Was geht maximal auf eine 12x24 Felge
#31

Moin Jungs,

was ist eigentlich aus den Reifen geworden?Hat jemand welche bekommen ? Oder ist das alles im Sand verlaufen???

lg
Markus

MB TRACfahrer aus Leidenschaft
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#32
YTRAC04 

Hallo,

der Traum mit den Reifen ist ausgeträumtSmileSmile
Wäre ja zu schön gewesen Smile

Meine Bestellung ist nach Falschlieferung und Ankündigung rechtlicher Konsequenzen auch storniert worden. Jetzt geht es mir nur noch um den Geldbetrag den ich eingesetzt habe.

Wenn der Betrag komplett retourniert wird, war es ein misslungenes Abenteuer Smile

Gruß Reinhard
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#33

Puh, aufatmen... Cool

Mein Geld für die 12 Reifen ist heute wenigstens wieder zurück gekommen.

Ich musste aber einige Böse Emails schreiben, was bei denen aber nur über den Shop mit so einem Ticketsystem funktioniert...

Gruss Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
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#34

...einige Besteller (nicht nur von hier...) haben wohl deutlich überrissen! Wenn nur ein paar Leute 2, oder 4 Stück bestellt hätten, wäre u. U. zumindestens die ersten Lieferungen rausgegangen, bevor Die dort aufgewacht wären! Aber wenn innerhalb kürzester Zeit, Bestellungen von je 12, 20 Stück u. mehr gleichzeitig einlaufen, mußten die zwangsläufig die Reißleine ziehen!
Na ja, ein Versuch war´s wert...Rolleyes

greetzWink
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#35

Da wird es wohl nichts mit zu tun gehabt haben, denn ansonsten hätte Reinhard ja auch die richtigen Reifen zugeschickt bekommen.

Seine waren ja schließlich schon (zumindest angeblich) unterwegs, bevor er hier überhaupt den Hinweis gelistet hatte.

Hier war es wohl nur ein Fehler eines Mitarbeiters, den sie so gerade eben wieder gerade rücken konnten.


Meine 3 Sätze waren übrigens auch 3 Einzel-Bestellungen, die ansonsten auch separat bestellt worden wären.

1. konnte allerdings nicht bestellen, da kein deutscher Landsmann
2. konnte nicht bezahlen, da keine Kreditkarte für die Bezahlung vorlag
3. ich habs dann für uns 3 gemacht.... Wink

Gruss Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
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#36

Hallo Hartmut,

zu Not würde dir noch der Klageweg bleiben,-mit meiner Meinung nach gar nicht so schlechten Erfolgsaussichten.

MFG
Berni
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#37

Hallo Berni,

Den Weg habe ich direkt nach der Stornierung ins Auge gefasst, allerdings meinte mein Anwalt die Erfolgsaussichten sind gleich 0.

Dirk (dsm) kann das sicher aber noch besser erklären.

Gruss Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
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#38

Hallo Hartmut,

ach so?!,-gleich null....das hätte ich nicht gedacht.

MFG
Berni
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#39

(04.12.2014, 18:53)Kawasaki schrieb:  Hallo Hartmut,

hatte mal einen ähnlichen Fall, die Rechtslage sieht leider so aus das du mit deiner Bestellung dem Händler ein "Angebot" zum Kauf unterbreitet hast, welches er nicht gezwungen ist anzunehmen.
Lies mal die AGB, irgendwie ist bestimmt ein derartiger Passus zu finden.

Gruß Christoph
Moin liebe Kollegen,
die Aussage von Christoph trifft es genau.
Damit es zu einem wirksamen Kaufvertrag kommt, bedarf es eines Angebotes zum Abschluß eines Kaufvertrages und dessen Annahme. Der weitverbreitete Irrtum ist, daß es sich bei der Präsentation von Waren in Prospekten, Katalogen und Online-Shops schon um ein Vertragsangebot des Verkäufers handele. Das ist gerade keine Angebot, sondern eine Aufforderung des Verkäufers an die potenziellen Käufer ihm ein Angebot auf Abschluß eines Kaufvertrages zu machen. Andernfalls könnten Auszeichnungsfehler für die Verkäufer unabsehbare Folgen haben.
Übrigens hat mich Ulli1300 auf diese Diskussion aufmerksam gemacht. Wie Ihr seht, äußere ich mich sehr gerne. Falls also an anderer Stelle auch mal eine juristische Erläuterung gefragt ist, einfach mich mittels PN auf das Thema aufmerksam machen.
Allen einen guten Rutsch
Gruß Dirk
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#40

Lieber Jurist,

wie ist es denn, wenn der Verkäufer es selbst als Angebot deklariert?
"Wir bieten an ..."
"Angebot des Monats..."

Gruß
Ulli

Alle sagten: "Das geht nicht!"
Dann kam einer, der das nicht wußte ... und hat's gemacht!
Rolleyes
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#41

Moin Ulli,
in der Regel ändern diese Formulierungsvariationen nichts an der Rechtslage, da es sich um einen nicht bestimmbaren Personenkreis handelt. Dieses gilt z.B. auch bei personalisieren Mailings. Zusätzlich kommt der Aspekt eines offensichtlich - also auch aus Sicht des Käufers - fehlerhaften Angebotes hinzu.
Nur wenn der Verkäufer für einen konkreten Einzellfall ein Angebot macht, kann es anders zu beurteilen sein.
Noch ein frohes neues Jahr.
Gruß Dirk
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