Mal ein kurzer Zwischenstand:
Die Petition hat heute die 500 Unterzeichnungen überschritten und ist damit bei Weitem die Meistunterzeichnete der gerade aktiven Petitionen.
Hatte mir am Anfang die 500 Unterzeichnungen als Ziel der Petition gesetzt, das hat jetzt schon nach knapp einer Woche geklappt.Cool

Ich möchte nochmal gerne diejenigen um Ihre Unterzeichnung bitten, die das Thema befürworten, aber bisher noch nicht unterzeichnet haben.
Auch, wenn es euch vielleicht nicht direkt betrifft, nehmt euch doch bitte die zwei Minuten Zeit und verleiht damit eurer Meinung Ausdruck.

Wenn ihr noch Bekannte haben solltet, welche daran interessiert sind, bitte die Information weitergeben.
Auch gerne in den sozialen Netzwerken darauf aufmerksam machen, da bin ich nicht aktiv.

Vielen Dank für eure Unterstützung.Wink


Viele Grüße
Tobias
Zitieren
#30

Hallo Tobias,

gerade lese ich den Newsletter von Agrarheute.com und ganz vorne steht ein Hinweis auf deine Petition. Das gibt bestimmt noch einige Stimmen!

http://www.agrarheute.com/news/petition-...agrarheute&utm_medium=Newsletter&utm_campaign=ah-newsalarm&utm_content=2016-07-29

Weiterhin viel Erfolg!

Gruß
Franz Josef
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste