Welche Führerscheinklasse ist notwendig?
#16

Meiner Meinung nach reicht ab 1.7.12 auch die Klasse L, da du damit Tracktoren mit nicht mehr wie 40Km/H fahren darfst... in kombi mit einem Hänger dann aber nur noch 25Km/H! Maximales Zuggewicht sind 40Tonnen meiner Meinung nach

MfG Thomas

Wer TRAC fährt führt!
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#17

So ist es richtig, seit Juli genügt für den Zug die Kl. L. Aber Vorsicht: Wenn Anhänger angehängt werden egal ob zugelassen oder nicht dann nur noch 25km/h. Eine Überschreitung wird als fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet.
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#18

Hallo zusammen,

da man ja mittlerweile mit Klasse L den MB Trac fahren darf, stellt sich mir die Frage wie ist das wenn der Trac eine Schwarze Nummer hat, sprich er ist nicht landwirtschaftlich zugelassen, darf man ihn dann auch mit Klasse L Fahren?

Gruß
Hans-Peter

MB Trac - nothing elseWink

Homepage Berggasthof Menauer
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#19

Moin,
Die erhöhung der Klasse L auf 40km/h ist ein Witz in meinen Augen. Man darf nach einer theoretischen Prüfung ohne jemals einen Meter gefahren zu sein mit 16 Jahren (oder sogar jünger!) einen 40T - Zug fahren! Ohne einen funken an praktischer Fahrkenntnis....! Bei dem Gewicht ist das eine Waffe wenn der Zug außer Kontrolle gerät.


Mal weitergedacht...welcher Jugenlicher hält sich denn bitte an die 25km/h wenn der Trecker 40km/h läuft....tendenz gegen Null würde ich sagen.. Im falle eines Unfalls zahlt die Versicherung dann NICHTS.

Ich bin zwar kein Freund der Bürokratie...aber eine ordentliche Fahrausbildung schützt doch zum Teil vor Unfällen.

Gruß
Alex
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#20

(20.03.2013, 23:38)Kermit schrieb:  Moin,
Die erhöhung der Klasse L auf 40km/h ist ein Witz in meinen Augen. Man darf nach einer theoretischen Prüfung ohne jemals einen Meter gefahren zu sein mit 16 Jahren (oder sogar jünger!) einen 40T - Zug fahren! Ohne einen funken an praktischer Fahrkenntnis....! Bei dem Gewicht ist das eine Waffe wenn der Zug außer Kontrolle gerät.


Mal weitergedacht...welcher Jugenlicher hält sich denn bitte an die 25km/h wenn der Trecker 40km/h läuft....tendenz gegen Null würde ich sagen.. Im falle eines Unfalls zahlt die Versicherung dann NICHTS.

Ich bin zwar kein Freund der Bürokratie...aber eine ordentliche Fahrausbildung schützt doch zum Teil vor Unfällen.

Gruß
Alex
Hallo Alex,

absolute Zustimmung meinerseits! Aber das ist ja nicht das einzige Beispiel das nicht so wirklich Sinn macht...ich darf zwar dank Klasse T einen Traktor mit 60 km/h, 2 Hängern und bis zu 40 Tonnen fahren, aber um mit dem Auto z.B. legal einen Pferdehänger zu ziehen hab ich extra noch BE machen müssen....

MfG Michi
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#21

Sorry das ich mich in die Diskusion mit einbringe,

Ich finde es völlig in ordnung wie die gesetzes lage ist.Es sollte sogar noch schärfer gemacht werden mit den Schleppern.Es kann doch nicht sein das ein 18 Jähriger z.B einen schlepper von 50 oder sogar 60 km/h läuft fahren darf,womöglich dan noch einen tridem dran und voll mit Silage bis obenhin.Auch nicht im eigenem Betrieb.Da gehört für mich eine andere Führerscheinklasse eingeführt,oder schulungen so wie bei den LKW fahrern jetzt eingeführt wurden.Bei meinem Chef im Betrieb mitltlerer Lohnunternhemer haben wir 2 Azubis die Agrartechniker lernen,Da haben wir 2 Schlepper die nur 40km/h laufen da sie noch nicht 18 sind.Die kommen aber auch nicht rauf auf die schnelleren grossen.Und in der Silagezeit sind sie zwar auf den grossen schleppern aber nur im Silo und nicht auf der Strasse.Nur es gibt nicht sehr viele betriebe die mit so einem beispiel voran gehen.Ich und die anderen angestellten haben sogar alle den LKW schein für die grossen gespanne.Gut mein chef hat auch 3 LKWs laufen die wir alle auch mal fahren müssen.Aber ich finde bei der Ausbildung LKW Führerschein bekommt man ein ganz anderes gespühr fürs fahren.
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#22

(21.03.2013, 16:26)Kine schrieb:  Hallo Alex,

absolute Zustimmung meinerseits! Aber das ist ja nicht das einzige Beispiel das nicht so wirklich Sinn macht...ich darf zwar dank Klasse T einen Traktor mit 60 km/h, 2 Hängern und bis zu 40 Tonnen fahren, aber um mit dem Auto z.B. legal einen Pferdehänger zu ziehen hab ich extra noch BE machen müssen....

MfG Michi

Seit dem 19.01.2013 hat sich das auch wieder geändert. Mit klasse B darfst du jetzt mehr als 750kg anhängen, wenn du die 3,5t nicht überschreitest. Alles zusammen steht hier: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FS...kw_neu.htm

Gruß
Alex
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#23

3,5t zulässige Gesamtmasse...ich behaupte jetzt mal dass man da mit den meisten Auto/Pferdehänger Kombinationen drüber ist.

MfG Michi
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#24

Moin,

jetzt dürfen zumindest wieder kleine gebremste Anhänger gefahren werden.

So ein 1200er ist schon was anderes als ein ungebremster!

Grüße

Volker


MB 323, Kipper
Eicher GT 220
MB-Trac 800
to be continued
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