Wie werden mündliche Pachtverträge gehandhabt?
#1
AQuestion 

Hallo zusammen.

Ich habe ein riesiges Problem und brauche dringen die Hilfe von Profis! Smile

Seit Mai 2014 haben wir ein kleines Wiesenstück, für unsere Pferde, gepachtet (mündlich). Nun wurden wir (liebenswerter Weise) von der Stadt angeschrieben das es für den Zaun keine Baugenehmigung geben würde und dieser somit weg müsse. Der Verpächter meldet sich nicht und ist auch nicht zu erreichen.
Somit können wir die Wiese ja auch in keinster Weise mehr nutzen. Denn ohne Zaun können die Pferde dort ja schlecht stehen.
Die Stadt hat uns nun nahegelegt die Wiese so schnell wie möglich zu kündigen um nicht auf sämtlichen kosten sitzen zu bleiben. (Zaun abriss, Entsogung, etc)

Nun meine Frage:
Lt Internet hat man 1 Jahr kündigungsfrist. Kann man die Wiese auch ausserordentlich und fristlos Kündigen? Werde aus unserem "Beamtendeutsch" irgendwie nicht schlau.

Danke im vorraus
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#2

Hallo Namenloser

Um das für einen Zaun handelt es sich?
Festzaun oder mobiler Elektrozaun ?

Ein fester Zaun zb. (Maschendraht, Metallpfosten einbetoniert) wird behandelt wie eine feste bauliche Einrichtung und somit meines Wissens genehmigungspflichtig.

Elektrozäune sind mobil ,weil man kann sie jederzeit an einen anderen Ort stellen und benötigen soweit ich weis auch keine Genehmigung.


Gruß Markus

Es geht nichts über Hubraum, außer ...

...noch mehr Hubraum Big Grin
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#3

ist ein fester zaun. Der war aber schon weit vor unserer Zeit da...
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#4

Hallo Miri?,-

ein Pächter kann nicht für Bauliche Anlagen Entschädigungspflichtig gemacht werden,-außer du hast etwas mit dem Schwarzbau zu tun.
Das muss wohl die Stadt vom Eigentümer verlangen.
Außerdem sind solche "Bauliche Anlagen" im Außenbereich kein Problem wenn es der Land und Forstwirtschaft dient.
Also ganz ruhig bleiben.

MFG
Berni
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#5

ganz ruhig bleiben ist gut... Sad

haben die wiese ja "so wie sie ist" gepachtet. also mit zaun un allem drum und dran.
wollen jetzt aus der sache raus kommen da die pferde ja bereits woanders stehen und wir die wiese ja nur unter "falschen vorraussetzungen!" gepachtet haben.

möchten nun ja den pachtvertrag kündigen und ich weis einfach nicht wie... was kann ich darein schreiben?!
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#6

...als erstes solltest du mal deine Beiträge zumindest mit deinem Vornamen unterschreiben.

MFG
Berni
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#7

weil das eine geheime forenregel ist?!
danke für den hinweis! aber nein danke!

kann auch mit karl hintern signieren wenn dieses beliebt! weiß allerdings nicht in wie fern dieses in einem internet forum von nutzen sein soll
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#8

Weil das in DIESEM Internetforum so üblich ist und zum guten Ton gehört. Du weißt schon, die Sache mit den Umgangsformen, der guten Erziehung und der Höflichkeit.

Wenn ich übrigens irgendwo neu wäre und Hilfe bräuchte, würde ich mir überlegen, ob ein Tonfall, wie Deiner der richtige ist. Nur so ein Gedanke.

Gruß

Michael
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#9
YTRAC04 

Hallo,

Ohne Anstand bekommt man halt keine Hilfe !

Gruss Holger

MB Trac 1000, Spaß ohne EndeBig Grin
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#10

Leute,

ich habe dieses Forum gelobt, jetzt tadel ich.

hoschi1986 Status ' Ganz neu hier '

hat anscheinend ein akutes Problem(bei dem ich ihm nicht helfen kann), da wird auf Nichtigkeiten hingewiesen.

Ich möchte mich dafür entschuldigen.


Gerd
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#11

Hallo

Gerade wenn ich ein Problem habe gehe ich vernünftig und höflich mit meinen Mitmenschjen um!

Wenn die hilfesuchende Person bei den Stadtvätern den selben Ton anschlägt ...........!

Gruß Markus

Es geht nichts über Hubraum, außer ...

...noch mehr Hubraum Big Grin
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#12

Hallo Hoschi1986,

wie alle anderen auch bereits erwähnt haben, würde ich erst mal Ruhe bewahren, beim Ordnungsamt anrufen (hingehen) und mich sachkundig machen. Dort auf den mündlichen Pachtvertrag hinweisen. Bauliche Maßnahmen sind sofern nicht anders vereinbart immer vom Eigentümer zu klären. Ich würde dem Ordnungsamt vorschlagen den Eigentümer anzuschreiben.

Gruß Theo
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#13

Hallo Hoschi,

ich muss Theo da Recht geben, erst mal ruhig bleiben, den persönlichen Kontakt zu den Behörden suchen, einen Ansprechpartner finden, dem das Problem schildern und gemeinsam nach einer Lösung suchen.

Aber ich glaube, das es nicht Dein Problem ist, sondern das des Eigentümers.

Den mündlich geschlossenen Pachtvertrag musst Du auf jeden Fall schriftlich kündigen, sonst ist die Kündigung unwirksam.

Viele Grüße von der sonnigen Untermosel
Ingo

Viele Grüße von der sonnigen Untermosel
Ingo


_____________________________________________
Du trinkst um diese Uhrzeit schon Bier??????
Nein.... das ist ein Weizensmoothie Cool
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#14

(02.06.2015, 21:28)hoschi1986 schrieb:  weil das eine geheime forenregel ist?!
danke für den hinweis! aber nein danke!

kann auch mit karl hintern signieren wenn dieses beliebt! weiß allerdings nicht in wie fern dieses in einem internet forum von nutzen sein soll


Hallo,-

alles klar,-na dann nicht,-aber nicht wundern wenn jetzt gar keiner mehr helfen will.
Viel Erfolg noch!

MFG
Berni
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#15

Moin,

wir haben auch eingefriedete Koppeln gepachtet sowie anderenorts verpachtet. Die Stadt kann sich eigentlich nur an den Eigentümer wenden da sie ja vom Pächter nichts weiß. Wenn der Zaun privilegiert errichtet wurde gibt es normalerweise kein Problem. Ohne Privilegierung sieht das anders aus.
Wenn du die Koppel nicht mehr nutzt, schreib dem Verpächter mittels Einwurfeinschreiben das du zum Jahresende wegen der Zaunproblematik kündigst. Dann ist er an der Reihe.

Gruß

Volker


MB 323, Kipper
Eicher GT 220
MB-Trac 800
to be continued
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