"Geblitzt worden" - und nun?
#1

Hallo,
habe heute Post aus der Hansestadt Hamburg bekommen.
"Anhörung im Bußgeldverfahren". Mir wird eine Geschwindigkeitüberschreitung von 21 Km/h nach Abzug aller "Rabatte" vorgeworfen. Erlaubt sind auf dieser Straße 60 Km/h. Also gemessene 81Km/h.
Beweismittel: Sensormessung und Frontfoto
Zeuge: Funk, VD4

Soweit mag das ja ganz plausibel klingen, aber jetzt kommts:

Das genannte KFZ-Kennzeichen gehört an meinen Deutz 6206 und da ist es auch noch. Außerdem fahre ich "doch eher selten" mit dem Deutz die 100 Km nach Hamburg.
Auf dem Foto ist natürlich auch ein Pkw erkennbar.

Wie kann solch ein Fehler passieren?
Muß ich überhaupt auf den Quatsch reagieren?


Gruß frank

MB Trac - Klasse statt Masse
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#2

Hallo Frank,

Ich würde auf jeden Fall reagieren ! ! !

Denn solche Schreiben erledigen sich nicht durch liegen lassen. Cool

Ich würde ein Formloses Schreiben an den Absender schicken, am besten mit einer Kopie vom Fahrzeugschein + Bild vom Deutz.

Sollten die Damen und Herren aus Hamburg dann nicht einlenken gibt es ja immer noch Rechtsanwälte (Verkehrsrecht).

Viel Erfolg

Gruß Thorsten

PS. Wenn du hilfe Brauchst, um deinen Deutz auf 82 km/h spitze zu bringen, dann wird dir hier leider nicht geholfenBig GrinBig GrinBig Grin

Trage nicht, was Du fahren kannst ! Fasse nicht an, was liegen bleiben kann !
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#3

Hallo Frank,

womit bewiesen wäre, die 6206 waren nicht die Schlechtesten! ;-)

Hatte ich vor ein paar Jahren genauso: Mein 65/70 wurde mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf der Schwarzwaldhochstraße geblitzt...

Du MUSST reagieren, weil der Vorgang mit Deinem Namen eröffnet wurde!
Ruf dort an, die freundlichen Damen können in der Regel das Bild in hoher Auflösung ansehen und erkennen dann meist gleich, dass sie das Nummernschild falsch abgelesen haben. Bei mir war statt VS VB gelesen worden.

Die Damen nehmen den Vorgang i.d.R. gleich aus dem Verfahren raus.

Viel Erfolg
FG
Holger

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

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#4

Bei mir wurde angeblich mal mein PKW Anhänger geblitzt... Konnte es mir nicht erklären wie ich damit 48 Km/h rückwärts gefahren bin Smile

Hab dann auch einen Brief nach Flensburg geschrieben.

Alex
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#5

Moin Frank

Reagieren muß Du auf allen Fall auf das Schreiben, da hat Thorsten schon Recht.
Und im übrigen würde ich mir einen Spass draus machen darauf zu antworten.
Das ist doch das gefundene Fressen, so ein 6206 und 81 Km/h, da hast Du mit großer
wahrscheinlichkeit das Recht auf Deiner Seite Wink. Oder man darf Dir zu dem Renn-
deutz gratulieren Big Grin, im diesen Falle wäre ich dann aber ruhig Tongue.
Ansonsten würde ich da mit großer Genüsslichkeit drauf reagieren weil die "Zeugen"
vom Blau-Weißen Verein doch immer im Recht sind. Hier haben die Herren wohl auch
wieder mit aller Gründlichkeit gearbeitet, sonst hätte ihnen bei dem Datenabgleich
beim KBA das ganze schon auffallen müßen Wink.

Gruss Matthias
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#6

Hallo Frank,

ab damit zum TÜV, fertig ist die Autobahnfreigabe für den Deutz Tongue

Im Ernst, das Wichtigste wurde ja schon geschrieben. Jetzt liegt es an Dir, ob Du sachlich dagegen angehst, oder die Beamten lächerlich machst.


Kleine Anekdote aus dem Sauerland, schon viele Jahre her:

Hier ist mir ein Fall bekannt, wo tatsächllich mal ein Deutz (ein SEHR ALTER sogar) mit über 80Km/h von einem Starenkasten geblitzt wurde. Hintergrund war, daß ein Führerscheinneuling dort ebenfalls geblitzt wurde, und wohl seinen Führerschein erst mal wieder los geworden wäre. Also nahm man sich einen alten Traktor, ein Seil und einen Geländewagen, beschleunigte den Traktor mittels Geländewagen, hängte das Seil aus, fuhr den Geländewagen an die Seite und ließ den Traktor an der Meßstelle vorbei rasen.

Ein paar Wochen bekamen beide Post, sowohl der Führerscheinneuling als auch der Traktorhalter. Letzterer ging natürlich dagegen an. er mußte mit dem Deutz zum TÜV, welcher dann bescheinigt hat, daß dieser wirklich nur 20Km/h fahren konnte, die Messung des Starenkastens also falsch sein müsse. Ergebnis: Ratlosigkeit bei der Behörde, und ein Fallenlassen sämtlicher Anzeigen aus dieser Meßreihe, incl. der des Neulings...

Grüße
DaPo (Daniel)
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#7

Autobahnzulassung, warum nicht? Wink
Wäre nicht das erste mal das die 6206 so schnell sind. Big Grin
Ist mir selbst vor ein paar wochen passiert, das ich ebenfalls mit einem 6206er + Ballenspiez nach Angaben von Anwohnern durch den Ort gerast bin, obwohl der karren nur stolze 20-22 km/h läuft aber immerhin. Dazu noch auf einer schönen Breiten Ortshauptstraße. Und zum Thema Blitzer auf jedenfall reagieren am besten freundlich anschreiben und sie darauf hinweisen das es dir beim besten willen nicht möglich ist dein Deutz auf 81Km/h zu bringen.
gruß stefan

Wenn man sich zwischen einem MB Trac und einem Fendt Vario entscheiden muss hat man keine Wahl.
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#8

Also da ich nun leider des öfteren mit der Abteillung "Wegelagerer"Big Grin zu tun habe nun erstmal einige Klarstellungen.
1. Du hast Post auf dem normalem Postweg bekommen und somit erstmal nicht Antworten. Nach Behördenangaben werden tagtäglich mehrere zehntausend solcher falscher Briefe in Deutschland verschickt! Da wird überhaupt nicht nach der Richtigkeit agiert und die Fahrzeugdaten überprüft.
2. Wenn Du nicht darauf antwortest erfolgt im Zweiten Amtsweg die Überprüfung des Fahrers bei der örtlichen Meldestelle im Zuge der Amtshilfe. Hier wird dann schon festgestellt, das sich die Person auf dem vermeidlichem schnellen DeutzRolleyes mit der des rasenden Fahrzeugs nicht übereinstimmt. Jetzt werden die Daten nochmals überprüft und spätestens dann gehen dort irgendwelche Lampen an. Wenn nicht, so ist dann, und hier immer noch kostenfrei, ein Brief zusammen mit dem Fahrzeugbrief, aus dem eindeutig hervorgeht das die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit keine 50 plus ( und das mit'n Deutz Tongue ) sein kann, an die Behörde zu schicken.
3. Die Beweispflicht liegt eben nicht bei Dir, sondern bei der Behörde!!

"Freie Fahrt für freie Bürger"
Man kann alles im Rahmen machen, aber man kann nicht alles mit sich machen lassen!Wink

Gruß
Ulli

Wer mit dem Strom schwimmt, kommt nie an die QuelleWink
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#9

Also...

müssen tust du nur sterben...

...nein mal im Ernst.
Bei diesem Anhörungsbogen solltest Du nur Angaben zu deiner Person machen. Nicht zu anderen Personen. Nicht zur Sache! Und nichts zugeben.

In deinem Fall würde ich mal das komplette Frontfoto anfordern. So wie ich das lese, wurde dir nur der Ausschnitt mit dem Gesicht des Fahrers geschickt. Kann eigentlich nur ein Ablesefehler sein.

Du könntest auch einfach mal zur nächsten Polizeidienststelle gehen mit dem ganzen Papierkram und auch noch deinen Fahrzeugschein mitnehmen und um "Amtshilfe" bitten. Dann kann der Beamte feststellen, dass Du anders aussiehst als der Kerl auf dem Foto und auch dass dein Traktor bauartbedingt gar nicht so schnell ist. Das spart vielleicht den ein oder anderen Briefwechsel.

Viel Glück.

Bin gespannt was da raus kommt.
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#10

(24.08.2012, 20:20)wolli schrieb:  Also...

müssen tust du nur sterben...

...nein mal im Ernst.
Bei diesem Anhörungsbogen solltest Du nur Angaben zu deiner Person machen. Nicht zu anderen Personen. Nicht zur Sache! Und nichts zugeben.

Und wenn Du denen antwortest bist Du in der Falle drin! Dann liegt die Beweislast bei Dir! Solange Du nicht antwortest, gilt der Gerichtsspruch: Im Zweifel für den Angeklagten!
Aber das sollte jeder für sich selber überlegen. Wenn du antwortest nimmst du dich der Sache an und dann geht's los.
Wenn es tatsächlich der "schnelle Deutz" war, kann in keinem Falle was passieren, da die Kollegen mit den bunten Autos sowieso kommen und mal das schicke schnelle Fahrzeug anschauen möchten.
Frank, Dir die richtige Entscheidung und ich bin auch gespannt was draus wird. Keine Angst, kommt nichts von.

Ulli

Wer mit dem Strom schwimmt, kommt nie an die QuelleWink
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#11

Hallo,
erstmal Dank an alle!

Mich hat es eigentlich gar nicht aufgeregt sondern eher zum Schmunzeln angeregt...

Heute morgen habe ich erstmal mit der freundlichen Dame von der Bußgeldstelle telefoniert. Nach dem ich ihr den Sachverhalt erläuterte mußte auch sie herzhaft lachen. Nach dem sie den Vorgang gezogen hatte ging auch ihr das Licht auf das da was nicht stimmt.
Sie erklärte mir dann noch ausführlich das die ganzen Vorgänge eigentlich gar nicht auf Plausibilität geprüft werden sondern nach Eingang der Daten vom KBA direkt als "freundlich Post" zum vermeindlich rasenden Halter geht.
Das Schreiben solle ich mal ganz schnell wegwerfen!

Ist schon erstaunlich was alles auf dem kleinen Dienstweg möglich ist. Bin mal gespannt ob es da mit wirklich erledigt ist.

@DaPo
Die Idee mit der Autobahnzulassung ist auch nicht schlecht! Oder ob ich da wohl noch was an den Bremsen machen müsste....


Gruß frank

MB Trac - Klasse statt Masse
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