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Vollkaskoversicherung beim MB-trac? Was gibt es zu beachten? - Druckversion

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Vollkaskoversicherung beim MB-trac? Was gibt es zu beachten? - Makka - 15.05.2018

Servus,

ich will meinen MB Trac Vollkaskoversichern.
Welche Versicherung ist aus eurer Sicht da die beste Wahl?

Gibt es Versicherung die den Wiederbeschaffungswert, Marktwert, Wiederherstellungswert ersetzten.

Der Trac hat eine grüne Nummer und wird im Lohnunternehmen bzw. lof Betrieb eingesetzt.


Gruß Markus


RE: Vollkaskoversicherung beim MB Trac - Hobbyfahrer - 15.05.2018

Servus Markus.

Um im Schadensfall den Wiederbeschaffungswert bzw. Wert vom Mb-trac zum Schadenszeitpunkt zu bekommen, wirst du um ein Wertgutachten nicht umher kommen. Auch die Versicherer bestehen bei solchen Fahrzeugen meist auf ein (aktuelles) Gutachten.

Hast du deinen Versicherungsvertreter schon mal befragt?

Gruß Thomas


RE: Vollkaskoversicherung beim MB-trac? Was gibt es zu beachten? - Makka - 16.05.2018

Servus Thomas,

meine Versicherung will das Wertgutachten (TÜV 300€) nicht anerkennen.

Deswegen frage ich auf diesen Weg wer seinen Trac noch im Einsatz hat und diesen trotzdem Versichert bekommen hat.

Es kann ja gut sein, dass mein Versicherungsvertreter keine Ahnung hat. Ich weiß nicht, ob ich das Versicherungsunternehmen im Forum nennen darf.

Gruß Markus


RE: Vollkaskoversicherung beim MB-trac? Was gibt es zu beachten? - MBSiggi - 20.11.2020

Hallo, ich bin bei der HUG Coburg und hab mein IHC zur Zeit noch Versichert. Sollte was pasieren oder gestohlen werden, bekomme ich den Zeitwert ausgezahlt (Tüfgutachten vorrausgesetzt). Gruß MBSiggi. So auch beim MB Trac was ich schon besprochen hab mit meinem Vertreter.


RE: Vollkaskoversicherung beim MB-trac? Was gibt es zu beachten? - Andreas411406 - 21.11.2020

Hallo Markus , die beiden Versicherungen
https://www.unimog-community.de/unimog-haendler/unimog-versicherung/
soll wohl auch bei einem MB Trac gehen .
oder
https://www.zurich.de/de-de/vor-ort/warmdt


RE: Vollkaskoversicherung beim MB-trac? Was gibt es zu beachten? - Kramer714AS - 22.11.2020

Hallo zusammen,

Ich habe meinen Trac auch im Lohnunternehmen im Einsatz.
Ich habe mit meiner Versicherung (Aachen Münchner) einen festen Wert des Fahrzeugs angegeben. Das wurde akzeptiert.

Oldtimer/ Wertgutachten im klassischen Sinn funktionieren nicht mit gewerblicher/ landwirtschaftlicher Nutzung hat man mir gesagt.

Gruß Bernd


RE: Vollkaskoversicherung beim MB-trac? Was gibt es zu beachten? - spl-bua - 23.11.2020

(20.11.2020, 21:20)MBSiggi schrieb:  Hallo, ich bin bei der HUG Coburg und hab mein IHC zur Zeit noch Versichert. Sollte was pasieren oder gestohlen werden, bekomme ich den Zeitwert ausgezahlt (Tüfgutachten vorrausgesetzt). Gruß MBSiggi. So auch beim MB Trac was ich schon besprochen hab mit meinem Vertreter.

Hallo Siggi,

Zeitwert und Marktwert aber nicht verwechseln.exclamation

MFG
Berni


RE: Vollkaskoversicherung beim MB-trac? Was gibt es zu beachten? - Hartmut - 23.11.2020

Moin,

Das ist ein ganz großes Problem, was alle betrifft die ihren MB-trac landwirtschaftlich oder gewerblich nutzen!
Ich hänge da auch seit Anfang des Jahres in der Luft, seit dem ich von verschiedenen Personen auf den Umstand hingewiesen wurde.

Wie hier schon geschrieben wurde, wollen Versicherungen die Fahrzeuge ab einem bestimmten Alter nicht mehr in der normalen KFZ (landwirtschaftlichen oder gewerblichen) Versicherung führen wenn hier die Fahrzeuge hochpreisiger sind.
Das trifft ja auf unsere Fahrzeuge zu.
Hierfür haben die Versicherungsanbieter dann die Oldtimer Versicherungen.
Diese schließen jedoch fast alle die landwirtschaftliche und oder gewerbliche Nutzung aus!

Das heißt 2 Möglichkeiten:

1. normal KFZ (landwirtschaftlich oder gewerblich) versichert
- Im Schadensfall nur Abrechnung nach aktueller Schwackeliste für einen alten 30 Jahre (+x) alten Trecker.
Keine Abrechnung nach Wertgutachten möglich.

2. Oldtimer Versicherung
- Kann mit Wertgutachten bei der Versicherung hinterlegt versichert werden, allerdings schließen so gut wie alle Anbieter die landwirtschaftliche und gewerbliche Nutzung aus!


Ihr glaubt es nicht?
Dann fragt bei euren Versicherungsanbietern explizit nach!

Im ersten Gang wissen die Ansprechpartner das meistens selber nicht so genau. Hier sollte man sich dann nicht abschütteln lassen sondern das ganze weiter nach bohren und darauf bestehen das die Ansprechpartner das bei den entsprechenden Hauptstellen der Versicherungen in Erfahrungen bringen und euch schriflich geben!

Wer zu anderen Ergebnissen kommt, der soll das bitte hier detailiert niederschreiben.
Aber bitte nur, wenn ihr das auch alles schriftlich habt!
Eine mündliche Aussage eurer Ansprechpartner zählt in einem Ernstfall nämlich genau garnichts!

Gruß Hartmut admin


RE: Vollkaskoversicherung beim MB-trac? Was gibt es zu beachten? - spl-bua - 23.11.2020

Hallo Hartmut,

mein Trac ist mit schwarzer Nummer und Vollkasko versichert.Bei letzten Schadensfall wurden gem. Gutachter die aktuell gültigen Preise für die Ersatzteile erstattet,-nur bei den Reifen wurde ein "Alt für Neu" Anteil abgezogen.

MFG
Berni


RE: Vollkaskoversicherung beim MB-trac? Was gibt es zu beachten? - hundmb-trac - 01.12.2020

Hallo,

wir haben im Augenblick exakt das gleiche Problem wie es Hartmut sehr zutreffend beschrieben hat.

Die Versicherungsvertreter eiern alle rum, klare belastbare Aussagen gibt es nicht. Am Ende gilt das was in den klein gedruckten AGBs steht, das sind nahezu ausnahmslos Haftungs- und Versicherungsausschlüsse. Der R+... Versicherungsfuzzi behauptet (also nur mündlich), Versicherungssumme max bis nachgewiesen Kaufpreis beim Oldtimer ohne Nutzung.

VG

Jürgen


RE: Vollkaskoversicherung beim MB-trac? Was gibt es zu beachten? - MB Trac-Felix - 03.12.2020

Guten Abend Zusammen,

Da ich kurz vor der TÜV-Abnahme und damit Zulassung meines Tracs stehe habe ich mich in letzter Zeit intensiver mit dem Thema beschäftigt und das von Hartmut beschriebene Problem vorgefunden.
Da wir zu Hause keinen Betrieb haben soll der Trac mit H-Kennzeichen versehen werden wegen der Steuern. Trotzdem soll er aber gelegentlich bei einem Bekannten auf seinem Ackerbaubetrieb "Auslauf" bekommen, weshalb eine Standard-Oldtimerversicherung ausscheidet.

Ich bin dann auf den Versicherungsmakler Bernd Schömann gestoßen (hier), der sich auf die Versicherung von Unimogs und ähnlichen Fahrzeugen spezialisiert hat. Die Nachfrage per E-Mail ergab:
"Bei unserem Tarif haben Sie auch beim H-Kennzeichen keine Einschränkungen, es ist private Nutzung versichert."
Auf weitere Nachfrage, ob ich den Trac auch landwirtschaftlich einsetzen dürfe (unentgeltlich!) schrieb mir die freundliche Dame am anderen Ende der Leitung:
"JA das ist versichert Herr Heldens bei unserem Tarif ;-)"

Nun weiß ich dass es etwas anderes ist wenn man wie viele hier im Forum den Trac landwirtschaftlich und/oder gewerblich einsetzt, eben nicht nur "spielt" wie ich, aber auf der Internetseite vom Herrn Schömann gibt es auch einen Reiter für gewerblich genutzte Fahrzeuge (hier).
Das ganze ist dann zwar teurer als eine Versicherung für private Nutzung, es lohnt sich aber auf jeden Fall dort mal nachzufragen!

Viele Grüße
Felix, der hoffentlich bald seinen MB trac anmelden kann


RE: Vollkaskoversicherung beim MB-trac? Was gibt es zu beachten? - agrea - 07.12.2020

wir haben unseren Trac bei der LVM versichert (Haftung und TK)
TK wegen Diebstahl und Brand!
Zugelassen mit schwarzer Nummer. Oldtimer, Saison von 04-10
kostet 206,- (mit 150,- SB in der TK)
TK gilt auch über die Wintermonate von 11-03!!
Wertgutachten vom TÜV über 40.000,- €
Keine Einschränkung der Nutzung!!


RE: Vollkaskoversicherung beim MB-trac? Was gibt es zu beachten? - Eifel - Trac - 07.12.2020

(07.12.2020, 19:11)agrea schrieb:  wir haben unseren Trac bei der LVM versichert (Haftung und TK)
TK wegen Diebstahl und Brand!
Zugelassen mit schwarzer Nummer. Oldtimer, Saison von 04-10
kostet 206,- (mit 150,- SB in der TK)
TK gilt auch über die Wintermonate von 11-03!!
Wertgutachten vom TÜV über 40.000,- €
Keine Einschränkung der Nutzung!!

Hallo agrea,
"Keine Einschränkung der Nutzung" !!!
wie sieht es bei LOF - Betrieb aus (Eigentlich sind meines Wissens nach da schwarze Nummer ausgeschlossen) und
Meine Versicherung (Allianz) gibt eindeutig vor: "Bei H-Zulassung nur gelegentliche Ausfahrten" und keine gewerbliche Nutzung, auch nicht LOF.
Wenn das bei der LVM funktioniert, wäre das für mich ein Grund zum Wechseln.[/b]


RE: Vollkaskoversicherung beim MB-trac? Was gibt es zu beachten? - Bobber - 08.12.2020

Hallo zusammen,

ich denke man muss im Einzelfall nachfragen, da der eine einen Betrieb hat und den Trac hier einsetzt, der andere wiederum fährt nur privat, arbeitet mit und der letzte fährt nur auf Treffen.

Ich bin als Privatmann mit meinem U411 über Hr. Schömann bei der GHV gelandet, kann den Unimog zum Arbeiten einsetzen und habe den Wiederbeschaffungswert per Teilkasko versichert.


RE: Vollkaskoversicherung beim MB-trac? Was gibt es zu beachten? - hundmb-trac - 08.12.2020

Hallo Agrea,

Das Problem ist doch genau das was Hartmut in seinem Beitrag beschrieben hat. Das eine ist die theoretische Nutzungseinschränkung in den AGB, das andere die Werterstattung im Versicherungsfall.
Das die LVM keine Nutzungseinschränkung macht mag vielleicht sein (es ist ja anscheinend keine Oldtimer Versicherung), die große Frage aber ist, was in den AGB verklausuliert steht wie im Schadensfall abgerechnet wird: Wiederbeschaffungswert, Verkehrswert, anerkanntes Wertgutachten...…. . Das Wertgutachten muss zum ausdrücklichen Vertragsbestandteil durch das Versicherungsunternehmen erklärt werden, sonst ist es versicherungstechnisch nicht von Relevanz. Das kann man zwar gutgläubig dazu legen, aber im Versicherungsfall wird es dadurch nicht automatisch Vertragsbestandteil. Erfahrungsgemäß dürften solche Angelegenheiten schnell vor Gericht landen, da die Vertragsparteien unterschiedlicher Auffassung sind. Es hilft also alles nichts, schau mal genau in das Kleingedruckte der AGB und lass uns deine Erkenntnisse zu Teil werden. Oder es liegt vielleicht auch eine getrennte Bestätigung des Versicherungsunternehmens vor, das das Wertgutachten zum Vertragsbestandteil erklärt. Das halte ich aber für unwahrscheinlich. Auch eine Bestätigung eines Versicherungsvertreters bedeutet nichts, er ist im Grunde nur Versicherungsmakler, Schadensersatzansprüche müssten sich dann im Zweifelsfall gegen diesen richten, Erfolgsaussichten eher gering.

Im Grunde geht es hier in unserem Fall um reines Vertragsrecht

P.S.
Schwarze Nummern sagen versicherungstechnisch überhaupt nichts aus, sie spiegeln lediglich die steuerliche Behandlung wieder und erlauben steuerlich gesehen den gewerblichen Einsatz (Schwarz) oder auch nicht (Grün).

DANKE!

VG

Jürgen